Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1986, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991 werden der 14., 15. und 16. Mai 1991 bestimmt.
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