Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Arts and Media Management)“
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (UniversitätsStudiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, wird verordnet:
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges Kultur- und Medienmanagement den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Arts and Media Management)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.
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