Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, mit der dem von der Schloß Hofen – Wissenschafts- und WeiterbildungsGesmbH., Lochau am Bodensee, Vorarlberg, durchgeführten Lehrgang „Geriatrie“ universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet:
§ 1. Dem von der Schloß Hofen - Wissenschafts- und WeiterbildungsGesmbH., Lochau am Bodensee, Vorarlberg, veranstalteten Lehrgang „Geriatrie“ wird universitärer Charakter gemäß § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2000 außer Kraft.
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