Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 22. Juni 1987 betreffend Arzneimittel, die Phenacetin enthalten
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, wird verordnet:
§ 1. Arzneimittel, die Phenacetin enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
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