Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
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In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen).

3.

Lebende Fremdsprache

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

8.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie;

Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

13.

Trainingslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

16.

Schnee- und Lawinenkunde

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.

17.

Skilauf und Umwelt

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

18.

Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf

1.

Semester (7 Wochenstunden)

2.

Semester (8 Wochenstunden)

19.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

20.

Praktikum

Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 6):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Anlage C.3

```

```

SKIINSTRUKTORENAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) .... - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

7.

Gerätekunde und

```

Ausrüstung ...... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

8.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitser-

ziehung ......... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

9.

Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .... 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)

```

12.

Bewegungslehre

```

und Biomechanik 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

```

13.

Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 3,5 (17,5)

```

```

14.

Wettkampfbe-

```

stimmungen und

Regelkunde ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

16.

Schnee- und

```

Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

17.

Skilauf und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

18.

Unterrichtspraxis

```

und Eigenkönnen

im alpinen Skilauf 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)

```

19.

Praktisch-

```

methodische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

```

24,5 (122,5) 24,0 (120,0) 48,5 (242,5)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1.

und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die

Ausbildung erbracht werden können.

C. Freigegenstand

```

20.

Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen).

3.

Lebende Fremdsprache

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

8.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie;

Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

13.

Trainingslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

16.

Schnee- und Lawinenkunde

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.

17.

Skilauf und Umwelt

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

18.

Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf

1.

Semester (7 Wochenstunden)

2.

Semester (8 Wochenstunden)

19.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

20.

Praktikum

Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.3

```

```

SKIINSTRUKTORENAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende

```

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte von

```

Bewegung und Sport - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

```

7.

Gerätekunde und

```

Ausrüstung ...... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

8.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitser-

ziehung ......... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

9.

Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

```

10.

Sportpsychologie

```

und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

11.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik .... 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)

```

12.

Bewegungslehre

```

und Biomechanik 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5)

```

13.

Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 3,5 (17,5)

```

```

14.

Wettkampfbe-

```

stimmungen und

Regelkunde ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

```

15.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

```

16.

Schnee- und

```

Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

17.

Skilauf und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

18.

Unterrichtspraxis

```

und Eigenkönnen

im alpinen Skilauf 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)

```

19.

Praktisch-

```

methodische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

```

```

24,5 (122,5) 24,0 (120,0) 48,5 (242,5)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1.

und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die

Ausbildung erbracht werden können.

C. Freigegenstand

```

20.

Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen).

3.

Lebende Fremdsprache

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

8.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie;

Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

9.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

10.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

11.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.

12.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

13.

Trainingslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

14.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

15.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

16.

Schnee- und Lawinenkunde

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.

17.

Skilauf und Umwelt

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

18.

Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf

1.

Semester (7 Wochenstunden)

2.

Semester (8 Wochenstunden)

19.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

2.

Semester (3 Wochenstunden)

20.

Praktikum

Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

2.

Semester (3 Wochenstunden)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.3

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SKIHOCHTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zu Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skihochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Skihochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skihochtouren - einschließlich des Begehens von Gletschern und kurzen Gipfelanstiegen im Fels - zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Skihochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

1. Semester 2. Semester Summe
1. Religion 5 - 5
2. Deutsch 3 - 3
3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 - 2
4. Rechtliche Grundlagen 3 - 3
5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 3 15
6. Trainings- und Bewegungslehre 8 - 8
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 - 4
8. Sportpsychologie 10 4 14
9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 4 12
10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 2 5
11. Wetterkunde 5 - 5
12. Naturkunde und Ökologie 2 2 4
13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 1 3
14. Sicherungstheorie 0 3 3
15. Schnee- und Lawinenkunde 12 4 16
16. Praktische Übungen 6 - 6
17. Praktisch-methodische Übungen 14 6 20
18. Skitouren 50 40 90
19. Bergrettungstechnik 8 16 24
Summe: 157 85 242
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skihochtouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5.

SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um den Bereich Höhenmedizin.

6.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes; Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.

Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns.

Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

1 Semester:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation.

Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

2.

Semester:

9.

ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

2.

Semester:

10.

RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters im Hinblick auf Gletscher- und Kletterunfälle.

11.

WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12.

NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

2.

Semester:

Entstehung und physikalische Eigenschaften von Gestein und Gletschereis, Gletscher- und Gesteinsbewegung, spezielle Erscheinungsformen in Fels und bei Vergletscherungen (Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff) und deren Bedeutung für den Bergsport. Typologie der Gesteinsarten und Gletscher.

13.

GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Gletscher- und Felsausrüstung.

14.

SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff

2.

Semester:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15.

SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.

2.

Semester:

16.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

17.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

2.

Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung der für Skihochtouren relevanten Lehrinhalte.

18.

SKITOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Begehen von Gletscher und Graten sowie Sicherungstechnik am Fels.

19.

BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken in Gletscher und Fels.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

2.

Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters; Selbstrettung und Kameradenrettung in Fels und Eis (Gletscher).

Anlage C.4

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SKILANGLAUF UND SKIWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Skilanglauf und Skiwandern vertraut zu machen.

Lehrwart für Skilanglauf und Skiwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Übungsbetrieb und Unterricht im Skilanglauf und Skiwandern mit leistungs- und breitensportlicher Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Schnee-, Wachs- und

```

Gerätekunde .............. 1,5 (7,5)

```

15.

Sportstättenbau und

```

Wettkampfregeln .......... 1,5 (7,5)

```

16.

Skilauf und Umwelt ....... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 6,0 (30,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 8,0 (40,0)

```

```

35,5 (177,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Nachweis einer 20stündigen einschlägigen Praxiszeit zwischen

Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlußprüfung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wird der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt, so ist bei der Ausgabe des Lehrmaterials zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Das festgelegte Lernziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. Der Lehrstoff, sowohl der praktischen als auch der theoretischen Fächer, ist im Hinblick auf den sportpädagogischen Wirkungsbereich des Auszubildenden darzubieten, zum besseren Verständnis unter Verwendung von Unterrichtsmedien und anschaulicher Demonstration.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführung zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; Ausbildungsgänge im Sportbereich; rechtliche Bestimmungen für Vereine, Sportbetriebe und Veranstaltungen.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung von für die Sportart relevanten Rechenvorgängen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Skilanglaufs.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports unter besonderer Berücksichtigung des Skilaufs und seiner vielfältigen Erscheinungsformen.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung und Lebenskunde)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Leistungs- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Körperpflege, Gesunderhaltung. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre, Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Leistungsdiagnostik; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und von lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter besonderer Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebeskunde (Anm: richtig: Lebenskunde)

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Vermittlung der für die Lehrwartetätigkeit nötigen Kenntnisse und Grundlagen der Unterrichtsplanung, -führung, und -gestaltung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Pädagogische Werte der sportlichen Betätigung; Selbsterziehung - Fremderziehung; positive und negative Aspekte des Leistungs- und Breitensports, speziell im Skilanglauf.

Das Verhältnis Lehrer - Schüler; Wirkungen, Methoden, Planung, Gestaltung und Kontrolle des Sportunterrichtes für unterschiedliche Zielgruppen; methodische Hilfsmittel, Übungsreihen und methodische Lehrwege für den sportlichen Skilanglauf und das Skiwandern.

10.

Bewegungslehre und Biomechanik

Einführung in die Grundlagen der Bewegungslehre mit besonderer Berücksichtigung der spartenspezifischen Bewegungsabläufe zum Verständnis der sportmotorischen Wirkungszusammenhänge.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Biomechanische Größen, Kräfte, Wirkungen und Zustände; sensomotorischer Regelkreis; motorisches Lernen; Analyse der Lauftechniken und der Fehlformen; Bewegungsdarstellung und Bewegungsbeschreibung; biomechanischer Aspekt der funktionellen Anatomie; Anlage einfacher Tests; praktische Anwendung.

11.

Trainingslehre

Vermittlung von Kenntnis, Verständnis und Handhabung der sportlichen Trainingslehre im Bereich des Skilanglaufes und des Skiwanderns.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Training als geplanter Wechsel von Belastungs- und Erholungsmaßnahmen; Wirkungen, Methoden, Planung und Gestaltung des sportlichen Trainings für unterschiedliche Leistungsziele unter besonderer Berücksichtigung der breitensportlichen Aspekte des Skilanglaufes.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Heranführung an den gezielten, selbständigen Gebrauch von audiovisuellen Hilfsmitteln, Fachmedien und Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die Wahrnehmungsproblematik bei der Bewegungsanalyse; didaktischer Einsatz von Bewegungsdarstellungen und Medien (Aussagekraft, Einsatzkriterien und organisatorischer Rahmen); spartenspezifische Fachliteratur; fachspezifische Medien (Filme, Video, Unterrichtsmedien).

13.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

14.

Schnee-, Wachs- und Gerätekunde

Befähigung zur Beurteilung von Schnee- und Wachsbedingungen und zur Anwendung optimaler Präparationsmaßnahmen im Skilanglauf.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Schneearten; Umwandlungen des Schnees; kleine Lawinenkunde;

Schneepräparation; Grundbegriffe der Reibungslehre; Wachsarten;

Skibeläge; Temperaturmessung; Wachs- und Präparationstechniken;

Pflege der Ausrüstung, Materialkenntnisse; Arten und Eigenschaften des Langlauf-Sportgeräts für verschiedene Zielgruppen.

15.

Sportstättenbau und Wettkampfregeln

Vermittlung von Grundlagenwissen im Hinblick auf die Anwendung technischer, taktischer und organisatorischer Mittel und Maßnahmen im Skilanglauf sowie Anlegen von Strecken.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Internationale und nationale Bewerbsarten und ihr Regelwerk; Betreueraufgaben; Anlage zielgruppengerechter Übungs-, Trainings- und Wettkampfstätten unter Berücksichtung (Anm: richtig: Berücksichtigung) des Natur- und Landschaftsschutzes; Aspekte des Nutzungsrechts.

16.

Skilauf und Umwelt

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

17.

Praktische Übungen

Verbesserung des Eigenkönnens als Grundlage für Demonstrations- und Lehrfähigkeit.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Übungsgut der konditionellen Vorbereitung im Trockentraining; Feinformen aller Skilanglauf-Techniken (Grund- und Wettkampftechniken, Übergänge); Festigung verschiedener Technikelemente; praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen der Trainingslehre.

18.

Praktisch-methodische Übungen

Einführung in den praktischen Übungs- und Lehrbetrieb im Skilanglauf und methodische Umsetzung der Demonstrationsfähigkeit.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Spiel- und Übungsformen sowie methodische Reihen im Trockenen und auf dem Schnee; praktische Fehlerdiagnose und methodische Gegenmaßnahmen; Demonstration der Langlauftechniken; methodische Übertreibung; Lehrproben.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.4

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SKILANGLAUF UND SKIWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Skilanglauf und Skiwandern vertraut zu machen.

Lehrwart für Skilanglauf und Skiwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Übungsbetrieb und Unterricht im Skilanglauf und Skiwandern mit leistungs- und breitensportlicher Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0)

```

10.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0)

```

11.

Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

14.

Schnee-, Wachs- und

```

Gerätekunde .............. 1,5 (7,5)

```

15.

Sportstättenbau und

```

Wettkampfregeln .......... 1,5 (7,5)

```

16.

Skilauf und Umwelt ....... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

17.

Praktische Übungen ....... 6,0 (30,0)

```

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 8,0 (40,0)

```

```

35,5 (177,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

Nachweis einer 20stündigen einschlägigen Praxiszeit zwischen

Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlußprüfung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wird der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt, so ist bei der Ausgabe des Lehrmaterials zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Das festgelegte Lernziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. Der Lehrstoff, sowohl der praktischen als auch der theoretischen Fächer, ist im Hinblick auf den sportpädagogischen Wirkungsbereich des Auszubildenden darzubieten, zum besseren Verständnis unter Verwendung von Unterrichtsmedien und anschaulicher Demonstration.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführung zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; Ausbildungsgänge im Sportbereich; rechtliche Bestimmungen für Vereine, Sportbetriebe und Veranstaltungen.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung von für die Sportart relevanten Rechenvorgängen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Skilanglaufs.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

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