Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend die Pawen International Community School Vienna
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 161/1987 wird verordnet:
§ 1. Die 1. bis 9. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule Pawen International Community School Vienna wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 553/1991 tritt außer Kraft.
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