Kundmachung des Bundeskanzleramtes über den Beitritt der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken zur Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Gründung eines Internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom, und zum Protokoll vom 5. Oktober 1926, betreffend die Internationale Konvention vom 7. Juni 1905
Nach einer Mitteilung der königlich italienischen Gesandtschaft in Wien hat die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken am 4. April 1936 ihren Beitritt zur Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Gründung eines Internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom (St. G. Bl. Nr. 304 aus 1920), und zum Protokoll vom 5. Oktober 1926, betreffend die Internationale Konvention vom 7. Juni 1905 (B. G. Bl. Nr. 88 aus 1927), notifiziert.
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