Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der einzelnen Sportsparten notwendig sind; spezielle Übungen für das Anlegen eines Übungsschatzes; Kenntnis der Fachliteratur.

34.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Allgemeine und spezielle Einführung in die Unterrichtspraxis in Form von Demonstrationen und Lehrübungen.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden)

Demonstration und Durchführen von Unterrichtsstunden (Trainingseinheiten) oder Teilen daraus, um die Schüler mit den methodisch-didaktischen Prinzipien eines einwandfreien Unterrichtes (Trainings) bekanntzumachen. Setzen von verschiedenen Schwerpunkten je nach Trainingsrhythmus. Anlegen eines Übungsschatzes, methodische Hilfen; Kenntnis der Fachliteratur.

3.

Semester (4 Wochenstunden)

Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.

4.

Semester (4 Wochenstunden)

35.

Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern.

Lehrstoff:

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Methodische Wege und Hilfen, Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte, Erkennen der Fehler und ihre Korrektur. Anlegen eines methodischen Übungsschatzes. Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur.

36.

Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Methodische Wege und Hilfen; Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte; Erkennen der Fehler und ihre Korrektur; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes; Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur.

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.

37.

Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die methodischen Grundlagen für das Ausüben des Berufes sichern.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

3.

Semester (2 Wochenstunden)

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Methodische Wege und Hilfen zur Bewältigung der Probleme der allgemeinen Freizeitpädagogik; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes für sportliche Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.

38.

Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Werten von speziellen trainingstheoretischen Kenntnissen und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur spartenspezifischen Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sportsparte einzugehen. Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des entsprechenden Konditionstrainings, des Erkennens von Fehlern und ihre Korrektur; Analyse der Trainingsplanung und ihre Auswertung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.

39.

Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.

Lehrstoff:

4.

Semester (1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften, Analyse von komplizierten Bewegungsabläufen, sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschaften der Sparte.

Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik, spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.

40.

Spezielle Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die speziellen Fragen der Sparte für eine sinnvolle Trainingsgestaltung und ihre Wertung.

Lehrstoff:

4.

Semester (1 Wochenstunde)

Analyse der speziellen Ziel- und Inhaltsbestimmungen, spartenspezifische Lehrmethoden, Vorbereitung und Planung, Trainingszielkontrollen; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.

41.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Trainingspraxis und Analyse sowie Wertung eines Trainings.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

4.

Semester (5 Wochenstunden)

Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten, einschließlich der Verwendung von Hilfsmitteln.

Anlage A.2

```

```

LEIBESERZIEHERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Leibeserziehern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Leibeserziehers vertraut zu machen. Leibeserzieher im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Lehrer für den Unterricht im Fach Leibesübungen, der befähigt ist, einen den Lehrplänen entsprechenden Unterricht in Leibesübungen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die

Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer

gleiche Gültigkeit.)

```

```

Wochenstunden Summe

Semester

```

1.
    1. 4.

```

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

bis 18.

```

(siehe Anlage A.1) ..... 20 15 14 9 58

II. Praktische Übungen

```

19.

bis 37.

```

(siehe Anlage A.1) ..... 18 21 16 15 70

III. Spezialfach (eine

Sportart vom Schüler

wählbar)

```

38.

bis 41.

```

(siehe Anlage A. 1) .... - - 4 7 11

IV. Spezialfach (Leibesübungen)

```

42.

Schulrechtskunde und

```

Organisation des

österreichischen

Schulwesens ......... - - 2 - 2

```

43.

Methodik der

```

Leibesübungen an

Schulen ............. - - 2 - 2

```

44.

Spezielle Pädagogik . - - 2 2 4

```

```

45.

Praktisch-methodische

```

Übungen mit

Schulkindern ........ - - 3 3 6

```

46.

Fachdidaktisches

```

Seminar ............. - - - 3 3

```

```

38 36 43 39 156

```

```

B. Freigegenstände

Zusätzliches Spezialfach wie A/III (Siehe Anlage A.1).

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Fach „Leibeserziehung an Schulen'' darf nur von den Schülern besucht werden, die die Sportlehrerausbildung mit mindestens einem Spezialfach absolvieren und in der Ausbildung einen mindestens guten Studienfortgang aufweisen.

Die Ausbildung soll zur Erfüllung der Unterrichtsarbeit des Lehrers gem. § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung befähigen.

Zu Beginn der Ausbildung, die im 3. Semester einsetzt, ist den Schülern der Ausbildungsgang genau zu erklären, und es sind Hinweise auf die späteren Berufsmöglichkeiten zu geben. Der Unterricht in den einzelnen speziell schulischen Gegenständen hat auf die spätere Tätigkeit als Leibeserzieher Bedacht zu nehmen.

Der Lehrstoff ist auf die Anforderungen der Leibesübungen in Schulen bezogen darzubieten, wobei Ergänzungen durch Anschauungsmaterial, Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verstehen des Gebotenen und zum leichteren Anwenden im Unterricht beitragen sollen. Auf Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände zum Sport ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

bis 41:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 41 siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

42.

Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens

Wissen über die Stellung der Schule in der Rechtsordnung und Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einschlägige Teile des Schulunterrichtsrechtes, des Schulorganisationsrechtes, des Schulerhaltungsrechtes sowie des Schulaufsichtsrechtes; Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeit des Lehrers.

43.

Methodik der Leibesübungen

Wissen und Kenntnisse in den fachdidaktischen Bereichen der schulischen Leibesübungen und der darauf aufbauenden methodischen Maßnahmen für einen schulgerechten Unterricht.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Planungsmittel (Lehrplan, Schulplan, Jahresplan, Lehrstoffverteilung, Stundenschema),

Aufstellungs- und Betriebsformen,

Leistungserhebung und -beurteilung,

Sichern und Helfen als methodische Mittel, Intensivierung des Unterrichts,

Schulwettkämpfe,

Zusammenarbeit Schule und Sportverein, unterrichtsrelevante

Gesetze, Verordnungen und Erlässe.

44.

Spezielle Pädagogik

Wissen um die Grundlagen für die Gestaltung des Unterrichts; spezielle Fragen der Pädagogik; Schule und Gesellschaft.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Methoden des Unterrichts - Unterrichtsformen - Sozialformen des Unterrichts, Lernziele - Lernzielbestimmungen - Lernzielkontrolle.

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Gruppenbeziehungen im Erziehungsprozeß - Verfahren zur Erfassung von Gruppenstrukturen. Eigenart der sozialen Schichten - Gesellschaft und Erziehung.

45.

Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern

Der Gegenstand soll zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit anregen, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben und das Formempfinden fördern, die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe herbeiführen und einen Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Gestalten von Unterrichtsstunden, wobei den didaktischen und methodischen Prinzipien Rechnung getragen wird.

Lehrverfahren (Lehr- und Lernhilfen), Aufstellungs- und Betriebsformen, Sichern und Helfen.

4.

Semester (3 Wochenstunden)

46.

Fachdidaktisch-methodisches Seminar

Einsicht in wichtige Bereiche der Fachdidaktik und deren Wertung.

Lehrstoff:

4.

Semester (3 Wochenstunden)

Behandlung der im Gegenstand „Methodik der Leibesübungen an Schulen'' angeführten Lerninhalte an Hand aktueller Fachliteratur.

Exemplarische Behandlung von methodischen Einzelfragen, soweit sie für die schulischen Leibesübungen relevant sind.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.2

```

```

LEIBESERZIEHERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Leibeserziehern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Leibeserziehers vertraut zu machen. Leibeserzieher im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Lehrer für den Unterricht im Fach Bewegung und Sport, der befähigt ist, einen den Lehrplänen entsprechenden Unterricht in Bewegung und Sport zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die

Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer

gleiche Gültigkeit.)

```

```

Wochenstunden Summe

Semester

```

1.
    1. 4.

```

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

bis 18.

```

(siehe Anlage A.1) ..... 20 15 14 9 58

II. Praktische Übungen

```

19.

bis 37.

```

(siehe Anlage A.1) ..... 18 21 16 15 70

III. Spezialfach (eine

Sportart vom Schüler

wählbar)

```

38.

bis 41.

```

(siehe Anlage A. 1) .... - - 4 7 11

IV. Spezialfach (Bewegung und

Sport an Schulen)

```

42.

Schulrechtskunde und

```

Organisation des

österreichischen

Schulwesens ......... - - 2 - 2

```

43.

Methodik von Bewegung

```

und Sport an Schulen . - - 2 - 2

```

44.

Spezielle Pädagogik . - - 2 2 4

```

```

45.

Praktisch-methodische

```

Übungen mit

Schulkindern ........ - - 3 3 6

```

46.

Fachdidaktisches

```

Seminar ............. - - - 3 3

```

```

38 36 43 39 156

```

```

B. Freigegenstände

Zusätzliches Spezialfach wie A/III (Siehe Anlage A.1).

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Spezialfach „Bewegung und Sport an Schulen“ darf nur von den Schülern besucht werden, die die Sportlehrerausbildung mit mindestens einem Spezialfach absolvieren und in der Ausbildung einen mindestens guten Studienfortgang aufweisen.

Die Ausbildung soll zur Erfüllung der Unterrichtsarbeit des Lehrers gem. § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung befähigen.

Zu Beginn der Ausbildung, die im 3. Semester einsetzt, ist den Schülern der Ausbildungsgang genau zu erklären, und es sind Hinweise auf die späteren Berufsmöglichkeiten zu geben. Der Unterricht in den einzelnen speziell schulischen Gegenständen hat auf die spätere Tätigkeit als Leibeserzieher Bedacht zu nehmen.

Der Lehrstoff ist auf die Anforderungen von Bewegung und Sport in Schulen bezogen darzubieten, wobei Ergänzungen durch Anschauungsmaterial, Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verstehen des Gebotenen und zum leichteren Anwenden im Unterricht beitragen sollen. Auf Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände zum Sport ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

bis 41:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 41 siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

42.

Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens

Wissen über die Stellung der Schule in der Rechtsordnung und Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einschlägige Teile des Schulunterrichtsrechtes, des Schulorganisationsrechtes, des Schulerhaltungsrechtes sowie des Schulaufsichtsrechtes; Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeit des Lehrers.

43.

Methodik von Bewegung und Sport an Schulen

Wissen und Kenntnisse in den fachdidaktischen Bereichen von Bewegung und Sport an Schulen und der darauf aufbauenden methodischen Maßnahmen für einen schulgerechten Unterricht.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Planungsmittel (Lehrplan, Schulplan, Jahresplan, Lehrstoffverteilung, Stundenschema),

Aufstellungs- und Betriebsformen,

Leistungserhebung und -beurteilung,

Sichern und Helfen als methodische Mittel, Intensivierung des Unterrichts,

Schulwettkämpfe,

Zusammenarbeit Schule und Sportverein, unterrichtsrelevante

Gesetze, Verordnungen und Erlässe.

44.

Spezielle Pädagogik

Wissen um die Grundlagen für die Gestaltung des Unterrichts; spezielle Fragen der Pädagogik; Schule und Gesellschaft.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Methoden des Unterrichts - Unterrichtsformen - Sozialformen des Unterrichts, Lernziele - Lernzielbestimmungen - Lernzielkontrolle.

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Gruppenbeziehungen im Erziehungsprozeß - Verfahren zur Erfassung von Gruppenstrukturen. Eigenart der sozialen Schichten - Gesellschaft und Erziehung.

45.

Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern

Der Gegenstand soll zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit anregen, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben und das Formempfinden fördern, die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe herbeiführen und einen Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Gestalten von Unterrichtsstunden, wobei den didaktischen und methodischen Prinzipien Rechnung getragen wird.

Lehrverfahren (Lehr- und Lernhilfen), Aufstellungs- und Betriebsformen, Sichern und Helfen.

4.

Semester (3 Wochenstunden)

46.

Fachdidaktisch-methodisches Seminar

Einsicht in wichtige Bereiche der Fachdidaktik und deren Wertung.

Lehrstoff:

4.

Semester (3 Wochenstunden)

Behandlung der im Gegenstand „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ angeführten Lerninhalte an Hand aktueller Fachliteratur.

Exemplarische Behandlung von methodischen Einzelfragen, soweit sie für Bewegung und Sport an Schulen relevant sind.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.2

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON LEHRERINNEN UND LEHRERN FÜR BEWEGUNG UND SPORT AN SCHULEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Leibeserziehern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Leibeserziehers vertraut zu machen. Leibeserzieher im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Lehrer für den Unterricht im Fach Bewegung und Sport, der befähigt ist, einen den Lehrplänen entsprechenden Unterricht in Bewegung und Sport zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer gleiche Gültigkeit.)

Wochenstunden Semester Summe
1. 2. 3. 4.
I. Theorie
1. bis 18. (siehe Anlage A.1) ……………………….. 20 15 14 9 58
II. Praktische Übungen
19. bis 37 (siehe Anlage A.1) ………………………. 18 21 16 15 70
III. Spezialfach (eine Sportart vom Schüler wählbar)
38. bis 41. (siehe Anlage A. 1) …………………….. - - 4 7 11
IV. Spezialfach (Bewegung und Sport an Schulen)
42. Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens …………………….... - - 2 - 2
43. Methodik von Bewegung und Sport an Schulen .. - - 2 - 2
44. Spezielle Pädagogik ……………………………. - - 2 2 4
45. Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern - - 3 3 6
46. Fachdidaktisches Seminar …………………….. - - - 3 3
38 36 43 39 156

B. Freigegenstände

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Spezialfach „Bewegung und Sport an Schulen“ darf nur von den Schülern besucht werden, die die Sportlehrerausbildung mit mindestens einem Spezialfach absolvieren und in der Ausbildung einen mindestens guten Studienfortgang aufweisen.

Die Ausbildung soll zur Erfüllung der Unterrichtsarbeit des Lehrers gem. § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung befähigen.

Zu Beginn der Ausbildung, die im 3. Semester einsetzt, ist den Schülern der Ausbildungsgang genau zu erklären, und es sind Hinweise auf die späteren Berufsmöglichkeiten zu geben. Der Unterricht in den einzelnen speziell schulischen Gegenständen hat auf die spätere Tätigkeit als Leibeserzieher Bedacht zu nehmen.

Der Lehrstoff ist auf die Anforderungen von Bewegung und Sport in Schulen bezogen darzubieten, wobei Ergänzungen durch Anschauungsmaterial, Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verstehen des Gebotenen und zum leichteren Anwenden im Unterricht beitragen sollen. Auf Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände zum Sport ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

bis 41:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 41 siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

42.

Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Stellung der Schule in der Rechtsordnung und Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Einschlägige Teile des Schulunterrichtsrechtes, des Schulorganisationsrechtes, des Schulerhaltungsrechtes sowie des Schulaufsichtsrechtes; Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeit des Lehrers.

43.

Methodik von Bewegung und Sport an Schulen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Kenntnisse in den fachdidaktischen Bereichen von Bewegung und Sport an Schulen und der darauf aufbauenden methodischen Maßnahmen für einen schulgerechten Unterricht.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Planungsmittel (Lehrplan, Schulplan, Jahresplan, Lehrstoffverteilung, Stundenschema),

Aufstellungs- und Betriebsformen,

Leistungserhebung und -beurteilung,

Sichern und Helfen als methodische Mittel, Intensivierung des Unterrichts,

Schulwettkämpfe,

Zusammenarbeit Schule und Sportverein, unterrichtsrelevante Gesetze, Verordnungen und Erlässe.

44.

Spezielle Pädagogik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Gestaltung des Unterrichts; spezielle Fragen der Pädagogik; Schule und Gesellschaft.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Methoden des Unterrichts - Unterrichtsformen - Sozialformen des Unterrichts, Lernziele - Lernzielbestimmungen - Lernzielkontrolle.

4.

Semester (2 Wochenstunden)

Gruppenbeziehungen im Erziehungsprozeß - Verfahren zur Erfassung von Gruppenstrukturen. Eigenart der sozialen Schichten - Gesellschaft und Erziehung.

45.

Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Gegenstand soll zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit anregen, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben und das Formempfinden fördern, die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe herbeiführen und einen Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Gestalten von Unterrichtsstunden, wobei den didaktischen und methodischen Prinzipien Rechnung getragen wird.

Lehrverfahren (Lehr- und Lernhilfen), Aufstellungs- und Betriebsformen, Sichern und Helfen.

4.

Semester (3 Wochenstunden)

46.

Fachdidaktisch-methodisches Seminar

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in wichtige Bereiche der Fachdidaktik und deren Wertung.

Lehrstoff:

4.

Semester (3 Wochenstunden)

Behandlung der im Gegenstand „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ angeführten Lerninhalte an Hand aktueller Fachliteratur.

Exemplarische Behandlung von methodischen Einzelfragen, soweit sie für Bewegung und Sport an Schulen relevant sind.

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(vgl. Art. I § 2 Abs. 6).

Anlage A.3

```

```

TENNISLEHRERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Tennislehrers vertraut zu machen.

Tennislehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, sowohl den planmäßigen Aufbau der Grundschule im Tennisunterricht zu gestalten als auch die Betreuung und Unterweisung von Fortgeschrittenen und Leistungssportlern im Tennis durchzuführen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... 1,0 (5,0) - -

```

```

2.

Deutsch ............ - - 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre . 0,5 (2,5) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - - -

```

6.

Geschichte des

```

Sports ............. 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,5 (7,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 1,5 (7,5)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ 1,5 (7,5) - -

```

10.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 1,0 (5,0)

```

11.

Allgemeine Diadaktik

```

(Anm.: richtig:

Didaktik)

und Methodik ....... 3,0 (15,0) - -

```

12.

Allgemeine

```

Bewegungslehre ..... 2,0 (10,0) - -

```

13.

Allgemeine

```

Trainingslehre ..... - - 2,0 (10,0)

```

14.

Spezielle Methodik

```

und Didaktik ....... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

15.

Spezielle

```

Bewegungslehre ..... 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

```

16.

spezielle

```

Trainingslehre ..... - - 1,5 (7,5)

```

17.

Übungsstätten und

```

Gerätekunde ........ - - 1,0 (5,0)

```

18.

Regelkunde und

```

Wettspielordnung ... - - - -

II. Praxis

```

19.

Allgemeine

```

praktisch-methodische

Übungen ............ - - 2,0 (10,0)

```

20.

Spezielle praktische

```

Übungen ............ 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 5,0 (25,0) 5,0 (25,5)

```

22.

Massage *1)......... - - - -

```

```

```

22,0 (110,0) 21,0 (105,0)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ - - 1,0 (5,0)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 3,0 (15,0)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und Organisationslehre - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

6.

Geschichte des Sports - - 0,5 (2,5)

```

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) - - 3,5 (17,5)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 1,5 (7,5)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ 1,5 (7,5) 3,0 (15,0)

```

10.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 1,0 (5,0)

```

11.

Allgemeine Diadaktik

```

(Anm.: richtig:

Didaktik)

und Methodik ....... - - 3,0 (15,0)

```

12.

Allgemeine

```

Bewegungslehre ..... - - 2,0 (10,0)

```

13.

Allgemeine

```

Trainingslehre ..... 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

14.

Spezielle Methodik

```

und Didaktik ....... - - 3,0 (15,0)

```

15.

Spezielle

```

Bewegungslehre ..... 1,0 (5,0) 4,0 (20,0)

```

16.

spezielle

```

Trainingslehre ..... 2,5 (12,5) 4,0 (20,0)

```

17.

Übungsstätten und

```

Gerätekunde ........ - - 1,0 (5,0)

```

18.

Regelkunde und

```

Wettspielordnung ... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

```

19.

Allgemeine

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)

```

20.

Spezielle praktische

```

Übungen ............ - - 2,0 (10,0)

```

21.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen ............ 5,0 (25,5) 15,0 (75,0)

```

22.

Massage *1)......... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

```

```

```

19,0 (95,0) 62,0 (310,0)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Zwischen den einzelnen Semestern sind je 25 Trainingseinheiten bei

einem dem Österreichischen Tennisverband angeschlossenen Verein zu

erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausbildung des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anhang A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports; Gesetzeslage auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit; geschichtliche Entwicklung des Tennissports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können.

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende; praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Einführung in die psychologischen Grundbegriffe aus dem Bereich der Verhaltens-, Lern- und Entwicklungspsychologie. Übertragung auf das Gebiet des sportlichen Trainings und der einzelnen Trainingsphasen. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

3.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

11.

Allgemeine Didaktik und Methodik

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnis zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführende Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichts; methodische Hilfsmitel (Anm.: richtig: Hilfsmittel); Gliederung einer Trainingseinheit.

12.

Allgemeine Bewegungslehre

Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen.

13.

Allgemeine Trainingslehre

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale, Anpassungsvermögen - Überkompensation Trainingsbelastungsmethoden - Übertraining, Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eignungsdiagnostik, Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen; kinder- und jugendadäquates Training.

14.

Spezielle Methodik und Didaktik

Verstehen der didaktischen und methodischen Erfordernisse im Tennis.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Organisationsformen des Gruppenunterrichtes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; variable Unterrichtsgestaltung unter Beachtung der gruppendynamischen Prinzipien.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Intensivierungsmöglichkeiten des Unterrichts; Organisationsformen der verschiedenen Unterrichtsangebote (zB Kurse) in bezug auf Ausbildungsstand und Alter.

15.

Spezielle Bewegungslehre

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Tennis, Bewegungsabläufe der Grundschläge und System der Bewegungsanalyse.

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Bewegungsabläufe der Spezialschläge und Aufzeigen individueller Variationsmöglichkeiten.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Analyse von komplizierten Bewegungsabläufen; sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschaften der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik; spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung.

16.

Spezielle Trainingslehre

Erarbeiten der speziellen trainingsmethodischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Tennis.

Lehrstoff:

2.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Eingehen auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Tennis;

konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training;

Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des spezifischen Konditionstrainings; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur.

3.

Semester (2,5 Wochenstunden)

Analyse der Trainingsplanung und ihre Auswertung; Leistungskontrolle - Testprotokolle; Schulungsmethoden der trainierbaren, leistungsbestimmenden Faktoren (Kondition, Technik, Taktik); Schwerpunktarbeit; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; das Wettspiel - seine Vorbereitung - Lenkung und Auswertung; Wechselbeziehung von Technik und Kondition.

17.

Übungsstätten und Gerätekunde

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Tennis.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Errichtung; Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen und Störungen der Natur und Umwelt bei der Errichtung von Sportstätten; Aufbau, Handhabung und Pflege der Geräte, die in der Sparte Tennis Verwendung finden, mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Materialien; Fragen der Gesundheit in Hinblick auf Geräte und Sportstätten.

18.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Tennis im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.).

19.

Allgemeine praktisch-methodische Übungen

Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen

Konditionsschulung.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden konditionellen Belastungskomponenten für den Tennissport; tennisspezifische sportmotorische Tests.

20.

Spezielle praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens für einwandfreies Vorzeigen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

2.

Semester (1 Wochenstunde)

21.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes Tennistraining, auch im Kinder- und Gruppenunterricht.

Lehrstoff:

1.

Semester (5 Wochenstunden)

Vor- und Grundschulung in Einzel- und Gruppenunterricht; Tests; Fehlerdiagnose und Therapie.

2.

Semester (5 Wochenstunden)

3.

Semester (5 Wochenstunden)

22.

Massage

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen zur Durchführung der Massage.

Lehrstoff:

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen.

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.


*1) wird in Kursform durchgeführt

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 6):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.3

TENNISLEHRERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bezugnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Tennislehrers vertraut zu machen.

Tennislehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, sowohl den planmäßigen Aufbau der Grundschule im Tennisunterricht zu gestalten als auch die Betreuung und Unterweisung von Fortgeschrittenen und Leistungssportlern im Tennis durchzuführen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

```


```

```

1.

Semester 2. Semester Summe

```

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ................... 5 - 5

```

```

2.

Deutsch .................... - 2,5 2,5

```

```

3.

Lebende Fremdsprache ....... 5 - 5

```

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ..... - 5 5

```

5.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) ...... 7,5 - 7,5

```

6.

Erste Hilfe ................ - 5 5

```

```

7.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ................ - 5 5

```

8.

Allgemeine Pädagogik,

```

Didaktik und Methodik ...... 2,5 - 2,5

```

9.

Spezielle Methodik und

```

Didaktik ................... 12,5 - 12,5

```

10.

Allgemeine Bewegungslehre

```

und Biomechanik ............ 2,5 - 2,5

```

11.

Spezielle Bewegungslehre und

```

Biomechanik ................ 7,5 7,5 15

```

12.

Allgemeine Trainingslehre .. 7,5 - 7,5

```

```

13.

Spezielle Trainingslehre ... 7,5 15 22,5

```

```

14.

Seminar für Fachfragen ..... 5 5 10

```

```

15.

Spezielle Organisationslehre 7,5 - 7,5

```

```

16.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ................. - 2,5 2,5

```


```

70 47,5 117,5

II. Praxis

```

17.

Allgemeine praktisch –

```

methodische Übungen ........ 10 7,5 17,5

```

18.

Spezielle praktische Übungen 5 7,5 12,5

```

```

19.

Spezielle praktisch –

```

methodische Übungen ........ 25 30 55

```

20.

Massage .................... - 12,5 12,5

```

```


```

40,0 57,5 97,5

```


```

Summe: 110 105 215

```


```

III. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und dem 2. Semester sind 20 Stunden Praxis bei einem staatlich geprüften Tennislehrer zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Tätigkeit des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf Querverbindungen zwischen einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse.

Lehrstoff:

2.

Semester

Referate und Präsentationen zu sportrelevanten Themen; Diskussionen; Verhalten bei Interviews.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprachfertigkeit und Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

1.

Semester

Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester

Wirtschaftliche Betriebsführung; Versicherungsfragen; Sportmanagement; Sportmarketing; Steuerfragen.

5.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere; Harnwege (Anatomie, Physiologie);

Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen;

Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

6.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Erkennen von Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw. ) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende; praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre; Versorgung sportspezifischer Verletzungen.

7.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die psychologischen Grundbegriffe aus dem Bereich der Verhaltens-, Lern- und Entwicklungspsychologie. Übertragung auf das Gebiet des sportlichen Trainings und der einzelnen Trainingsphasen. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester

Gruppendynamik und Führungsverhalten; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

8.

ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Methoden des Unterrichts; Führungsstile, Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

9.

SPEZIELLE METHODIK UND DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Grundsätze der Lehrmethode.

Lehrstoff:

1.

Semester

Unterrichtsplanung; Organisation des Gruppenunterrichts; Aufstellungs- und Betriebsformen im Gruppenunterricht (Schule und Verein); Tennis im Seniorenalter; Tennisvariationen (Beach-, Snow- und Streettennis).

10.

ALLGEMEINE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und deren Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung im Hinblick auf ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.

Lehrstoff:

1.

Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Testverfahren.

11.

SPEZIELLE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Bewegungslehre der Grund- und Spezialschläge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Bewegungsmöglichkeiten in den Gelenken und Gelenkbeanspruchungen bei den einzelnen Schlag- und Bewegungstechniken;

Variationsmöglichkeiten innerhalb der einzelnen Schlagtechniken;

Möglichkeiten der Schlagoptimierung (Ansatzpunkte und Methoden).

2.

Semester

Schlaganalyse; Funktionsanalyse; Bewegungsanalyse; Korrekturmethoden; Schlaganalysen im Leistungstraining anhand von Fallbeispielen; Bewegungsstruktur im Leistungstraining anhand von Fallbeispielen.

12.

ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Anpassungsvermögen; Trainingsbelastungsmethoden; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel; Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Belastungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen.

13.

SPEZIELLE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Leistungsentwicklung; Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau des Modelltrainings; das Drilltraining; Schlagoptimierung; taktisches Spezialwissen anhand von Modellsituationen; Einführung ins Coaching; tennisspezifisches Konditionstraining im Nachwuchsbereich; tennisspezifische Konditionstests.

2.

Semester

Spezielle leistungsbestimmende psychische Faktoren; Methoden des mentalen Trainings; Trainings- und Wettkampfplanung; Trainings- und Wettkampfaufzeichnungen (Trainingsbuch); Wettkampftraining für Leistungsspieler in Vereinen; Kinder- und Jugendtraining.

14.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von aktuellen und spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

15.

SPEZIELLE ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des Wissens über grundlegende und effiziente Organisationsformen in modernen Vereinen und Tennisschulen unter Berücksichtigung der verschiedensten Wirkungsebenen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Moderne Vereinsarbeit; Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen; Tennisschulen und Tenniscamps; Systeme zur Abwicklung von Turnieren auf Vereinsebene und im Campbetrieb; Ranglistensysteme.

2.

Semester

Marketing und Sponsoring; Zusammenarbeit Tennisschule-Verein-Schule; Tennislehrer im Tourismus; Tennislehrer im Breitensport.

16.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung.

Lehrstoff:

Tennisregeln und Wettspielordnung.

17.

ALLGEMEINE PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Schulung von bestimmten Konditionselementen; Schaffung bestimmter psycho-physischer Voraussetzungen.

2.

Semester

Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden konditionellen Belastungskomponenten für den Tennissport; tennisspezifische sportmotorische Tests.

18.

SPEZIELLE PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit (Tests).

Lehrstoff:

1.

Semester

Funktionstests (Aufschlag, Vorhand Topspin, Rückhand Slice, Vorhand und Rückhand Volley); Fähigkeit, alle geschnittenen Schläge und Spezialschläge zu demonstrieren.

2.

Semester

19.

SPEZIELLE PRAKTISCH – METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung des praktisch-methodischen Grund- und Spezialwissens im Anfänger-, Fortgeschrittenen- und Hochleistungstraining.

Lehrstoff:

1.

Semester

Trainerbeurteilungen; Einsatz von methodischen Hilfsmitteln; das Zuspiel; Bewegungsanalysen. Leistungstraining: Methoden der Schlagoptimierung; Methoden und Belastungen im Drilltraining;

Steigerung der Trainingsanforderungen anhand einer Trainingstabelle (Systematik); Aufbau des Modelltrainings anhand der 6 Grundmodelle;

tennisspezifisches Schnelligkeits- und Schnellkrafttraining (praktische Beispiele); tennisspezifisches Schnelligkeitsausdauertraining (praktische Beispiele);

tennisspezifisches Gewandtheitstraining; tennisspezifisches Ausdauertraining; taktisches Training; Einführung ins Coaching;

Funktionsanalysen (anhand einer Tabelle) und Bewegungsanalysen (Videoanalysen); Matchanalysen.

2.

Semester

20.

MASSAGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen zur Durchführung der Massage.

Lehrstoff:

2.

Semester

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen; Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage; Teilmassage; Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.3

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISLEHRERINNEN UND TENNISLEHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben einer Tennislehrerin bzw. eines Tennislehrers vertraut zu machen.

Tennislehrerin bzw. Tennislehrer im Sinne der Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Unterricht in einer Tennisschule zu leiten und den Übungsbetrieb in einem Leistungszentrum unter Anleitung durchzuführen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzunehmen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das gesamte Sonderausmaß im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.)

1.Semester Stunden 2.Semester Stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung von Formen des Blended learnings
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1. Religion 2,5 - 2,5
2. Deutsch 2,5 - 2,5
3. Lebende Fremdsprache - 5 5
4. Organisation des Sports 2,5 - 2,5
5. Organisationskunde und Recht 5 2,5 7,5
6. Geschichte des Sports 2,5 - 2,5
7. Sportbiologie 10 5 15
8. Sportverletzungen und Maßnahmen 5 - 5
9. Sportpsychologie 7,5 5 12,5
10. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik 5 2,5 7,5
11. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik 15 10 25
12. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik 5 2,5 7,5
13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik 10 15 25
14. Allgemeine Trainingslehre 10 10 20
15. Spezielle Trainingslehre 10 15 25
16. Medieneinsatz 2,5 - 2,5
17. Geräte und Materialkunde 2,5 - 2,5
18. Antidoping 2,5 - 2,5
19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 2,5 2,5 5
20. Spezielle Organisationslehre - 5 5
Zwischensumme 102,5 80 182,5
II. Praxis
21. Allgemeine praktisch-methodische Übungen 15 10 25
22. Spezielle praktische Übungen 15 20 35
23. Spezielle praktisch-methodische Übungen 30 35 65
Zwischensumme 60 65 125
SUMME 162,5 145 307,5
B. Pflichtpraktikum
Nachweis einer Praxiszeit - 20 20
C. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, sowohl in den theoretischen als auch praktischen Fächern, auf die spätere Berufsausbildung des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Praxisübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

1.

Religion

Siehe Abschnitt IV.

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

1.

Semester

Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.

3.

Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprachfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum fachspezifischen Sport.

4.

Organisation des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

Organisationskunde und Recht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind. Kenntnisse über Zivilrecht insbesondere Haftung.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens, vertiefende Versicherungsfragen; Marketing für Vereine.

6.

Geschichte des Sports

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.

7.

Sportbiologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene.

Lehrstoff:

1.

Semester

Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat.

2.

Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Therapieformen); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

8.

Sportverletzungen und Maßnahmen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

1.

Semester

Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb.

9.

Sportpsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung.

2.

Semester

Psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10.

Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester

Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehr- und Lernformen, soziale Kompetenz, usw.)

11.

Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen.

2.

Semester

Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Leistungsbereich; Leitung und breitensportliche Maßnahmen im Bereich der Tennisschule.

12.

Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.

Lehrstoff:

1.

Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

2.

Semester

Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Bewegungslehre.

13.

Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge. Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.

Lehrstoff:

1.

Semester

Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich.

2.

Semester

Lernen von tennisspezifischen Bewegungen und deren Variationsmöglichkeiten, Bewegungsbeobachtung und -korrektur im Leistungsbereich; Bewegungsanalysen im Leistungsbereich; Videoanalysen im Leistungsbereich und im Bereich der Tennisschule.

Analyse von komplexen Bewegungsabläufen; sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschafen der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik; spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung.

14.

Allgemeine Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Fähigkeit erwerben, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren.

2.

Semester

Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eignungsdiagnostik, Nachwuchstraining – Belastungsfähigkeit bei Kindern, Jugendlichen und Senioren; Kinder- und jugendadäquates Training; Training mit Senioren.

15.

Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden. Erarbeiten der speziellen trainingsmethodischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Tennis.

Lehrstoff:

1.

Semester

Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich.

2.

Semester

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