Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Anzeigepflicht für subakute spongiforme Encephalopathien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-04-03
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1998-07-14
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 1 Abs. 2 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. Nr. 701/1974 und 1105/1994, wird verordnet:

Todesfälle subakuter spongiformer Encephalopathien unterliegen der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950.

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