Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 3. Jänner 1984 betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. §§ 2 und 3, BGBl. II Nr. 75/2016)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs.2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, wird bekanntgemacht:
(1) Der in der Anlage 1 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Gymnasien, Realgymnasien, Wirtschaftskundlichen Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien, Aufbaugymnasien, Aufbaurealgymnasien und an Gymnasien und Realgymnasien für Berufstätige wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Beginn des Schuljahres 1983/84 aufsteigend, und zwar beginnend jeweils mit der ersten und fünften Klasse, in Kraft gesetzt.
(2) Der in der Anlage 2 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Beginn des Schuljahres 1983/84 in Kraft gesetzt.
(3) Der in der Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. Religion wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 aufsteigend in Kraft gesetzt.
(4) Der in der Anlage 4 wiedergegebene Lehrplan für den Freigegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte und interessierte Schüler R.-k. Religion wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 aufsteigend in Kraft gesetzt.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. §§ 2, BGBl. II Nr. 75/2016)
§ 1. (1) Der in der Anlage 1 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen (ausgenommen die Lehrpläne für allgemein bildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen und der sportlichen Ausbildung) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
(2) Der in der Anlage 1a wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
(3) Der in der Anlage 1b wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
§ 2. Der in Anlage 2 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 in Kraft gesetzt.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. §§ 2, BGBl. II Nr. 75/2016)
§ 3. Der in Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand katholische Religion an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
Gestaffeltes Inkrafttreten (Abs. 1)
Zum Außer-Kraft-Treten vgl. § 1 Abs. 1.
Anlage 1
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN GYMNASIEN,
REALGYMNASIEN, WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIEN (1.-8. KLASSE), OBERSTUFENREALGYMNASIEN (5.-8. KLASSE), AN AUFBAUGYMNASIEN, AUFBAUREALGYMNASIEN (5.-8. KLASSE) UND AN GYMNASIEN UND REALGYMNASIEN FÜR BERUFSTÄTIGE (1.-8. HALBJAHR)
Bildungsziele und Lehraufgaben:
Der Religionsunterricht soll
dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter für seinen Glauben zu entscheiden;
dem suchenden und im Glauben angefochtenen Schüler die Möglichkeit bieten, die Antworten der Kirche auf seine Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen;
dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler Gelegenheit geben, den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren.
Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken,zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken. Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler zum christlichen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft ermutigen (Österreichisches Katechetisches Direktorium, S. 23 mit Quellenhinweis).
Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende theologische (A-E) und anthropologische (1-4) Richtziele:
Der Religionsunterricht soll mitwirken an der Befähigung des Schülers,
A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse) zu deuten;
B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens zu erfassen und zu verwirklichen;
E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln.
Der Religionsunterricht soll mitwirken an der Befähigung des Schülers,
sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
sich mit allen Menschen solidarisch zu sehen;
sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend zu bejahen;
in den Grunderfahrungen und Grundbedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.
Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln.
Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die Klammerausdrücke nach den Themen und Inhalten.
Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen:
Grundsätzlich gelten dieselben Unterrichtsprinzipien, die für die jeweilige Schultype Geltung haben. Der Religionsunterricht in der Schule ist, wie jeder andere Unterricht, nicht nur kognitive Wissensvermittlung. Er partizipiert an den Erziehungsaufgaben, die der österreichischen Schule gestellt sind (§ 2 SchOG). Im besonderen nimmt er diese Aufgabe durch Beachtung der folgenden speziellen Unterrichtsprinzipien und Erziehungs- bzw. Bildungsaufgaben wahr.
I. Theologische Unterrichtsprinzipien
Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer
Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.
Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube zu sehen ist als personale Beziehung und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten (vergleiche Catechesi tradendae 5 bis 9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen, der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für das der Schüler sensibilisiert werden soll.
Das Prinzip der eschatologischen Dimension:
Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.
Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe
Alle Themen sollten unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Er besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.
Das Prinzip der ökumenischen Dimension:
„Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit hin einzureihen.” (Catechesi tradendae 32)
Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau:
Der Religionsunterricht muß anstreben, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden im Schüler nebeneinander stehen. Der Schüler soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind „ die Glaubensbekenntnisse ” ( beachte:
Plural! ) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „ Gefäß ”, in das der Schüler die Erfahrung und Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern - der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend - als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.
II. Anthropologische Unterrichtsprinzipien
Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers.
Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische
(zB Schülerselbständigkeit) Unterrichtsprinzipien.
Das Prinzip der Schülergemäßheit:
Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen ( Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 Subjekt und nicht Objekt der Katechese.
Das Prinzip der Lehrergemäßheit:
Aus der oben genannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Reliogionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und der Kirche zu vermitteln hat.
Das Prinzip der Erfahrungsorientierung:
Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen - vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit, des Allgemein-Religiösen und des christlichen Glaubens - vorbereiten und ermöglichen.
Das Prinzip der Sprachbildung:
Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren ( vergleiche Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten ). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußt machen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.
Das Prinzip der Gesellschafts- und Berufsbezogenheit:
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft, der gegenwärtigen Arbeitswelt und der künftigen Berufswelt der Schüler Bezug genommen werden.
Das Prinzip des geschichtlichen Denkens:
Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Anamnese) ein.
Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der kirchengeschichtlichen Themenfelder bei anderen Themen eingebracht werden.
Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.
Elternarbeit - Familienbezogenheit:
Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden.
Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
III. Schulisch-Didaktische Unterrichtsprinzipien
Das Prinzip der Lebensnähe:
Der Religionsunterricht soll „vom Leben her” und „zum Leben hin” erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben. (Vergleiche auch § 2 SchOG.)
Das Prinzip der Anschaulichkeit:
Im traditionellen Verständnis fordert dieses Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen und anderes mehr. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der „äußeren” Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung ” (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden.
Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit:
In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun” seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung und ähnlichem heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.
Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens:
Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Wenn etwa am Beispiel eines Sakramentes das Wesen der Sakramente erschlossen wurde, kann man sich bei anderen Sakramenten darauf beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.
Das Prinzip der Methodenvielfalt:
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und der Lehrerpersönlichkeit adäquat sein. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern (vergleiche visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.
Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation:
Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Eine spezielle Form der Kooperation ist der fächerübergreifende Unterricht, den das Österreichische Katechetische Direktorium nachhaltig empfiehlt (7.9).
Ein spezielles Augenmerk ist der Kooperation mit „Geschichte und Sozialkunde” bei den kirchengeschichtlichen Themen zu widmen.
Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages:
Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.
IV. Erziehungsanliegen
A. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für die folgenden Bereiche zu:
Medienerziehung,
Politische Bildung,
Sexualerziehung,
Erziehung zur Partner- und Elternschaft,
Gewissensbildung,
Friedenserziehung,
Erziehung zu verantworteter Haltung in Wirtschaft, Technik, Verwaltung und Freizeit,
Erziehung zu einem integrativen Lebensstil.
Durch sie werden nicht nur religiöse Zielsetzungen angestrebt. Im Gebet bringt der Mensch auch sich selbst zur Sprache. Liturgische Bildung ermöglicht und vertieft das Feiern. So trägt der Religionsunterricht durch diese beiden Anliegen in spezieller Weise auch zur allgemeinen Menschenbildung bei. Die Verwirklichung dieses Prinzips fordert eine gewissenhafte Durchführung der gesetzlich möglichen schulischen religiösen Übungen sowie das Angebot von religiösen Wochen, Besinnungstagen, Schulentlaßtagen ua.
V. AHS für Berufstätige
Es gelten sinngemäß und in analoger Interpretation dieselben Unterrichtsprinzipien wie an der entsprechenden Type der AHS. Diese sind jedoch im Hinblick auf die Situation des erwachsenen Menschen anzuwenden. Das Prinzip „Elternarbeit - Familienbezogenheit” besagt an AHS für Berufstätige die Berücksichtigung der eigenen Familiensituation der erwachsenen „Schüler”, die zum Teil selbst schon Eltern sind.
Bei der Auswahl und Vermittlung der Bildungsinhalte sind die Anliegen und Fragen der Erwachsenen in geeigneter Form aufzugreifen.
Die Methode hat sich der verschiedenen Arbeitsweisen der Erwachsenenbildung zu bedienen.
Auch an der AHS für Berufstätige hat der Religionsunterricht in geeigneter Form zu den im Lehrplan für AHS genannten Bildungs- und Erziehungsanliegen (Medienerziehung usw.) seinen spezifischen Beitrag zu leisten.
LEHRINHALTE
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft und ähnliches) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.
Bei notwendigen Raffungen (Stundenausfall durch Krankheit usw.) wird der Minimalplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindest im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kam. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Lehrinhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Lehrinhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinn einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.
KLASSE: „WIE ZUSAMMENLEBEN””
UNSER LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT
1.1 Vertrauen und Zusammenarbeit (E 2)
Kernstoff:
Der Wert und die Bedeutung des Vertrauens in der neuen Schulsituation (E 2).
Eigenverantwortlichkeit im Bereich der Klasse (E 2).
Die göttlichen Tugenden als Fundament menschlichen Zusammenlebens (B 1).
Erweiterungsstoff:
Die Bedeutung des Vertrauens für das menschliche Leben (A 2).
Vertrauen und Zusammenarbeit in der altersmäßigen Kinderliteratur (D 2).
Biblische, kirchen- oder missionsgeschichtliche Beispiele für Vertrauen und Zusammenarbeit (C 2).
1.2 Kameradschaft und Freundschaft (E 2)
Kernstoff:
Die Bedeutung von Kameradschaft und Freundschaft (A 2).
Bedrohtheit und Gefährdung von Kameradschaft und Freundschaft (E 2).
Verwirklichung von Kameradschaft und Freundschaft. Beispiele aus dem konkreten Leben, aus Kinderliteratur und Medien (D 4).
Erweiterungsstoff:
Biblische, kirchen- oder missionsgeschichtliche Beispiele für Kameradschaft und Freundschaft (C 4).
1.3 Gefährdungen des Zusammenlebens (E 4)
Kernstoff:
Die eigene Verantwortung für das gute Zusammenleben mit anderen Menschen (A 2).
Gefährdungen des Zusammenlebens im Bereich verschiedener menschlicher Gemeinschaften (A 2).
Erlösungsbedürftigkeit - Erbschuld (Erstinformation) (B 4).
Die 6. und 7. Vaterunserbitte (E 1).
Erweiterungsstoff:
Lösungsmöglichkeiten konkreter Konfliktfälle im Erfahrungsbereich der Schüler (A 2).
Die Wurzelsünden (E 1).
1.4 Sexualethik I: Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Geschlechter (A 4)
Kernstoff:
Erwartungen der Umwelt an Buben und Mädchen und deren soziale und anthropologische Wurzeln (A 2).
Die Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Geschlechter (A 4).
Verschiedene Ausdrucksformen der Liebe (Elternliebe, Kindesliebe, Partnerliebe) (A 4).
Erweiterungsstoff:
Schwangerschaft und Geburt als familiäre Ereignisse (A 2).
Ganzheitliche (nicht die biologische) Sicht von Zeugung, Geburt und Entwicklung des Menschen (A 1).
Altersspezifische Fragen der Geschlechtlichkeit (A 1).
LEBEN NACH DEM ZEUGNIS DER BIBEL
1.5 Menschliches Zusammenleben im Lichte des Evangeliums (C 3) Kernstoff:
Die Seligpreisungen (C 1).
Gottes Güte als Richtschnur für unser Verhalten (C 2).
Großzügigkeit und Bereitschaft zum Verzeihen (E 2).
Erweiterungsstoff:
Menschen, die im Geiste der Bergpredigt leben bzw. gelebt haben (D 2).
Allerheiligen als Fest der vielen unbekannten Heiligen (D 2).
Biblische Beispiele für das menschliche Zusammenleben (C 2).
1.6 Das Leben in der christlichen Gemeinde einst und jetzt (D 2)
Kernstoff:
Land und Bevölkerung Israels (D 3).
Die religiöse Situation im Heiligen Land zur Zeit Jesu und der Apostel (D 2).
Beispiele christlichen Gemeindelebens nach der Apostelgeschichte - Vergleich mit dem Gemeindeleben heute (C2).
Erweiterungsstoff:
Die Ausbreitung des Christentums im 1. Jahrhundert (D 4).
Dienste der Gemeinde (B 2).
Wichtige Stationen im Leben des Apostels Paulus (C 4).
Das Petrusamt (B 1).
1.7 Das Werden des neuen Testamentes (C 2)
Kernstoff:
Das Werden der Evangelien (C 2).
Die Intentionen der Evangelien (C 2).
Erweiterungsstoff:
Die Bücher des Neuen Testamentes (C 1).
Die vier Evangelisten (C 1).
Die Heilige Schrift im Gottesdienst der Kirche (E 2).
JESUS, DER CHRISTUS
1.8 Unser Glaube an Jesus Christus (B 3)
Kernstoff:
Spuren Jesu in unserer Zeit (D 1).
Die Würdetitel Jesu und ihre Begründung (B 4).
Erweiterungsstoff:
Die Heimat Jesu (D 3).
Jesus - eine historische Persönlichkeit (B 1).
1.9 Das Leiden und die Auferstehung Jesu (C 3)
Kernstoff:
Tod und Auferstehung Jesu als zentrale Aussage des Neuen Testamentes (C 4).
Die Markuspassion (Überblick) (C 3).
Erweiterungsstoff:
Leidensweissagungen nach Mk (C 3).
Die Gestaltung der österlichen Bußzeit (E 2).
Gebets- und Andachtsformen: Glorreicher und schmerzhafter Rosenkranz; Kreuzweg (E 2).
1.10 Das Wirken Jesu nach dem Markusevangelium (C 4) Kernstoff:
Jesu Machttaten bringen das Reich Gottes nahe (C 4).
Die Reich-Gottes-Predigt Jesu; die Gottesherrschaft (C 4).
Die 2. und 3. Vaterunserbitte (B 1).
Erweiterungsstoff:
Berufung zur Mitarbeit am Aufbau der Gottesherrschaft (E 1).
RELIGION, GLAUBE, KIRCHLICHES LEBEN HEUTE
1.11 Das Wirken Gottes im Leben Davids (C 1)
Kernstoff:
Das Handeln Gottes am Menschen und mit den Menschen; Beispiele aus dem Leben König Davids: 1 Sam 16,1.4a6-7.10-12; 19; 20; 2 Sam 6; 12,1-13 (C 1).
Erweiterungsstoff:
Die Gegenwart Gottes unter den Menschen (Beispiel aus Bibel und Gegenwart) (B 1).
1.12 Gott - der Vater Jesu Christi (B 4)
Kernstoff:
Erfahrungen von Güte und Liebe als Wege zu Gott (B 2).
Die Erfahrung der Nähe Gottes durch Jesus (C 1).
Die Dreifaltigkeit - Grundgeheimnis des christlichen Glaubens (B 4).
Anrede und 2. Vaterunserbitte und 1. Glaubensartikel (B 1).
Gott der Ganz-Andere (B 1).
Die ersten drei Gebote des Dekalogs (B 2).
Erweiterungsstoff:
Gottesbilder aus der Religionsgeschichte (B 4).
Gotteserfahrung durch die Schöpfung (B 3).
Die Mitarbeit des Menschen an der Schöpfung: konkrete Beispiele aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (B 2).
Gotteserfahrung im Gebet (B 1).
Das Wirken Gottes im Leben eines heiligen Menschen (B 2).
Das Apostolische Glaubensbekenntnis ( Aufbau, trinitarische Struktur, Gesamtschau) (B 4).
1.13 Die Taufe (B 2)
Kernstoff:
Liebe und Geborgenheit als Fundamente jeder Gemeinschaft (A 4).
Taufe als Eingliederung in die Kirche (B 1).
Feier und Wirkungen der Taufe (B 2).
Die Verwirklichung der Taufe im Leben (E 1).
Der 9. und 10. Glaubensartikel (B 1).
Erweiterungsstoff:
Kinder- und Erwachsenentaufe (E 2).
Die Symbolik der Taufe (D 2).
Die Nottaufe (E 2).
Aufgaben der Paten und Eltern der Getauften (E 2).
Gnade als Wirken des dreifaltigen Gottes in unserem Leben (B 2)
1.14 Gesang, Gebet, Stille (D 3)
Kernstoff:
Bild und Musik profaner und religiöser Herkunft als Ausdruck menschlicher Erfahrung (A 4).
Gebet und Stille als Ausdrucksformen gegenüber Gott (D 3).
Das Lob-, Bitt- und Dankgebet (D 1).
Erweiterungsstoff:
Das freie Gebet und das Formelgebet (E 1).
Die Aussage von Kunstwerken, Liedern und Kirchenliedern (D 3).
Gebetsbeispiele aus Bibel und Liturgie (E 2).
Die wichtigsten Teile der Meßfeier (E 1).
1.15 Die Mitfeier des Kirchenjahres (D 1)
Kernstoff:
Kirchliche Feste im Alltag der Kinder (D 1).
Die Sonntagsfeier und die kirchlichen Festzeiten (E 1).
Erweiterungsstoff:
Die Heiligenfeste im Kirchenjahr (exemplarische Darstellung) (D 1).
Religiöse Heimatkunde (D 2).
Ereignisse im Leben der Pfarrgemeinde im Laufe des Kirchenjahres (E 2).
Die Namenspatrone der Schüler (E 1).
KLASSE: „WIE FREI WERDEN””
2.1 Zielvorstellungen in unserem Leben (A 1)
Kernstoff:
Eigene Ziele und Zielvorstellungen anderer (A 1).
Ziele des Religionsunterrichtes in diesem Schuljahr (E 2).
Erweiterungsstoff:
Verschiedene Vorbilder (Ideale und Idole) und ihr Einfluß auf unser Leben (A 1).
Taugliche und untaugliche Mittel zur Erreichung eines Zieles (A 3).
Konflikte zwischen verschiedenen Zielen (A 1).
2.2 Die Haltung der Umkehr (E 2)
Kernstoff:
Umkehr als Hinwendung zu Gott, zum Menschen, zur Welt und als Abwendung von der Ichbezogenheit und vom Bösen (E 2).
Jesus Christus als Zeichen und Weg der Hinwendung Gottes zu den Menschen und der Menschen zu Gott (B 4).
Vergebungs- und Versöhnungsbedürftigkeit aller Menschen sowie Vergebung und Versöhnung im menschlichen Zusammenleben (E 3).
Vergebung und Versöhnung im Lichte des Neuen Testaments (C 2).
Erweiterungsstoff:
Umkehr als Herausforderung, Antwort, Aufbruch, Neubeginn und dauernde Lebenshaltung (E 2).
Ausgewählte Beispiele der Umkehr und Buße aus dem Alten und Neuen Testament (C 2).
Umkehr als ständiges Eingehen auf den anderen (Familie, Gruppe, Schule . . .) (E 2).
Arten der Vergebung und Versöhnung (E 3).
Der Zusammenhang von Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft mit dem Frieden in der kleinen und großen Welt (E 3).
Beispiele für Friedensbereitschaft und Friedensinitiativen (E 2).
2.3 Schuld und Sünde (A 3)
Kernstoff:
Ursachen, Folgen und Überwindung von Schuld und Sünde (A 3).
Schuld und Sünde im Lichte der Heiligen Schrift (C 3).
Erweiterungsstoff:
Die Frage nach Schuld und Sünde in Gebeten und Kirchenliedern (A 4).
Schuld und Sünde in der Kinderliteratur (A 4).
GOTT ERMÖGLICHT FREIHEIT
2.4 Das Werden Israels und des Alten Testaments (C 4) Kernstoff:
Die Exodustradition - Rettung und Führung des Volkes, Dekalog, soziale Einrichtungen, Sinaibund (C 4).
Exemplarische Darstellung der Patriarchenerzählungen (C 4).
Das Werden des Alten Testaments (C 4).
Erweiterungsstoff:
Der „fruchtbare” Halbmond (geographisch, geschichtlich, kulturell) (A 3).
Die Geschichte Israels als Heilsgeschichte (exemplarische Darstellung) (C 2).
2.5 Das Judentum (B 2)
Kernstoff:
Das Judentum heute, seine Bräuche, Feste und Gottesdienste (B 2).
Die Gemeinsamkeiten zwischen Judentum und Christentum (B 2).
Erweiterungsstoff:
Die Gesetzes- und Gesinnungsfrömmigkeit im Judentum (B 4).
Ethnisches, politisches und religiöses Judentum (B 2).
2.6 Jesus - Anwalt der Schwachen (B 4)
Kernstoff:
Gründe für die Geringschätzung von Menschen zur Zeit Jesu und heute (B 4).
Das Verhalten Jesu zu benachteiligten Menschen und Gruppen nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes (C 4).
Erweiterungsstoff:
Hilfen für die Benachteiligten und Schwachen in der heutigen Zeit (E 4).
Caritas als Haltung der Nächstenliebe und Caritas als Hilfsorganisation (B 2).
Die sieben leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit (B 4).
2.7 Einzelgemeinde und Gesamtkirche (B 3)
Kernstoff:
Die Pfarrgemeinde - Aufgabe, Leben und Wirken (B 3).
Die Dienste der Pfarrgemeinde (B 3).
Die Kirche in Österreich und in der Welt (B 3).
Das Wesen der Kirche (B 3).
Der 8. Glaubensartikel (B 3).
Erweiterungsstoff:
Strukturen der Kirche (B 2).
Die Vollendung der Kirche (B 3).
Möglichkeiten der Mitarbeit in der Pfarrgemeinde (E 1).
Gemeinsames Priestertum und Weihepriestertum des Dienstes (E 3).
Der Kirchenbeitrag (E 2).
2.8 Zeichen und Symbole (D 3)
Kernstoff:
Zeichen und Symbole im Dienst der Gemeinschaft (D 3).
Sakramente als Zeichen der Nähe und Liebe Gottes (B 4).
Erweiterungsstoff:
Zeichen und Symbole in der Heiligen Schrift (C 3).
Menschen als Zeichen für Gottes Wirken in unserer Zeit (A 4).
FREIHEIT LEBEN
2.9 Firmung I: Im Geiste Jesu handeln (B 1)
Kernstoff:
Firmung - eine Herausforderung und Beauftragung, im Geiste Jesu zu handeln (E 1).
Die sieben Gaben des Heiligen Geistes (B 1).
Erweiterungsstoff:
Firmung als Beauftragung zur Mitarbeit in der Pfarrgemeinde (E 1).
Menschen, die im Geiste Jesu handeln (E 1).
Firmung - Sakrament zum Erwachsenwerden im Glauben (B 1).
2.10 Wahrhaftigkeit und Treue (E 2)
Kernstoff:
Wahrhaftigkeit und Treue in Wort und Tat (E 2).
Wahrhaftigkeit als Grundlage menschlichen Zusammenlebens und dessen Zerstörung durch die Lüge (A 2).
Das achte Gebot (C 2).
Erweiterungsstoff:
Biblische Beispiele von Wahrhaftigkeit und Treue (C 2).
Der Schutz der Ehre (A 2).
Wahrhaftigkeit und Eid (A 2).
2.11 Sexualethik II: Probleme der Reifezeit (E 1)
Kernstoff:
Altersgemäße Fragen und Probleme der sexuellen Entwicklung und Reifung (E 1).
Formen altersgemäßer Freundschaft und Treue und deren Bedeutung für die Entwicklung (E 2).
Das sechste Gebot (C 2).
Erweiterungsstoff:
Selbstbeherrschung, Takt und Schamhaftigkeit (E 1).
2.12 Medien im Dienst der Kommunikation (D 2)
Kernstoff:
Die Rolle der Medien in unserem Leben (D 2).
Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien (E 2).
Erweiterungsstoff:
Chancen und Gefahren der Werbung in den Massenmedien (D 2).
2.13 Religion im Leben der Menschen (A 4)
Kernstoff:
Religiosität, Religion, Religionsersatz (A 4).
Glaube als Bindung an Gott, den Vater Jesu Christi (B 4).
Erweiterungsstoff:
Der Zusammenhang zwischen Gottesvorstellung und Lebenshaltung (B 1).
Christliche und andere Formen der Gottesverehrung (B 4).
2.14 Der Islam (A 2)
Kernstoff:
Der Islam als Glaube an den allbarmherzigen Gott (A 2).
Gemeinsame religiöse Ausdrucksformen bei Moslems und Christen (Gebet, Fasten, Almosen) (A 2).
Erweiterungsstoff:
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Christentum und Islam (A 2).
Das Leben Mohammeds (A 3).
Das Verhältnis von Islam und Christentum in Geschichte und Gegenwart (D 2).
2.15 Das Brauchtum im Kirchenjahr (D 4)
Kernstoff:
Profanes und religiöses Brauchtum aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (D 4).
Religiöses Brauchtum und sein Zusammenhang mit den Festzeiten des Kirchenjahres (D 4).
Erweiterungsstoff:
Brauchtum und Aberglaube (D 1).
Segnungen und Weihungen der Kirche (B 3).
KLASSE: „WIE HANDELN””
UNSER LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT
3.1 Fähigkeiten und Grenzen des Menschen (A 1)
Kernstoff:
Fähigkeiten als Geschenk und Aufgabe (A 1).
Die Verantwortung des Menschen gegenüber Gesellschaft und Welt (A 3).
Erweiterungsstoff:
Selbstverwirklichung durch Überwinden und Annehmen von Grenzen (Beispiele) (A 1).
3.2 Gewissen und Gewissensbildung (E 1)
Kernstoff:
Das Gewissen als eine speziell dem Menschen eigene Fähigkeit und als richtungsweisende Entscheidungshilfe (A 4).
Die Gewissensbildung als permanente Aufgabe (E 1).
Die Prägung des Gewissens des Christen im besonderen durch die 10 Gebote und die Bergpredigt (E 1).
Gewissen als Fähigkeit zur Verantwortung gegenüber Mitmensch und Gott (E 2).
Erweiterungsstoff:
Der Einfluß unserer Umwelt und unserer Mitmenschen auf unsere Urteile und unsere Entscheidungen (D 2).
Die familiäre Erziehung als Erstprägung des Gewissens (D 2).
Beispiele persönlicher Gewissenserforschung (E 1).
Beispiele für Gewissenserforschung aus der Kirchengeschichte (D 2).
3.3 Kreativität als Ausdruck der Gottesebenbildlichkeit (A 3) Kernstoff:
Kreativität als schöpferisches Tun des Menschen (A 3).
Kreativität im religiösen Bereich (E 2).
Erweiterungsstoff:
Kreativität und Fortschritt der Menschheit (A 3).
Möglichkeit kreativen Tuns im eigenen Leben (E 1).
3.4 Die Verantwortung für das Leben (E 4)
Kernstoff:
Das menschliche Leben als Wert und Aufgabe (A 4).
Die Sorge um das eigene und um das Leben des Nächsten (E 2).
Konflikte und deren Lösungsversuche in Familie und Schule (E 4).
Das fünfte Gebot (C 4).
Erweiterungsstoff:
Konflikte und deren Lösungsversuche in Gesellschaft, Staat und Staaten (E 4).
Die Lösung von Konflikten und die Wahrung von Frieden (A 3).
Der Beitrag der Kirche zum Frieden in der Welt (B 3).
Exemplarische Schriftstellen zum Thema: 1 Sam 26,1-25; 2 Sam 1-16; Ps 34,15; Mt 5,5-10; Mk 8,35-37; Mt 5,21-22 (C 4).
3.5 Bedeutung, Recht und Grenzen des Eigentums (E 3) Kernstoff:
Die Verteilung des Eigentums in der Welt von heute (einschließlich Fragen der Entwicklungshilfe) (A 3).
Fehleinstellungen des einzelnen und der Gesellschaft gegenüber dem Eigentum und deren Folgen (E 4).
Eigentum aus der Sicht der Bibel (E 3).
Die Lehre der Kirche vom Eigentum (B 2).
Das siebente und das zehnte Gebot (E 2).
Erweiterungsstoff:
Eigentum: Verantwortung für Bedürftige (E 3).
Modelle der Eigentumsbewältigung im Lichte biblischer Aussagen:
Der Verzicht auf Eigentum als evangelischer Rat (E 4).
3.6 Christsein in Familie, Staat und Gesellschaft (E 2) Kernstoff:
Die Aufgaben der Familie (A 2).
Der Wandel der eigenen Rolle in der Familie (E 1).
Autorität als Verantwortung und Verpflichtung (E 2).
Aufgaben von Staat und Kirche (exemplarische Darstellung) (E 4).
Das vierte Gebot (E 2).
Erweiterungsstoff:
Beispiele aus der Kirchengeschichte für Funktion und Grenzen der Autorität (E 2).
Die Spannung Individuum - Gemeinschaft und Individuum - Gesellschaft (E 2).
3.7 Sexualethik III: Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Geschlechtlichen (E 2)
Kernstoff:
Erfahrung der Geschlechtlichkeit in der Pubertät (E 1).
Die Bejahung der eigenen Geschlechtlichkeit (E 1).
Altersspezifische Fragen der Geschlechtlichkeit (E 2).
Begriffserklärung: Keuschheit - Unkeuschheit (E 2).
Das sechste und das neunte Gebot (E 2).
Erweiterungsstoff:
Verantwortung gegenüber dem Partner (E 2).
LEBEN NACH DEM ZEUGNIS DER BIBEL
3.8 Gottes Wirken in der Zeit: Aus der Geschichte Israels (C 2) Kernstoff:
Die Geschichte Gottes mit seinem Volk Israel: Der historische Vorgang der Landnahme (C 2).
Das alttestamentliche Königtum (C 2).
Kultische Einrichtungen (Bundeslade, Bundeszelt, Tempel) (D 4).
Erweiterungsstoff:
Die Zeit der Richter (C 2).
Ende des Königtums und Exil (C 2).
Die Zeit der Makkabäer (C 2).
Die Geschichte Israels als Bund (C 4).
3.9 Die Botschaft der Propheten (C 3)
Kernstoff:
Unterschied zwischen Wahrsagerei, Prognose und Prophetie (B 3).
Die Berufung und die Aufgabe der Propheten (C 3).
Die Formen prophetischer „Rede”: Botenspruch und Zeichenhandlung (C 4).
Erweiterungsstoff:
Die sozial-kritische Funktion des israelitischen Prophetentums (C 4).
Das Bundesgesetz als dauerndes Angebot Gottes an sein Volk (C 3).
3.10 Der Glaube an den wahren Gott (B 4)
Kernstoff:
Die Abhängigkeit unserer Gottesvorstellungen von unseren bisherigen Erfahrungen und ihre daraus entstehende Korrekturbedürftigkeit (B 4).
Der Mensch als Bild Gottes (B 4).
Jesus als legitimes Bild Gottes (C 4).
Das 1. bis 3. Gebot Gottes (E 2).
Die 2. Vaterunserbitte (E 2).
Erweiterungsstoff:
Gottesbilder und Gottesvorstellungen als Denken und Reden im Bild und Gleichnis (E 2).
Idole und Ideale heute und in alttestamentlicher Zeit (C 2/ E 2).
Der Sinn des biblischen Bilderverbotes (C 4).
UNSER GLAUBE AN JESUS, DEN CHRISTUS
3.11 Die biblischen Gleichnisse (C 1)
Kernstoff:
Formen bildhafter Rede in der Gegenwart (Sprichwörter, Bildworte, Fabeln, Parabeln . . .) (A 2).
Gleichnisse Jesu und ihre Aussage (exemplarische Darstellung) (C 1).
Gleichnisse als Impulse für christliches Handeln (E 1).
Erweiterungsstoff:
Grundtypen bildhafter Rede in der Heiligen Schrift: Bildworte, einfacher Vergleich, Beispielerzählung, einfaches Gleichnis . . . (C 2).
Zusammenhang von „Sitz im Leben” und der Formulierung eines Gleichnisses (C 1).
Bild- und Sachhälfte und Vergleichspunkt (tertium comparationis) bei Gleichnissen (C 2).
Weitere Gleichnisse Jesu (C 1).
3.12 Die Vollmacht Jesu (C 2)
Kernstoff:
Beispiele von Streitgesprächen in den synoptischen Evangelien (C 2).
Die Vollmacht Jesu (C 2).
Erweiterungsstoff:
Die literarische Gattung „Streitgespräch” (C 2).
3.13 Wunder und Zeichen (C 3)
Kernstoff:
Der Begriff „Wunder” im täglichen Sprachgebrauch und in der Bibel (A 3/C 3).
Alttestamentliche Wunder als Heils- und Rettungstaten Gottes (C 3).
Exemplarische Darstellung der Wunder Jesu und ihre Aussagen (C 2).
Biblische Wundererzählungen als Impuls zu christlichem Handeln (E 2).
Erweiterungsstoff:
Die Stellung der Kirche zu Wundern (D 4).
3.14 Ökumenismus: Das Bemühen um Einheit im Glauben (B 2) Kernstoff:
Die Gründung der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche durch Christus (B 2).
Das Gemeinsame der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften (D 4). 3. Das Gebet um die Einheit (Weltgebetsoktav) (E 1).
Erweiterungsstoff:
Gottesdienstliche Formen der Kirchen und Kirchengemeinschaften (D 2).
Begriffsklärung: Kirche, Konfession, Sekte, Pfarrer, Presbyter, Vikar, Superintendent, Patriarch, Landesbischof, Bischof, Erzbischof, Metropolit, Archimandrit, Primas (B 2).
Kirchliche und politische Ursachen der Reformation (D 2).
Begriffsklärung: altkatholische Kirche, anglikanische Kirchengemeinschaft, die Ostkirchen, die evangelische Kirche (B 2).
Biblische Grundlagen der Einheit der Glaubenden: Eph 4,5-6; Joh 17,17-26 (C 4).
Unterschied: Kirche - Sekte (B 2).
Beispiele eigener Möglichkeit ökumenischer Arbeit (E 2).
Verhalten bei Hausbesuchen von Sekten (E 1).
RELIGION - GLAUBE - KIRCHLICHES LEBEN HEUTE
3.15 Lebensgestaltung durch Feste (D 4)
Kernstoff:
Der Sinn von Festen und Feiern für den einzelnen und die Gemeinschaft (D 4).
Der Unterschied von weltlichem und religiösem Fest (D 4).
Formen und Möglichkeiten eigener Beiträge zur Festgestaltung (D 2).
Erweiterungsstoff:
Christliche Feste im Jahresablauf (E 2).
Der Inhalt christlicher Feste und deren Entsprechung in der familiären und pfarrlichen Feier und im Brauchtum (D 2).
Das Feiern von Festen als eine eigene Form des Betens (E 1).
3.16 Die Feier der heiligen Messe (B 2)
Kernstoff:
Menschliche Grundlagen für ein umfassendes
Messe als Feier der Hingabe und Gegenwart Christi und als Verkündigung seines Todes und seiner Auferstehung (B 2).
Der Aufbau der Messe (B 2).
Die Mitfeier der Sonntagsmesse als „Quelle und Höhepunkt” des christlichen Lebens (E 2).
Das 3. Gebot (E 1).
Erweiterungsstoff:
Liturgische Ausdrucksformen, Geräte, Kleider und deren Bedeutung (D 2).
Möglichkeiten der Mitgestaltung bei der Meßfeier (E 2).
Die heilige Messe als Zeichen der Hoffnung für die je eigene Situation des Menschen (E 1).
Die christliche Sonntagsgestaltung (B 2).
3.17 Die Sakramente - Zeichen der Nähe Gottes (B 4) Kernstoff:
Die Bedeutung von Zeichen und Symbolen und ihr Zusammenhang mit menschlichen Lebenssituationen (B 4).
Sakramente als wirksame Zeichen der Liebe und Nähe Gottes (B 4).
Wesen, Gestalt und Bedeutung der sieben Sakramente (B 4).
Sakramente als Wirken Christi und Wirken der Kirche (B 4).
Erweiterungsstoff:
Der Empfang der Sakramente als Entscheidung zum christlichen Leben (E 4).
Zusammenhang zwischen Sakramenten und Gottesverehrung, Bruderdienst, Weltdienst (E 4).
3.18 Buße als Zeichen der Vergebung und Versöhnung (E 4) Kernstoff:
Der Zusammenhang von Buße und menschlichen „Ur-Sehnsüchten” :
Die Grundhaltung der Buße als Neuanfang in Glaube, Hoffnung und Liebe (B 2).
Das Bußsakrament als „Feier” der liebenden Zuwendung Gottes zum Menschen durch Christus und die Kirche (E 4).
Das Sakrament der Buße als Zeichen der Vergebung und Versöhnung (Sündenvergebung) (B 2).
Formen und Vollzüge der Buße (E 4).
Der Ritus des Bußsakramentes (E 1).
Erweiterungsstoff:
Zusammenhänge von Bußsakrament, Taufe, Eucharistie und kirchlicher Gemeinschaft (E 4).
Kirchliche Bußpraxis der Gegenwart und das Zeugnis des Neuen Testamentes (zB Lk 15,11-24; Mt 5,23-24) (C 2).
Einzelbeichte und gemeinsame Bußfeier (Bußgottesdienst) (E 2).
3.19 Krankensalbung als Zeichen der Vergebung und Versöhnung (E 4)
Kernstoff:
Krankheit, Leid und Tod als Erfahrung der Endlichkeit menschlichen Lebens (A 4).
Voraussetzungen für den Empfang der Krankensalbung (E 2).
Die Feier der Krankensalbung und ihre Symbolik (E 2).
Das Sakrament der Krankensalbung als Zeichen der Versöhnung und Stärkung (E 2).
Aufgaben der Familienangehörigen im Hinblick auf die Krankensalbung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Der Zusammenhang des Sakramentes der Krankensalbung mit Taufe, Buße und dem kirchlichen Leben (Krankenkommunion, Krankensonntag) (E 2).
Die biblischen Grundlagen der Krankensalbung (Mt 10,8;JAK 5,14) (C 4).
Krankengebete aus dem Gebetsschatz der Kirche (D 2).
Leiderfahrung und -bewältigung in der Jugendliteratur (D 2).
KLASSE: „WOZU LEBEN””
WER BIN ICH”
4.1 Der Mensch in seiner Größe und Ohnmacht (A 3)
Kernstoff:
Erfahrungen von Größe, Gefährdung und Ohnmacht im Leben des Menschen (A 3).
Die Solidarität aller Menschen (A 2).
Die spezifischen Unterschiede zwischen Mensch und Tier: Geist und Verantwortung des Menschen (A 4).
Erweiterungsstoff:
Grenzerfahrungen im Leben des einzelnen und in der Geschichte der Menschheit (A 1).
Beispiele aus dem AT und NT zur Glaubensfindung und Selbstververwirklichung (C 1).
Eigene Entwürfe für die verantwortbare Lebens- und Umweltgestaltung (E 1).
Die Verbundenheit des Menschen mit seiner Familie und seiner Umwelt (A 3).
4.2 Gott - Welt - Mensch nach Genesis 1-11 (C 4)
Kernstoff:
Die Themen der biblischen Urgeschichte und ihre Aussagen über
Die Ursache der Sünde nach dem jahwistischen Schöpfungsgedanken (C 3).
Das Heilsangebot Gottes an den Menschen (C 2).
Die Verantwortlichkeit des Menschen nach Gen 1-11 (C 1).
Sabbatruhe und Sonntagsfeier (B 4).
Erweiterungsstoff:
Literarische Gattungen in Gen 1-11 (A 4).
Die biblischen Schöpfungserzählungen als Herausforderung und Anruf zu schöpferischem Menschsein (E 1).
Israels Glaube deutet die Welt: Der Mensch als „Hoheitszeichen” „Jahwes in der Welt” (B 4).
Möglichkeiten für persönliches Engagement an der Weiterführung des Schöpfungsauftrages; unsere Verantwortung für die Schöpfung - Umweltproblematik (E 2).
4.3 Leid und Übel in der Welt (A 4)
Kernstoff:
Erfahrungen von Leid und Übel in unserer Welt (A 4).
Ursachen für Leid und Übel in der Welt (A 4).
Biblische Antworten auf das Leid in der Welt (C 4).
Die Auferweckung Jesu als Zeichen der Bewältigung von Leid, Übel und Kreuz in unserer Welt (C 4).
Das rechte Verhalten Leidenden gegenüber (E 4).
Erweiterungsstoff:
Die Bewältigung von Leid und Übel als Aufgabe des Christen (E 1).
Außerbiblische Beispiele für eine mögliche Bewältigung von Leid und Übel (A 2).
Das Buch Ijob (C 4).
4.4 Das Wesen der Freiheit (E 1)
Kernstoff:
Das Erleben von eigener Freiheit und Unfreiheit (E 1).
Freiheit und Freisein als Grundbedürfnis des Menschen (E 4).
Freiheit und Verantwortung (E 1).
Biologische und soziale Grenzen der Freiheit (B 4).
Erweiterungsstoff:
Die Freiheit des einzelnen und die Forderungen anderer und der Gesellschaft (E 2).
Die Willens-, Handlungs- und Gewissensfreiheit als Recht des Menschen (A 4).
Freiheit und Menschenrechte (E 4).
Erkennen, Erringen und verantwortliches Gestalten des eigenen Freiraumes (E 1).
Die „Freiheit der Kinder Gottes” (E 4).
ZIELE MEINES LEBENS
4.5 Die Historizität Jesu (B 3)
Kernstoff:
Die Historizität Jesu als Voraussetzung für die Existenz des Christentums (B 3).
Das NT als Hauptzeuge der Geschichtlichkeit Jesu (C 3).
Erweiterungsstoff:
Die Zeit Jesu in Daten und Fakten (D 3).
Römische und jüdische Zeugnisse für die Historizität Jesu (D 3).
Vergleich Jesu mit Religionsstiftern (B 3).
4.6 Die Neutestamentlichen Vorgeschichten (C 2)
Kernstoff:
Die wesentlichen Abschnitte der Vorgeschichten im Mt- und Lk-Evangelium (C 2).
Das Gegrüßet-seist-du-Maria (B 4).
Erweiterungsstoff:
Die literarische Art der Vorgeschichten (C 2).
Der Zusammenhang der Vorgeschichten mit dem christlichen Festkreis und Möglichkeiten einer kreativen Festgestaltung (D 4).
4.7 Die Frohe Botschaft der Bergpredigt (C 1)
Kernstoff:
Die Schwerpunkte der Bergpredigt nach dem Matthäusevangelium (C 1).
Die Seligpreisungen als „Magna Charta” des Christentums (C 1).
Erweiterungsstoff:
Vergleich der Seligpreisungen in der Mt- und Lk-Fassung (C 1).
Das Neue und Spezifische der Bergpredigt (C 4).
Verhaltensnormen und Gesetze der Gegenwart, die den Geist der Bergpredigt widerspiegeln (E 2).
Modelle menschlichen Zusammenlebens im Lichte der Bergpredigt (E 2).
4.8 Eschatologie I: Die Vollendung des Menschen (B 1) Kernstoff:
Die Sinnhaftigkeit des menschlichen Lebens und Sterbens (B 1).
Die kirchliche Lehre von Tod, Gericht, Fegefeuer, Himmel, Hölle (B 1).
Der Sterbebeistand als Ausdruck christlichen Trostes und christlicher Hoffnung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Die christliche Auffassung vom Sterben und Tod des Menschen an Hand von Beispielen aus dem Gebetsschatz der Kirche und biblischer Aussagen (C 3).
Die Interpretation der „letzten Dinge” in Brauchtum und Kunst (A 4).
Hoffnung als die Spannung zwischen „Schon erlöst ” und „Harren auf Erlösung” (B 1).
Nichtchristliche und christliche Auffassungen von Sterben und Tod des Menschen (B 1).
4.9 Eschatologie II: Die Vollendung der Welt (B 4)
Kernstoff:
Die biblischen Auferstehungsberichte (C 4).
Der Sinn unseres Lebens und Sterbens auf Grund des Auferstehungsglaubens (C 4).
Die Wiederkunft Christi und die Vollendung der Welt (B 4).
Erweiterungsstoff:
Die Feier von Tod und Auferstehung Jesu im christlichen Festkreis (B 4).
Der Zusammenhang von Tod und Auferstehung Jesu mit den Zeichen und Symbolen in der Kirche (B 4).
Die Interpretation der Auferstehung Jesu in Musik, bildnerischer Kunst, Literatur und Brauchtum (D 4).
Die Lehre von der Wiederkunft Christi als Anspruch und Anruf für das Heute (B 4).
Die Verwirklichung des Auferstehungsglaubens im täglichen Leben (E 4).
MITEINANDER UND FÜREINANDER LEBEN
4.10 Firmung II: Im Geiste Jesu leben (E 2)
Kernstoff:
Lebensbilder von Menschen, die im Geiste Jesu handel(te)n (E 2).
Die Gaben des Heiligen Geistes (E 2).
Die Früchte des Geistes (E 2).
Das Sakrament der Firmung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Geist und Ungeist in unserer Welt (A 4).
Die Deutung und Bedeutung des Pfingstfestes (E 2).
Die Firmung als Bezeugung mündigen Glaubens (E 2).
Wichtige Aufgaben des Christen in Gesellschaft und Kirche (E 2).
4.11 Beruf und Arbeit (E 3)
Kernstoff:
Arbeit und Beruf als Aufgabe (E 3).
Berufswahl und christliche Verantwortung (E 3).
Die Verantwortung des Christen in Beruf und Arbeit (E 3).
Erweiterungsstoff:
Das Verständnis und Verhältnis von Arbeit und Eigentumserwerb in unserer Gesellschaft (A 4).
Arbeit und Beruf als Schöpfungsauftrag (C 4).
Das Recht des Menschen auf Arbeit (C 4).
Der Beruf als Dienst am Mitmenschen (E 2).
Berufswelt und Würde des Menschen (A 4).
Das Verhältnis von Arbeit und Freizeit und ihre Gestaltung (E 2).
Beruf und Arbeit im Licht des Neuen Testamentes (C 4).
4.12 Die Dienste der Kirche (das Sakrament der Weihe) (E 3) Kernstoff:
Dienst der Kirche und Dienste in der Kirche; kirchliche Berufe in der Gegenwart (E 3).
Das Weihesakrament (E 3).
Der Apostolat des Laien (E 3).
Erweiterungsstoff:
Das gemeinsame Priestertum aller Christen; Unterschiede zum Weihepriestertum (B 4).
Die Missionstätigkeit der Kirche als Auftrag des Evangeliums (E 2).
Spezifische Aufgaben für den einzelnen in der eigenen Pfarrgemeinde (E 1).
Die Ordensgemeinschaften und ihre Aufgaben in Kirche und Welt (E 3).
4.13 Sexualethik IV: Partnerschaft und Liebe (E 4)
Kernstoff:
Entwicklungsbedingte Fragen der Geschlechtlichkeit (E 1).
Die Verantwortung gegenüber dem Partner (E 2).
Das Wesen der Liebe (E 4).
Das Sakrament der Ehe (E 4).
Erweiterungsstoff:
Vorformen und Formen geschlechtlicher Begegnung (E 4).
Die Abtreibung als ungeeignete Form der Geburtenregelung (E 2).
Die Zeichenhaftigkeit der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (B 4).
4.14 Das Gebet (A 4)
Kernstoff:
Gebet als Menschheitsphänomen (A 4).
Schwierigkeiten und Probleme des eigenen Betens (A 1).
Formen des Gebetes; Gebetshaltungen (A 4).
Das Vaterunser (C 3).
Erweiterungsstoff:
Das Gebet als Dienst am Menschen (A 2).
Die Wirkungen des Betens (E 4).
Die Bedeutung einer Gebetsordnung (B 4).
Das kirchliche Stundengebet (E 2).
Die Meditation (B 1).
Das Beten zu Gott - das Anrufen der Heiligen (E 3).
Fehlformen des Gebetes (A 4).
Die sakrale Kunst als eigener Ausdruck für das Gebet (A 4).
4.15 Nikotin - Alkohol - Drogen (A 1)
Kernstoff:
Die häufigsten Suchtgifte und ihre Wirkungen (A 1).
Physische und psychische Folgen des Mißbrauches von Alkohol und Drogen (A 1).
Gründe und Motive für die Ablehnung von Alkohol, Nikotin und Drogen (E 1).
Die Grundhaltung der Mäßigkeit (E 1).
Erweiterungsstoff:
Ursachen des Alkohol- und Drogenkonsums (A 1).
Hilfen für Drogengefährdete und Drogenabhängige (E 2).
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.