Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend die Privatschule „Rudolf Steiner Schule Mödling''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-01-22
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1997-05-13
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 161/1987 wird verordnet:

Die 1., 2. und 3. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Rudolf Steiner Schule Mödling'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

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