(Übersetzung)Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts wird dem Generalsekretär des Europarats notifiziert, der ihn allen Vertragsparteien dieses Übereinkommens übermittelt.
Jede Streitpartei trägt die Kosten des von ihr ernannten Schiedsrichters; die Kosten des anderen Schiedsrichters sowie alle sonstigen durch das Schiedsverfahren verursachten Kosten werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
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