Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1993

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-27
Status Aufgehoben · 1999-01-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 118/1991, wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1993 werden der 11., 12. und 13. Mai 1993 bestimmt.

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