Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe
Klassenweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten (vgl. § 3)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/1998, insbesondere dessen §§ 6, 55a und 63 sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/1997, wird verordnet:
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3)
- 1998
- 1999
- 2000
§ 1. Für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
§ 3. Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 1998 klassenweise aufsteigend in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 1998 klassenweise aufsteigend in Kraft.
(2) Artikel I § 1 sowie die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
Klassenweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten (vgl. § 3)
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.
Klassenweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten (vgl. § 3)
§ 4. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, BGBl. Nr. 495/1995, sowie die Anlage zu dieser Verordnung und die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht über den Lehrplan für die einjährige und zweijährige Familienhelferinnenschule, BGBl. Nr. 156/1963, sowie die Anlage zu dieser Verordnung außer Kraft.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3)
- 1998
- 1999
- 2000
Anlage
FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE pflich-
Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
KERNBEREICH
Religion ..................... 2 2 2 6 (III)
Deutsch ...................... 2 2 2 6 (I)
Lebende Fremdsprache *1) *2) . 2 2 2 6 (I)
Geschichte und Sozialkunde ... 2 - - 2 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 1 - - 1 (III)
Politische Bildung und Recht . 1 1 1 3 III
Psychologie und Pädagogik .... 1 2 2 5 III
Sozialberufskunde ............ 2 - - 2 III
Bildnerische Erziehung ....... - 2 2 4 IVa
Musikalisch-rhythmische
Erziehung .................. 1 1 1 3 IV
Physik ....................... - 1 - 1 (III)
Chemie ....................... - 1 - 1 (III)
Biologie und Ökologie ........ 2 - - 2 III
Somatologie .................. - 2 2 4 III
Ernährung und Diät ........... 1 - - 1 III
Säuglingspflege .............. 1 - - 1 III
Gesundheitslehre und
Krankenbetreuung ........... - 2 - 2 III
Altenhilfe ................... - - 2 2 III
Behindertenarbeit und
Heilpädagogik .............. - - 2 2 III
Wirtschaftliches Rechnen ..... 2 2 - 4 II
Textverarbeitung *3) ......... 1 2 1 4 III
Haushalt ..................... 4 - - 4 IV
Kreatives Gestalten .......... 2 - - 2 IVa
Leibesübungen ................ 2 2 2 6 (IVa)
```
```
Summe Kernbereich ............ 29 24 21 74
ERWEITERUNGSBEREICH *1)
```
Pflichtgegenstände mit
```
erhöhtem Stundenausmaß .... 0-10 0-3 0-6 0-13 I-IVa *4)
```
Seminare
```
Fremdsprachenseminar ...... 0-10 0-3 0-6 0-13 I
Allgemeinbildendes Seminar 0-10 0-3 0-6 0-13 III
Fachtheoretisches Seminar . 0-10 0-3 0-6 0-13 III
Praxisseminar ............. 0-10 0-3 0-6 0-13 IV
```
Erweiterte Praktika ....... 0-10 0-3 0-6 0-13
```
```
```
Summe Erweiterungsbereich 6-10 0-3 0-6 13
```
```
B. PFLICHTPRAKTIKA Klasse Summe
```
- 3.
```
```
```
```
Familienpraktika .......... - 12 - 12
```
```
Sozialpraktika ............ - - 12 12
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahlen 35-39 36-39 33-39 111
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN 1)
D. FÖRDERUNTERRICHT *1)
```
```
*1) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozialdienste.
Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten bei den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.
Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe insbesondere in den ersten beiden Klassen als Vorbereitung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997) sowie für eine weiterführende Berufsausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste, wie zB Familienhilfe und Pflegehilfe, Altendienste und Pflegehilfe, Behindertenarbeit, Sozialarbeit usw.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume durch die Bestimmung des Erweiterungsbereiches, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Im Erweiterungsbereich sind Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika im Ausmaß von insgesamt 13 Wochenstunden zu führen. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat nach Maßgabe der Stundentafel zu erfolgen.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- den Gehalt eines literarischen Werkes erfassen können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
LEBENDE FREMDSPRACHE
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Standardsituationen der Berufspraxis mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Klasse:
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Klasse:
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen;
- seine Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen, in Kommunikation und Betreuung verwerten können;
- im Erkennen persönlicher und mitmenschlicher Lebenskrisen sensibilisiert werden, die Bedeutung einer menschengerechten Welt erkennen und über die Gefahren von sachlichen und gesellschaftlichen Zwängen Bescheid wissen;
- eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
- sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewußt sein;
- zwischen Information und Manipulation unterscheiden und Manipulationsstrategien erkennen können;
- Bewältigungsstrategien für ausgewählte Problemstellungen der Organisationspsychologie kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
SOZIALBERUFSKUNDE
- kommunikationshemmende und kommunikationsfördernde Faktoren im Umgang mit anderen Menschen kennenlernen;
- Verantwortung für sich selbst und für seine Umwelt übernehmen können;
- die verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich darstellen können;
- die Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich kennen;
- die wichtigsten bestehenden Hilfseinrichtungen, vor allem des jeweiligen Bundeslandes, kennen;
- die Voraussetzungen und Grenzen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten erkennen;
- die Entwicklung des Berufszweiges, für den der Schüler ausgebildet wird, kennen und zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung in Beziehung setzen können.
Klasse:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
- die Möglichkeiten der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen kennenlernen;
- Kreativität als Kriterium für physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstehen können;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung einsetzen können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nützen können;
- die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.
Klasse:
Klasse:
MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
- sein musikalisches und rhythmisches Verständnis erweitern und vertiefen;
- eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik kennen;
- musikalisch-rhythmische Übungen im Kinder-, Alten- und Behindertenbereich einsetzen können;
- ein vielseitiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen haben;
- eigene gestalterische Vorstellungen in Musik und Tanz ausdrücken können.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PHYSIK
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- Grundlagen für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst verstehen können;
- die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen kennen.
Klasse:
CHEMIE
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln.
Klasse:
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden können;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können.
Klasse:
SOMATOLOGIE
- grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers haben;
- die Funktionssysteme der Organe verstehen;
- das Zusammenspiel der Organe im Körper verstehen;
- den Wert eines gesunden Körpers erkennen und die Erhaltung der Gesundheit als selbstverständliches Ziel ansehen;
- den menschlichen Organismus in seiner Abhängigkeit von Umwelteinflüssen sehen.
Klasse:
Klasse:
ERNÄHRUNG UND DIÄT
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
SÄUGLINGSPFLEGE
- die wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und den Vorgang der Geburt kennen;
- den gesunden Säugling im familären Rahmen pflegen können;
- die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind kennen;
- Kenntnisse über die körperliche Entwicklung und über häufige Erkrankungen beim Säugling haben.
Klasse:
GESUNDHEITSLEHRE UND KRANKENBETREUUNG
- den Wert der Gesundheit erkennen;
- gesundheitserhaltende Maßnahmen kennen;
- theoretische Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten besitzen, um einfache pflegerische Handreichungen machen zu können;
- Anordnungen von Ärzten und qualifiziertem Pflegepersonal in der Familie verantwortungsbewußt durchführen können;
- erkennen, wann für die Pflege fachlich qualifizierte Pflegekräfte beigezogen werden müssen;
- Erste Hilfe leisten können.
Klasse:
ALTENHILFE
- den alten Menschen in unserer Gesellschaft verstehen können;
- zur Hilfeleistung und Begleitung älterer Menschen fähig sein;
- um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen.
Klasse:
BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK
- Verständnis für den behinderten Menschen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten, aber auch mit seinen Fähigkeiten, haben;
- möglichst unbefangen und natürlich mit Behinderten umgehen können;
- Kenntnis der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen erlangen;
- befähigt werden, adäquat Betreuungsarbeit zu leisten;
- die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich kennen.
Klasse:
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen erlangen;
- durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden.
Klasse:
Klasse:
TEXTVERARBEITUNG
- fehlerfreie Abschriften anfertigen können;
- Schriftstücke selbständig formrichtig gestalten können;
- Diktiergeräte einsetzen können;
- Grundkenntnisse in der EDV erwerben;
- aktuelle Textverarbeitungsprogramme kennen;
- aktuelle Datenverwaltungsprogramme kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
HAUSHALT
- Speisen nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereiten können;
- bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen können;
- Arbeitsabläufe rationell planen, sinnvoll koordinieren und eigenständig umsetzen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Maschinen funktionsgerecht und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Verständnis für gepflegte Wohnkultur sowie Kenntnisse in der fachgerechten Pflege der Wohnungseinrichtung haben;
- die für den Haushalt erforderlichen grundlegenden Servierkenntnisse besitzen;
- sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen sowie von Ordnung und Sauberkeit bewußt sein;
- die besonderen Bedürfnisse der sozialen Institutionen kennen;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
KREATIVES GESTALTEN
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, ökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Klasse:
LEIBESÜBUNGEN
ERWEITERUNGSBEREICH
SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände oder
die Führung von Seminaren oder
erweiterte Praktika oder
Kombinationen von Z 1 bis 3.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und sichern;
- sich in mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen können;
- über zusätzliche berufsrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen verfügen können.
ERWEITERTE PRAKTIKA
- mit der Berufswirklichkeit vertraut werden;
- verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe kennenlernen;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
B. PFLICHTPRAKTIKA
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen;
- hauswirtschaftliche Kenntnisse und Selbständigkeit in der Haushaltsführung erwerben;
- Einfühlungsvermögen in das Eigenleben einer Familie haben.
Klasse:
Klasse:
D. FÖRDERUNTERRICHT
Anlage
FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE pflich-
Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
KERNBEREICH
Religion ..................... 2 2 2 6 (III)
Deutsch ...................... 2 2 2 (I)
Lebende Fremdsprache *1) *2) . 2 2 2 (I)
Geschichte und Sozialkunde ... 2 - - (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 1 - - (III)
Politische Bildung und Recht . 1 1 1 III
Psychologie und Pädagogik .... 1 2 2 III
Sozialberufskunde ............ 2 - - III
Bildnerische Erziehung ....... - 2 2 IVa
Musikalisch-rhythmische
Erziehung .................. 1 1 1 IV
Physik ....................... - 1 - (III)
Chemie ....................... - 1 - (III)
Biologie und Ökologie ........ 2 - - III
Somatologie .................. - 2 2 III
Ernährung und Diät ........... 1 - - III
Säuglingspflege .............. 1 - - III
Gesundheitslehre und
Krankenbetreuung ........... - 2 - III
Altenhilfe ................... - - 2 III
Behindertenarbeit und
Heilpädagogik .............. - - 2 III
Wirtschaftliches Rechnen ..... 2 2 - II
Textverarbeitung *3) ......... 1 2 1 III
Haushalt ..................... 4 - - IV
Kreatives Gestalten .......... 2 - - IVa
Leibesübungen ................ 2 2 2 (IVa)
```
```
Summe Kernbereich ............ 29 24 21
ERWEITERUNGSBEREICH *1)
```
Pflichtgegenstände mit
```
erhöhtem Stundenausmaß .... 0-10 0-3 0-6 I-IVa *4)
```
Seminare
```
Fremdsprachenseminar ...... 0-10 0-3 0-6 I
Allgemeinbildendes Seminar 0-10 0-3 0-6 III
Fachtheoretisches Seminar . 0-10 0-3 0-6 III
Praxisseminar ............. 0-10 0-3 0-6 IV
```
Erweiterte Praktika ....... 0-10 0-3 0-6
```
```
```
Summe Erweiterungsbereich 6-10 0-3 0-6
B. PFLICHTPRAKTIKA Klasse Summe
```
- 3.
```
```
```
```
Familienpraktika .......... - 12 -
```
```
Sozialpraktika ............ - - 12
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahlen 33-37 34-37 31-37 105 *1)
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN 1)
D. FÖRDERUNTERRICHT *1)
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozialdienste.
Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten bei den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.
Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe insbesondere in den ersten beiden Klassen als Vorbereitung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997) sowie für eine weiterführende Berufsausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste, wie zB Familienhilfe und Pflegehilfe, Altendienste und Pflegehilfe, Behindertenarbeit, Sozialarbeit usw.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Im Erweiterungsbereich sind Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika im Ausmaß von höchstens insgesamt 13 Wochenstunden zu führen. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat nach Maßgabe der Stundentafel zu erfolgen.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- den Gehalt eines literarischen Werkes erfassen können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
LEBENDE FREMDSPRACHE
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Standardsituationen der Berufspraxis mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Klasse:
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Klasse:
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen;
- seine Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen, in Kommunikation und Betreuung verwerten können;
- im Erkennen persönlicher und mitmenschlicher Lebenskrisen sensibilisiert werden, die Bedeutung einer menschengerechten Welt erkennen und über die Gefahren von sachlichen und gesellschaftlichen Zwängen Bescheid wissen;
- eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
- sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewußt sein;
- zwischen Information und Manipulation unterscheiden und Manipulationsstrategien erkennen können;
- Bewältigungsstrategien für ausgewählte Problemstellungen der Organisationspsychologie kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
SOZIALBERUFSKUNDE
- kommunikationshemmende und kommunikationsfördernde Faktoren im Umgang mit anderen Menschen kennenlernen;
- Verantwortung für sich selbst und für seine Umwelt übernehmen können;
- die verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich darstellen können;
- die Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich kennen;
- die wichtigsten bestehenden Hilfseinrichtungen, vor allem des jeweiligen Bundeslandes, kennen;
- die Voraussetzungen und Grenzen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten erkennen;
- die Entwicklung des Berufszweiges, für den der Schüler ausgebildet wird, kennen und zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung in Beziehung setzen können.
Klasse:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
- die Möglichkeiten der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen kennenlernen;
- Kreativität als Kriterium für physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstehen können;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung einsetzen können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nützen können;
- die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.
Klasse:
Klasse:
MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
- sein musikalisches und rhythmisches Verständnis erweitern und vertiefen;
- eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik kennen;
- musikalisch-rhythmische Übungen im Kinder-, Alten- und Behindertenbereich einsetzen können;
- ein vielseitiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen haben;
- eigene gestalterische Vorstellungen in Musik und Tanz ausdrücken können.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PHYSIK
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- Grundlagen für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst verstehen können;
- die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen kennen.
Klasse:
CHEMIE
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln.
Klasse:
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden können;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können.
Klasse:
SOMATOLOGIE
- grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers haben;
- die Funktionssysteme der Organe verstehen;
- das Zusammenspiel der Organe im Körper verstehen;
- den Wert eines gesunden Körpers erkennen und die Erhaltung der Gesundheit als selbstverständliches Ziel ansehen;
- den menschlichen Organismus in seiner Abhängigkeit von Umwelteinflüssen sehen.
Klasse:
Klasse:
ERNÄHRUNG UND DIÄT
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
SÄUGLINGSPFLEGE
- die wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und den Vorgang der Geburt kennen;
- den gesunden Säugling im familären Rahmen pflegen können;
- die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind kennen;
- Kenntnisse über die körperliche Entwicklung und über häufige Erkrankungen beim Säugling haben.
Klasse:
GESUNDHEITSLEHRE UND KRANKENBETREUUNG
- den Wert der Gesundheit erkennen;
- gesundheitserhaltende Maßnahmen kennen;
- theoretische Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten besitzen, um einfache pflegerische Handreichungen machen zu können;
- Anordnungen von Ärzten und qualifiziertem Pflegepersonal in der Familie verantwortungsbewußt durchführen können;
- erkennen, wann für die Pflege fachlich qualifizierte Pflegekräfte beigezogen werden müssen;
- Erste Hilfe leisten können.
Klasse:
ALTENHILFE
- den alten Menschen in unserer Gesellschaft verstehen können;
- zur Hilfeleistung und Begleitung älterer Menschen fähig sein;
- um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen.
Klasse:
BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK
- Verständnis für den behinderten Menschen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten, aber auch mit seinen Fähigkeiten, haben;
- möglichst unbefangen und natürlich mit Behinderten umgehen können;
- Kenntnis der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen erlangen;
- befähigt werden, adäquat Betreuungsarbeit zu leisten;
- die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich kennen.
Klasse:
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen erlangen;
- durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden.
Klasse:
Klasse:
TEXTVERARBEITUNG
- fehlerfreie Abschriften anfertigen können;
- Schriftstücke selbständig formrichtig gestalten können;
- Diktiergeräte einsetzen können;
- Grundkenntnisse in der EDV erwerben;
- aktuelle Textverarbeitungsprogramme kennen;
- aktuelle Datenverwaltungsprogramme kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
HAUSHALT
- Speisen nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereiten können;
- bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen können;
- Arbeitsabläufe rationell planen, sinnvoll koordinieren und eigenständig umsetzen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Maschinen funktionsgerecht und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Verständnis für gepflegte Wohnkultur sowie Kenntnisse in der fachgerechten Pflege der Wohnungseinrichtung haben;
- die für den Haushalt erforderlichen grundlegenden Servierkenntnisse besitzen;
- sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen sowie von Ordnung und Sauberkeit bewußt sein;
- die besonderen Bedürfnisse der sozialen Institutionen kennen;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
KREATIVES GESTALTEN
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, ökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Klasse:
LEIBESÜBUNGEN
ERWEITERUNGSBEREICH
SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände oder
die Führung von Seminaren oder
erweiterte Praktika oder
Kombinationen von Z 1 bis 3.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und sichern;
- sich in mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen können;
- über zusätzliche berufsrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen verfügen können.
ERWEITERTE PRAKTIKA
- mit der Berufswirklichkeit vertraut werden;
- verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe kennenlernen;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
B. PFLICHTPRAKTIKA
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Sozialeinrichtungen gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen;
- hauswirtschaftliche Kenntnisse und Selbständigkeit in der Haushaltsführung erwerben;
- Einfühlungsvermögen in das Eigenleben einer Familie haben.
Klasse:
Klasse:
D. FÖRDERUNTERRICHT
Anlage
FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE pflich-
Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
KERNBEREICH
Religion ..................... 2 2 2 6 (III)
Deutsch ...................... 2 2 2 (I)
Lebende Fremdsprache *1) *2) . 2 2 2 (I)
Geschichte und Sozialkunde ... 2 - - (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 1 - - (III)
Politische Bildung und Recht . 1 1 1 III
Psychologie und Pädagogik .... 1 2 2 III
Sozialberufskunde ............ 2 - - III
Bildnerische Erziehung ....... - 2 2 IVa
Musikalisch-rhythmische
Erziehung .................. 1 1 1 IV
Physik ....................... - 1 - (III)
Chemie ....................... - 1 - (III)
Biologie und Ökologie ........ 2 - - III
Somatologie .................. - 2 2 III
Ernährung und Diät ........... 1 - - III
Säuglingspflege .............. 1 - - III
Gesundheitslehre und
Krankenbetreuung ........... - 2 - III
Altenhilfe ................... - - 2 III
Behindertenarbeit und
Heilpädagogik .............. - - 2 III
Wirtschaftliches Rechnen ..... 2 2 - II
Textverarbeitung *3) ......... 1 2 1 III
Haushalt ..................... 4 - - IV
Kreatives Gestalten .......... 2 - - IVa
Leibesübungen ................ 2 2 2 (IVa)
```
```
Summe Kernbereich ............ 29 24 21
ERWEITERUNGSBEREICH *1)
```
Pflichtgegenstände mit
```
erhöhtem Stundenausmaß .... 0-10 0-3 0-6 I-IVa *4)
```
Seminare
```
Fremdsprachenseminar ...... 0-10 0-3 0-6 I
Allgemeinbildendes Seminar 0-10 0-3 0-6 III
Fachtheoretisches Seminar . 0-10 0-3 0-6 III
Praxisseminar ............. 0-10 0-3 0-6 IV
```
Erweiterte Praktika ....... 0-10 0-3 0-6
```
```
```
Summe Erweiterungsbereich 6-10 0-3 0-6
B. PFLICHTPRAKTIKA Klasse Summe
```
- 3.
```
```
```
```
Familienpraktika .......... - 12 -
```
```
Sozialpraktika ............ - - 12
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahlen 33-37 34-37 31-37 105 *1)
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN 1)
D. FÖRDERUNTERRICHT *1)
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozialdienste.
Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten bei den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.
Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe insbesondere in den ersten beiden Klassen als Vorbereitung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997) sowie für eine weiterführende Berufsausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste, wie zB Familienhilfe und Pflegehilfe, Altendienste und Pflegehilfe, Behindertenarbeit, Sozialarbeit usw.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Im Erweiterungsbereich sind Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare und/oder erweiterte Praktika im Ausmaß von höchstens insgesamt 13 Wochenstunden zu führen. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat nach Maßgabe der Stundentafel zu erfolgen.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- den Gehalt eines literarischen Werkes erfassen können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
LEBENDE FREMDSPRACHE
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Standardsituationen der Berufspraxis mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Klasse:
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Klasse:
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen;
- seine Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen, in Kommunikation und Betreuung verwerten können;
- im Erkennen persönlicher und mitmenschlicher Lebenskrisen sensibilisiert werden, die Bedeutung einer menschengerechten Welt erkennen und über die Gefahren von sachlichen und gesellschaftlichen Zwängen Bescheid wissen;
- eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
- sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewußt sein;
- zwischen Information und Manipulation unterscheiden und Manipulationsstrategien erkennen können;
- Bewältigungsstrategien für ausgewählte Problemstellungen der Organisationspsychologie kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
SOZIALBERUFSKUNDE
- kommunikationshemmende und kommunikationsfördernde Faktoren im Umgang mit anderen Menschen kennenlernen;
- Verantwortung für sich selbst und für seine Umwelt übernehmen können;
- die verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich darstellen können;
- die Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich kennen;
- die wichtigsten bestehenden Hilfseinrichtungen, vor allem des jeweiligen Bundeslandes, kennen;
- die Voraussetzungen und Grenzen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten erkennen;
- die Entwicklung des Berufszweiges, für den der Schüler ausgebildet wird, kennen und zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung in Beziehung setzen können.
Klasse:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
- die Möglichkeiten der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen kennenlernen;
- Kreativität als Kriterium für physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstehen können;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung einsetzen können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nützen können;
- die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.
Klasse:
Klasse:
MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
- sein musikalisches und rhythmisches Verständnis erweitern und vertiefen;
- eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik kennen;
- musikalisch-rhythmische Übungen im Kinder-, Alten- und Behindertenbereich einsetzen können;
- ein vielseitiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen haben;
- eigene gestalterische Vorstellungen in Musik und Tanz ausdrücken können.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
PHYSIK
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- Grundlagen für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst verstehen können;
- die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen kennen.
Klasse:
CHEMIE
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln.
Klasse:
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden können;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können.
Klasse:
SOMATOLOGIE
- grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers haben;
- die Funktionssysteme der Organe verstehen;
- das Zusammenspiel der Organe im Körper verstehen;
- den Wert eines gesunden Körpers erkennen und die Erhaltung der Gesundheit als selbstverständliches Ziel ansehen;
- den menschlichen Organismus in seiner Abhängigkeit von Umwelteinflüssen sehen.
Klasse:
Klasse:
ERNÄHRUNG UND DIÄT
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
SÄUGLINGSPFLEGE
- die wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und den Vorgang der Geburt kennen;
- den gesunden Säugling im familären Rahmen pflegen können;
- die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind kennen;
- Kenntnisse über die körperliche Entwicklung und über häufige Erkrankungen beim Säugling haben.
Klasse:
GESUNDHEITSLEHRE UND KRANKENBETREUUNG
- den Wert der Gesundheit erkennen;
- gesundheitserhaltende Maßnahmen kennen;
- theoretische Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten besitzen, um einfache pflegerische Handreichungen machen zu können;
- Anordnungen von Ärzten und qualifiziertem Pflegepersonal in der Familie verantwortungsbewußt durchführen können;
- erkennen, wann für die Pflege fachlich qualifizierte Pflegekräfte beigezogen werden müssen;
- Erste Hilfe leisten können.
Klasse:
ALTENHILFE
- den alten Menschen in unserer Gesellschaft verstehen können;
- zur Hilfeleistung und Begleitung älterer Menschen fähig sein;
- um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen.
Klasse:
BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK
- Verständnis für den behinderten Menschen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten, aber auch mit seinen Fähigkeiten, haben;
- möglichst unbefangen und natürlich mit Behinderten umgehen können;
- Kenntnis der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen erlangen;
- befähigt werden, adäquat Betreuungsarbeit zu leisten;
- die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich kennen.
Klasse:
WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen erlangen;
- durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden.
Klasse:
Klasse:
TEXTVERARBEITUNG
- fehlerfreie Abschriften anfertigen können;
- Schriftstücke selbständig formrichtig gestalten können;
- Diktiergeräte einsetzen können;
- Grundkenntnisse in der EDV erwerben;
- aktuelle Textverarbeitungsprogramme kennen;
- aktuelle Datenverwaltungsprogramme kennen.
Klasse:
Klasse:
Klasse:
HAUSHALT
- Speisen nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereiten können;
- bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen können;
- Arbeitsabläufe rationell planen, sinnvoll koordinieren und eigenständig umsetzen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Maschinen funktionsgerecht und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Verständnis für gepflegte Wohnkultur sowie Kenntnisse in der fachgerechten Pflege der Wohnungseinrichtung haben;
- die für den Haushalt erforderlichen grundlegenden Servierkenntnisse besitzen;
- sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen sowie von Ordnung und Sauberkeit bewußt sein;
- die besonderen Bedürfnisse der sozialen Institutionen kennen;
- sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Klasse:
KREATIVES GESTALTEN
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, ökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Klasse:
LEIBESÜBUNGEN
ERWEITERUNGSBEREICH
SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände oder
die Führung von Seminaren oder
erweiterte Praktika oder
Kombinationen von Z 1 bis 3.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und sichern;
- sich in mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen können;
- über zusätzliche berufsrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen verfügen können.
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