Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-06-01
Letzte Aktualisierung 2026-06-22
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/1998, wird verordnet:

§ 1. Der Verein „Österreichische Urania für Steiermark“, Graz, ist berechtigt, den Lehrgang für Ökologie und Naturschutz als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1999 in Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.

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