Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 14. September 1981 über die Suchtgiftberatung
Ersetzt durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 379/1997.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 22 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes 1951, BGBl. Nr. 234, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 319/1980 wird verordnet:
Ersetzt durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 379/1997.
§ 1. Zur Beratung und Betreuung von Personen im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch sind anerkannt:
Einrichtungen der Gebietskörperschaften, die zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
für die Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmte Abteilungen oder Anstaltsambulatorien von Krankenanstalten und Krankenanstalten in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums.
§ 2. Weiters werden nachstehende Einrichtungen oder Vereinigungen anerkannt:
im Burgenland:
in Kärnten:
Beratungsstelle für Suchtgefahren des Kärntner Caritasverbandes;
Psychosoziales Institut des Vereines „Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens'';
in Niederösterreich:
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg, Abteilung in Vorderbrühl und die von diesem Institut in Niederösterreich betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
die vom psychosozialen Dienst der Caritas der Diözese St. Pölten betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
Grüner Kreis, Verein zur Rehabilitation und Integration ehemaliger drogen- und alkoholabhängiger Personen;
in Oberösterreich:
in Salzburg:
in der Steiermark:
Verein für psychische und soziale Lebensberatung in Judenburg;
Verein „Jugendbildungs- und Informationszentrum (BIZ) Obersteiermark'';
Verein „Beirat der Arbeitsgemeinschaft gegen Suchtgefahren'';
in Tirol:
Verein Kontakt - Information - Therapie (KIT);
Landesgruppe Tirol der Österreichischen Gesellschaft für psychische Hygiene sowie die von dieser Gesellschaft betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung oder Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Suchtberatungsstelle der Caritas der Diözese Innsbruck;
Verein zur Förderung des Jugendzentrums Z 6;
in Vorarlberg:
DIE FAEHRE - Hilfe und Beratung für Suchtgiftgefährdete und deren Angehörige;
Sozialmedizinischer Dienst der Diözese Feldkirch;
Verein für Drogentherapie und Forschung;
in Wien:
Zentralstelle für Suchtkrankenhilfe des Kuratoriums für psychosoziale Dienste und deren angeschlossene Beratungsstellen sowie Ambulatorien;
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg und die von diesem Institut in Wien betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Club „Change'', Beratungsstelle des „Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit'' für drogengefährdete Jugendliche;
„Dialog'', Hilfs- und Beratungsstelle für Suchtgiftgefährdete und ihre Angehörigen;
Drogenberatungsstelle „Drive'';
Verein „Kriseninterventionszentrum'';
die vom Verein Wiener Sozialprojekte betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Verein zur Eindämmung des Suchtgiftwesens, PASS;
Therapeutische Wohngemeinschaft Simmering des Österreichischen Kolpingwerkes;
ZUKUNFTSSCHMIEDE Voggeneder GmbH.
§ 2. Weiters werden nachstehende Einrichtungen oder Vereinigungen anerkannt:
im Burgenland:
in Kärnten:
Beratungsstelle für Suchtgefahren des Kärntner Caritasverbandes;
Psychosoziales Institut des Vereines „Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens'';
in Niederösterreich:
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg, Abteilung in Vorderbrühl und die von diesem Institut in Niederösterreich betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
die vom psychosozialen Dienst der Caritas der Diözese St. Pölten betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
Grüner Kreis, Verein zur Rehabilitation und Integration ehemaliger drogen- und alkoholabhängiger Personen;
in Oberösterreich:
in Salzburg:
in der Steiermark:
Verein für psychische und soziale Lebensberatung in Judenburg;
Verein „Jugendbildungs- und Informationszentrum (BIZ) Obersteiermark'';
Verein „Beirat der Arbeitsgemeinschaft gegen Suchtgefahren'';
in Tirol:
Verein Kontakt - Information - Therapie (KIT);
Landesgruppe Tirol der Österreichischen Gesellschaft für psychische Hygiene sowie die von dieser Gesellschaft betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung oder Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Suchtberatungsstelle der Caritas der Diözese Innsbruck;
Verein zur Förderung des Jugendzentrums Z 6;
die vom Verein „Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt'' betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur ambulanten Beratung und Betreuung von suchtgiftgefährdeten oder suchtgiftabhängigen Personen bestimmt sind;
in Vorarlberg:
DIE FAEHRE - Hilfe und Beratung für Suchtgiftgefährdete und deren Angehörige;
Sozialmedizinischer Dienst der Diözese Feldkirch;
Verein für Drogentherapie und Forschung;
in Wien:
Zentralstelle für Suchtkrankenhilfe des Kuratoriums für psychosoziale Dienste und deren angeschlossene Beratungsstellen sowie Ambulatorien;
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg und die von diesem Institut in Wien betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Club „Change'', Beratungsstelle des „Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit'' für drogengefährdete Jugendliche;
„Dialog'', Hilfs- und Beratungsstelle für Suchtgiftgefährdete und ihre Angehörigen;
Drogenberatungsstelle „Drive'';
Verein „Kriseninterventionszentrum'';
die vom Verein Wiener Sozialprojekte betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Verein zur Eindämmung des Suchtgiftwesens, PASS;
Therapeutische Wohngemeinschaft Simmering des Österreichischen Kolpingwerkes;
ZUKUNFTSSCHMIEDE Voggeneder GmbH.
Ersetzt durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 379/1997.
§ 2. Weiters werden nachstehende Einrichtungen oder Vereinigungen anerkannt:
im Burgenland:
in Kärnten:
Beratungsstelle für Suchtgefahren des Kärntner Caritasverbandes;
Psychosoziales Institut des Vereines „Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens'';
in Niederösterreich:
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg, Abteilung in Vorderbrühl und die von diesem Institut in Niederösterreich betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
die vom psychosozialen Dienst der Caritas der Diözese St. Pölten betriebenen Beratungsstellen für Suchtgiftabhängige und Suchtgiftkonsumenten;
Grüner Kreis, Verein zur Rehabilitation und Integration ehemaliger drogen- und alkoholabhängiger Personen;
in Oberösterreich:
in Salzburg:
in der Steiermark:
Verein für psychische und soziale Lebensberatung in Judenburg;
Verein „Jugendbildungs- und Informationszentrum (BIZ) Obersteiermark'';
Verein „Beirat der Arbeitsgemeinschaft gegen Suchtgefahren'';
die vom Verein „Steiermärkisches Hilfswerk'' in Feldbach, Fürstenfeld und Bad Radkersburg betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur ambulanten Beratung und Betreuung von suchtgiftgefährdeten oder suchtgiftabhängigen Personen bestimmt sind;
in Tirol:
Verein Kontakt - Information - Therapie (KIT);
Landesgruppe Tirol der Österreichischen Gesellschaft für psychische Hygiene sowie die von dieser Gesellschaft betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung oder Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Suchtberatungsstelle der Caritas der Diözese Innsbruck;
Verein zur Förderung des Jugendzentrums Z 6;
die vom Verein „Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt'' betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur ambulanten Beratung und Betreuung von suchtgiftgefährdeten oder suchtgiftabhängigen Personen bestimmt sind;
in Vorarlberg:
DIE FAEHRE - Hilfe und Beratung für Suchtgiftgefährdete und deren Angehörige;
Sozialmedizinischer Dienst der Diözese Feldkirch;
Verein für Drogentherapie und Forschung;
in Wien:
Zentralstelle für Suchtkrankenhilfe des Kuratoriums für psychosoziale Dienste und deren angeschlossene Beratungsstellen sowie Ambulatorien;
Anton Proksch-Institut der Stiftung Genesungsheim Kalksburg und die von diesem Institut in Wien betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Club „Change'', Beratungsstelle des „Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit'' für drogengefährdete Jugendliche;
„Dialog'', Hilfs- und Beratungsstelle für Suchtgiftgefährdete und ihre Angehörigen;
Drogenberatungsstelle „Drive'';
Verein „Kriseninterventionszentrum'';
die vom Verein Wiener Sozialprojekte betriebenen Einrichtungen, soweit sie zur Beratung und Betreuung von Suchtgiftabhängigen oder Suchtgiftkonsumenten bestimmt sind;
Verein zur Eindämmung des Suchtgiftwesens, PASS;
Therapeutische Wohngemeinschaft Simmering des Österreichischen Kolpingwerkes;
ZUKUNFTSSCHMIEDE Voggeneder GmbH.
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