Kundmachung der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Teilung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1997-10-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:

Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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