Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 22. Juni 1987 betreffend Arzneimittel, die Phenacetin enthalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, wird verordnet:

§ 1. Arzneimittel, die Phenacetin enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

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