Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Süßungsmittelverordnung) (CELEX-Nr.: 394L0035, 395L0031, 395L0002 und 396L0021)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-11
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2005-07-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 26
Änderungshistorie JSON API

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4`Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

(Anm.: Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 212/2005 lautet:

"7. In Anhang II werden betreffend E 955, Sucralose und E 962,

Anhang II

Anhang II

Anhang II

SECHSTE RICHTLINIE 95/32/EG DER KOMMISSION

vom 7. Juli 1995

über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung kosmetischer

Mittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/32/EWG der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 8

Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Richtlinie 76/768/EWG sieht amtliche Kontrollen der kosmetischen Mittel vor, mit denen sichergestellt werden soll, daß die in den Gemeinschaftsbestimmungen über die Zusammensetzung der kosmetischen Mittel vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.

Alle erforderlichen Analysemethoden sollten so rasch wie möglich festgelegt werden. Verschiedene Methoden wurden bereits mit der Richtlinie 80/1335/EWG der Kommission (3), geändert durch Richtlinie 87/143/EWG (4), mit der Richtlinie 82/434/EWG der Kommission (5), geändert durch Richtlinie 90/207/EWG (6), und mit den Richtlinien 83/514/EWG (7), 85/490/EWG (8) und 93/73/EWG (9) der Kommission festgelegt.

Die Methoden zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure in kosmetischen Mitteln sowie zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether in kosmetischen Mitteln stellen eine sechste Etappe dar. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung der Richtlinie 76/768/EWG an den technischen Fortschritt -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:


(1) ABl. Nr. L 262 vom 27. 9. 1976, S. 169.

(2) ABl. Nr. L 181 vom 15. 7. 1994, S. 31.

(3) ABl. Nr. L 383 vom 31. 12. 1980, S. 27.

(4) ABl. Nr. L 57 vom 27. 2. 1987, S. 56.

(5) ABl. Nr. L 185 vom 30. 6. 1982, S. 1.

(6) ABl. Nr. L 108 vom 28. 4. 1990, S. 92.

(7) ABl. Nr. L 291 vom 24. 10. 1983, S. 9.

(8) ABl. Nr. L 295 vom 7. 11. 1985, S. 30.

(9) ABl. Nr. L 231 vom 14. 9. 1993, S. 34.

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit bei der amtlichen Kontrolle der kosmetischen Mittel

Artikel 2

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis spätestens 30. September 1996 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Juli 1995

Für die Kommission

Emma BONINO

Mitglied der Kommission

```

```

ANHANG

I. NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

SORBINSÄURE, SALICYLSÄURE UND PROPIONSÄURE IN KOSMETISCHEN

MITTELN

1.

Zweck und Anwendungsbereich

2.

Definition

A. NACHWEIS

```

1.

Kurzbeschreibung

```

Im Anschluß an eine Säure/Base-Extraktion der

Konservierungsstoffe wird der Extrakt mittels DC und

Reaktionschromatographie („On-plate-Derivatisierung'')

analysiert. In Abhängigkeit vom Ergebnis erfolgt eine

Bestätigung des Nachweises durch HPLC oder, im Fall von

Propionsäure, durch GC.

```

2.

Reagenzien

```

2.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit

aufweisen.

2.2. Aceton

2.3. Diethylether

2.4. Acetonitril

2.5. Toluen

2.6. n-Hexan

2.7. Flüssiges Paraffin

2.8. Salzsäure, 4 M

2.9. Kalilauge, 4 M

2.10. Calciumchlorid, CaCl tief 2 . 2 H tief 2 O

2.11. Lithiumcarbonat, Li tief 2 CO tief 3

2.12. 2-Brom-2'-acetonaphthon

2.13. 4-Hydroxybenzoesäure

2.14. Salicylsäure

2.15. Benzoesäure

2.16. Sorbinsäure

2.17. Propionsäure

2.18. Vergleichslösungen

Jeweils 0,1%ige (m/V) Lösungen (100 mg/100 ml) der fünf

Konservierungsstoffe (2.13 bis 2.17) in Diethylether.

2.19. Derivatisierungsreagenz

0,5%ige (m/V) Lösung von 2-Brom-2'-acetonaphthon (2.12) in

Acetonitril (2.4). Diese Lösung muß wöchentlich frisch

hergestellt und im Kühlschrank aufbewahrt werden.

2.20. Katalysator-Lösung

0,3%ige (m/V) Lösung von Lithiumcarbonat (2.11) in Wasser

(300 mg/100 ml). Diese Lösung muß frisch hergestellt werden.

2.21. Fließmittel

Toluen(2.5)/Aceton(2.2), 20 + 0,5 (V + V)

2.22. Tauch-Lösung

Flüssiges Paraffin(2.7)/n-Hexan(2.6), 1 + 2 (V + V)

```

3.

Geräte

```

Normale Laborausstattung und

3.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2. Chromatographiekammer

3.3. UV-Lampe, 254 und 366 nm

3.4. DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

Sorbensschicht: Kieselgel 60 ohne Fluoreszenzindikator

Schichtdicke: 0,25 mm mit Konzentrierungszone 25 mm x 200 mm

(Merck 11845 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5. Mikroliterspritze, 10 myl

3.6. Mikroliterspritze, 25 myl

3.7. Trockenschrank, bis auf 105 Grad C konstant einstellbar

3.8. Erlenmeyerkolben mit Schliffstopfen, 50 ml und 200 ml

3.9. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll,

Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.10. Universal pH-Indikatorpapier, pH 1-11

3.11. Probenfläschchen, 5 ml

3.12. Rotationsverdampfer

3.13. Heizplatte

4.

Durchführung

4.1. Vorbereitung der Probe

Ungefähr 1,0 g der Probe wird in einen

50-ml-Erlenmeyerkolben (3.8) mit 4 Tropfen 4 M Salzsäure

(2.8) und 40 ml Aceton (2.2) versetzt.

4.2. Dünnschichtchromatographie

Entsprechend der Anzahl der zu chromatographierenden Vergleichs- und Probelösungen werden auf die Startlinie in der Konzentrierungszone der Dünnschichtplatte in gleichen Abständen je 3 myl Lithiumcarbonatlösung (2.20) mit einer Mikroliterspritze (3.5) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und anschließend auf eine 40 Grad C warme Heizplatte (3.13) gelegt, damit beim nachfolgenden Auftragen der Lösungen die Flecke möglichst klein bleiben. Mit einer Mikroliterspritze (3.5) werden von jeder Vergleichslösung (2.18) und von der Probelösung (4.1) jeweils 10 myl exakt auf die Startflecke des Lithiumcarbonats aufgetragen. Schließlich werden mit der Mikroliterspritze (3.6) exakt auf diese Startflecke jeweils etwa 15 myl Derivatisierungsreagenz (2.19) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Trockenschrank (3.7) 45 Minuten lang bei 80 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird die Dünnschichtplatte in die vorher für 15 Minuten mit dem Fließmittel (2.21) äquilibrierte Chromatographiekammer (3.2) (ohne Filterpapier) gestellt und bis zu einer Höhe von 15 cm entwickelt (Zeitdauer etwa 80 Minuten). Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und im UV-Licht (3.3) betrachtet. Die Fluoreszenz der schwachen Flecke kann durch Tauchen der Dünnschichtplatte in flüssiges Paraffin/n-Hexan (2.22) verstärkt werden.

5.

Auswertung

B. BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

SORBINSÄURE UND SALICYLSÄURE

```

1.

Kurzbeschreibung

```

Nach dem Ansäuern wird die Probe mit einer Mischung aus

Ethanol und Wasser extrahiert. Nach der Filtration wird der

Gehalt an Konservierungsstoffen durch

Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) bestimmt.

2.

Reagenzien

2.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein und, wo erforderlich,

für die HPLC geeignet sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

2.2. Absolutes Ethanol

2.3. 4-Hydroxybenzoesäure

2.4. Salicylysäure

2.5. Benzoesäure

2.6. Sorbinsäure

2.7. Natriumacetat, CH tief 3 COONa . 3H tief 2 0

20

2.8. Essigsäure, d 4 = 1,05 g/ml

2.9. Acetonitril

2.10. Schwefelsäure, 2 M

2.11. Kalilauge, 0,2 M

2.12. 2-Methoxybenzoesäure

2.13. Ethanol/Wasser-Mischung

9 Volumenteile Ethanol (2.2) werden mit 1 Volumenteil Wasser (2.1) gemischt.

2.14. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1 g 2-Methoxybenzoesäure (2.12) wird in 500 ml Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) gelöst.

2.15. Mobile Phase

2.15.1. Acetatpuffer: 6,35 g Natriumacetat (2.7) und 20,0 ml Essigsäure (2.8) werden in 1 l Wasser gelöst.

2.15.2. Mobile Phase: 9 Volumenteile Acetatpuffer (2.15.1) und 1 Volumenteil Acetonitril (2.9) werden gemischt.

2.16. Stammlösung der Konservierungsstoffe

Ungefähr 0,05 g 4-Hydroxybenzoesäure (2.3), 0,2 g Salicylsäure (2.4), 0,2 g Benzoesäure (2.5) und 0,05 g Sorbinsäure (2.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen und mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt. Die Lösung wird im Kühlschrank aufbewahrt und ist eine Woche lang haltbar.

2.17. Standardlösungen der Konservierungsstoffe

Von der Stammlösung (2.16) werden 8,00, 4,00, 2,00, 1,00 bzw. 0,50 ml in eine Reihe von 20-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) mittels Pipette und 0,5 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) wird mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Lösungen sind frisch herzustellen.

3.

Geräte

Normale Laborausstattung und 3.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

3.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 12,5 bis 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Nucleosil 5 C18 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5. Erlenmeyerkolben, 50 ml

3.6. Probenfläschchen, 5 ml

3.7. Siedesteinchen (Karborund), Größe 2 bis 4 mm, oder

gleichwertiges Material

4.

Durchführung

4.1. Vorbereitung der Probe

4.1.1. Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

1 g der Probe wird in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 40,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 30,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) und 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

Bedingungen für die Chromatographie

Mobile Phase: Acetonitril/Acetatpuffer (2.15.2)

Volumenstrom der mobilen Phase: 2,0 ml/min +- 0 5 ml/min

Detektionswellenlänge: 240 nm

4.2.1. Kalibrierung

10 myl jeder der 5 Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakhöhen ermittelt. Für jede Standardlösung wird das Verhältnis zwischen der Peakhöhe des zu bestimmenden Konservierungsstoffes und der des inneren Standards ermittelt. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Peakhöhenverhältnis in Abhängigkeit von der Konzentration des Konservierungsstoffes aufgetragen wird, oder es wird die Regressionsgerade berechnet. Man vergewissert sich, daß sich für die Standardlösungen eine lineare Kurve ergibt.

4.2.2. Bestimmung

Jeweils 10 myl der Probelösung (4.1.1) und einer der Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet. Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) keinen Peak mit der Retentionszeit des empfohlenen inneren Standards 2-Methoxybenzoesäure zeigt, werden 10 myl der Probelösung (4.1.2) chromatographiert und das Chromatogramm aufgezeichnet.

Falls im Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) ein störender Peak erscheint, der dieselbe Retentionszeit wie 2-Methoxybenzoesäure aufweist, ist ein anderer geeigneter innerer Standard zu wählen. Als innerer Standard kann einer der zu bestimmenden Konservierungsstoffe verwendet werden, der nicht auf dem Chromatogramm der Probelösung erscheint. Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung sollen folgende Bedingungen erfüllen:

Abbildung 1: Peakauflösung

Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

5.

Berechnung

100 . 20 . b b

x tief i % (m/m) = ------------- = -------

10 hoch 6 . a 500 . a

a = Einwaage der untersuchten Probe (4.1.2) in Gramm

b = aus der Kalibrierkurve abgelesene Konzentration des

Konservierungsstoffes in der Probelösung (4.1.2) in

Mikrogramm je Milliliter bzw. der aus der Gleichung für

die Regressionsgerade berechnete Wert

```

6.

Wiederholbarkeit (1)

```

Bei einem 4-Hydroxybenzoesäuregehalt von 0,40% (m/m) dürfen

die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m)

voneinander abweichen.

7.

Bemerkungen

7.1. Der Robustheitstest (ruggedness test) mit dieser Methode

ergab, daß die für die Extraktion der Konservierungsstoffe vorgeschriebene Menge an Schwefelsäure das Ergebnis beeinflussen kann und die Einwaage der Probe in den angegebenen Grenzen erfolgen muß.

7.2. Falls erforderlich, kann eine geeignete Vorsäule verwendet

werden.

C. BESTIMMUNG VON PROPIONSÄURE

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

Propionsäure bis zu einer Höchstkonzentration von 2% (m/m)

in kosmetischen Mitteln.

```

2.

Definition

```

Der nach diesem Verfahren ermittelte Gehalt an Propionsäure

wird in Prozent (% m/m) des Erzeugnisses angegeben.

```

3.

Kurzbeschreibung

```

Nach Extraktion der Propionsäure aus dem Erzeugnis wird die

Bestimmung mittels Gaschromatographie unter Verwendung von

2-Methylpropionsäure als innerer Standard durchgeführt.

4.

Reagenzien

4.1. Ethanol, 96% (V/V)

4.2. Propionsäure

4.3. 2-Methylpropionsäure

4.4. Orthophosphorsäure, 10% (m/V)

4.5. Propionsäure-Standardlösung

Ungefähr 1,00 g (p Gramm) Propionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

4.6. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1,00 g (e Gramm) 2-Methylpropionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

5.

Geräte

5.1. Normale Laborausstattung und

5.2. Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor

5.3. Reagenzglas, 20 ml, mit Schliffstopfen

5.4. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

5.5. 10-ml-Glasspritze mit Membranfiltereinheit, 0,45 mym

6.

Durchführung

6.1. Vorbereitung der Probe

6.1.1. Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

1 g der Probe wird in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen

(5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure

(4.4) und 9,5 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene

Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der

Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas

5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach

wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kaltem Wasser

abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein

Membranfilter (5.5) filtriert.

Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g der Probe wird drei Dezimalstellen genau in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure (4.4), 0,50 ml der Lösung des inneren Standards (4.6) und 9 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas 5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kalten Wasser abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein Membranfilter (5.5) filtriert. Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.2. Bedingungen für die Gaschromatographie

Folgende Betriebsbedingungen werden empfohlen:

Säule:

Material Edelstahl

Länge 2 m

Innerer Durchmesser 1/8 Zoll (ungefähr 3 mm)

Fester Träger Chromosorb W AW, 100-120 msh

Stationäre Flüssigphase 10% Polyethylenglycol 20 000 für

Säuren (SP hoch TM 1000 oder

gleichwertiges Erzeugnis) und 1%

H tief 3 PO tief 4

Temperatur

Injektor 200 Grad C

Säule 120 Grad C

Detektor 200 Grad C

Trägergas:

Stickstoff

Volumenstrom: 25 ml/min

6.3. Chromatographie

6.3.1. Kalibrierung

In eine Reihe von 20-ml-Meßkolben werden 0,25, 0,50, 1,00

2,00 bzw. 4,00 ml Propionsäurelösung (4.5) pipettiert. Nach

Zusatz von 1,00 ml der Lösung des inneren Standards (4.6)

mittels Pipette wird mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt

und gemischt. Diese Lösungen enthalten e mg/ml

2-Methylpropionsäure als inneren Standard (d. h. 1 mg/ml,

wenn e=1,000) und p/4, p/2, p, 2p bzw. 4p mg/ml Propionsäure

(d. h. 0,25, 0,50, 1,00, 2,00 bzw. 4,00 mg/ml, wenn

p=1,000).

1 myl jeder dieser Standardlösungen wird chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Jede Lösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Verhältnis der Masse von Propionsäure zu 2-Methylpropionsäure als Abszisse und das Verhältnis der entsprechenden Peakflächen als Ordinate aufgetragen werden, oder es wird die Regressionsgerade berechnet.

6.3.2. Bestimmung

Jeweils myl der Probelösung (6.1.1) und einer der Standardlösungen (6.3.1) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung einen Peak mit etwa der gleichen Retentionszeit wie 2-Methylpropionsäure aufweist, ist ein anderer innerer Standard zu verwenden. Wenn keine Interferenz beobachtet wird, wird 1 myl der Probelösung (6.1.2) chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen der Propionsäure und des inneren Standards ermittelt. Die Probelösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet.

7.

Berechnung

7.1. Aus der Kalibrierkurve (6.3.1) wird das Verhältnis der

Masse (K) abgelesen bzw. aus der Gleichung für die

Regressionsgerade berechnet, das dem gemäß 6.3.2

berechneten Peakflächenverhältnis entspricht.

7.2. Der Propionsäuregehalt in Prozent (x) der Probe wird unter

Verwendung des ermittelten Masseverhältnisses nach folgender

Formel berechnet:

0,5 . 100 . e e

x% (m/m) = K ------------- = K -

50 . a a

K = nach 7.1 ermitteltes Masseverhältnis

a = Einwaage der untersuchten Probe (6.1.2) in Gramm

e = Einwaage des inneren Standards (4.6) in Gramm

Das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet

angegeben.

```

8.

Wiederholbarkeit (1)

```

Bei einem Propionsäuregehalt von 2% (m/m) dürfen die

Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,12% (m/m)

voneinander abweichen.

II. NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON HYDROCHINON,

HYDROCHINONMONOMETHYLETHER, HYDROCHINONMONOETHYLETHER UND

HYDROCHINONMONOBENZYLETHER IN KOSMETISCHEN MITTELN

A. NACHWEIS

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von

Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

(Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

(Hautbleichmittel)

```

2.

Kurzbeschreibung

```

Hydrochinon und seine Ether werden mittels

Dünnschichtchromatographie (DC) nachgewiesen.

```

3.

Reagenzien

```

Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

3.1. Ethanol, 96% (V/V)

3.2. Chloroform

Warnung:

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Reizt die Haut. Irreversibler Schaden möglich.

Hinweis:

Chloroform kann ohne Beeinflussung der Trennleistung des chromatographischen Systems durch Dichlormethan ersetzt werden.

3.3. Diethylether

3.4. Fließmittel: Chloroform/Diethylether, 66+33 (V+V)

20

3.5. Ammoniak-Lösung, 25% (m/m) (d 4 = 0,91 g/ml)

3.6. Ascorbinsäure

3.7. Hydrochinon

3.8. Hydrochinonmonomethylether

3.9. Hydrochinonmonoethylether

3.10. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.11. Vergleichslösungen

Die Vergleichslösungen sind frisch herzustellen; sie sind einen Tag lang haltbar.

3.11.1. 0,05 g Hydrochinon (3.7) werde in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.2. 0,05 g Hydrochinonmonomethylether (3.1) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.3. 0,05 g Hydrochinonmonoethylether (3.9) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.4. 0,05 g Hydrochinonmonobenzylether (3.10) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.12. Silbernitrat

3.13. 12-Molybdatophosphorsäure

3.14. Kaliumhexacyanoferrat (III)

3.15. Eisen (III)-chlorid-hexahydrat

3.16. Sprühreagenzien

3.16.1. Einer 5%igen (m/V) wäßrigen Lösung von Silbernitrat (3.12) wird Ammoniak-Lösung (3.5) hinzugefügt, bis sich der gebildete Niederschlag wieder auflöst.

Warnhinweis:

Bei längerem Stehen bilden sich explosive Verbindungen. Die Lösung ist daher nach Gebrauch zu verwerfen.

3.16.2. 10%ige (m/V) Lösung von 12-Molybdatophosphorsäure (3.13) in Ethanol (3.1).

3.16.3. Lösung 1: 1%ige (m/V) wäßrige Lösung von Kaliumhexacyanoferrat (III) (3.14)

Lösung 2: 2%ige (m/V) wäßrige Lösung von Eisen (III)-chlorid (3.15)

Unmittelbar vor Gebrauch werden gleiche Volumina der Lösungen 1 und 2 gemischt.

```

4.

Geräte

```

Normale Laborausstattung und

4.1. Übliche Ausrüstung zur Dünnschichtchromatographie

4.2. DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

Sorbensschicht: Kieselgel 60 mit Fluoreszenzindikator 254 nm

Schichtdecke: 0,25 mm

4.3. Ultraschallbad

4.4. Zentrifuge

4.5. UV-Lampe, Wellenlänge 254 nm

5.

Durchführung

5.1. Vorbereitung der Probe

3,0 g der Probe werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas

eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und

5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung

(3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend

wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt. Das

Reagenzglas wird verschlossen und der Inhalt im

Ultraschallbad 10 min homogenisiert. Die Mischung wird durch

ein Papierfilter filtriert oder bei 3 000 U/min

zentrifugiert.

5.2. Dünnschichtchromatographie

5.2.1. Die Chromatographiekammer wird mit dem Fließmittel (3.4)

gesättigt.

5.2.2. Je 2 myl der Vergleichslösungen (3.11) und 2 myl der Probelösung (5.1) werden auf die Dünnschichtplatte aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird bei Raumtemperatur und unter Lichtschutz bis zu einer Höhe von 150 mm entwickelt.

5.2.3. Die Dünnschichtplatte wird der Kammer entnommen und bei Raumtemperatur aufbewahrt, bis das Fließmittel verdunstet ist.

5.3. Detektion

5.3.1. Die Dünnschichtplatte wird im ultravioletten Licht der Wellenlänge 254 nm betrachtet; die Flecke werden markiert.

5.3.2. Anschließend wird die Dünnschichtplatte besprüht entweder mit

6.

Auswertung

```

7.

Bemerkungen

```

Unter den angegebenen Bedingungen wurden folgende

R tief f-Werte ermittelt:

Hydrochinon 0,32

Hydrochinonmonomethylether 0,53

Hydrochinonmonoethylether 0,55

Hydrochinonmonobenzylether 0,58

B. BESTIMMUNG

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

(Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

(Hautbleichmittel).

2.

Kurzbeschreibung

3.

Reagenzien

3.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

3.2. Methanol

3.3. Hydrochinon

3.4. Hydrochinonmonomethylether

3.5. Hydrochinonmonoethylether

3.6. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.7. Tetrahydrofuran für die HPLC

3.8. Wasser/Methanol-Mischung 1+1 (V+V): 1 Volumenteil Wasser und 1 Volumenteil Methanol (3.2) werden gemischt.

3.9. Mobile Phase: Tetrahydrofuran/Wasser-Mischung 45+55 (V+V):

45 Volumenteile Tetrahydrofuran (3.7) und 55 Volumenteile Wasser werden gemischt.

3.10. Standardlösung

0,06 g Hydrochinon (3.3), 0,08 g Hydrochinonmonomethylether (3.4), 0,10 g Hydrochinonmonoethylether (3.5) und 0,12 g Hydrochinonmonobenzylether (3.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen, in Methanol (3.2) gelöst und anschließend mit Methanol zur Marke aufgefüllt. 10,00 ml dieser Stammlösung werden mit der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) zu 50,00 ml verdünnt.

Die Lösungen sind frisch herzustellen.

4.

Geräte

Normale Laborausstattung und 4.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

4.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Zorbax Phenyl (6 mym) oder gleichwertiges Erzeugnis (mit Phenylalkylgruppen modifiziertes Kieselgel und end-capped mit Trimethylchlorsilan)

Falls eine Vorsäule verwendet wird, muß sie die gleichen Eigenschaften wie die Trennsäule besitzen.

4.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

5.

Durchführung

5.1. Vorbereitung der Probe

1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen. Nach Zusatz von 25 ml der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) wird der verschlossene Kolben mindestens 1 Minute kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension erhalten wird. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben im Wasserbad (4.1) auf 60 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird mit der Wasser-Methanol-Mischung (3.8) zur Marke aufgefüllt. Die Mischung wird durch ein Papierfilter (4.4) filtriert. Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

5.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

5.2.1. Bedingungen für die Chromatographie

Volumenstrom der mobilen Phase (3.9): 1,0 ml/min Detektionswellenlänge: 295 nm

5.2.2. 10 myl der Probelösung (5.1) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt. Die Kalibrierung wird, wie unter 5.2.3 beschrieben, durchgeführt.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen.

Unter Verwendung der Peakflächen und des gemäß Abschnitt 5.2.3 ermittelten Responsefaktors (RF) wird der Gehalt der Analyten in der Probelösung berechnet.

5.2.3. Kalibrierung

10 myl der Standardlösung (3.10) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Die Wiederholbarkeit des Meßsignals wird durch wiederholtes Chromatographieren überprüft.

Der Responsefaktor RF tief i wird wie folgt berechnet:

p tief i

RF tief i = --------

c tief i

p tief i = Peakfläche für Hydrochinon,

Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether oder

Hydrochinonmonobenzylether

c tief i = Konzentration (g/50 ml) von Hydrochinon,

Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether oder

Hydrochinonmonobenzylether in der Standardlösung

(3.10)

Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung

sollen folgende Bedingungen erfüllen:

- Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90

betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe

Abbildung 1).

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Abbildung 1: Peakauflösung

Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird,

verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder

verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die

Bedingung erfüllt ist.

- Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor A tief S soll

zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des

Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung

des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie

sollte der Papiervorschub mindenstens (Anm.: richtig:

mindestens) 2 cm/min betragen.

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

- Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.

```

6.

Berechnung

```

Der Gehalt des/der Analyten in Prozent (x tief i) der Probe

wird anhand der Peakflächen nach folgender Formel berechnet:

b tief i . 100

x tief i % (m/m) = --------------

RF tief i . a

a = Einwaage der untersuchten Probe in Gramm

b tief i = Peakfläche des Analyten i in der Probelösung

RF tief i = Responsefaktor nach 5.2.3

```

7.

Wiederholbarkeit (1)

```

7.1. Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die

Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter

Bestimmungen um nicht mehr als 0,13% (m/m) voneinander

abweichen.

7.2. Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,1% (m/m)

voneinander abweichen.

7.3. Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

voneinander abweichen.

7.4. Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

voneinander abweichen.

8.

Vergleichbarkeit (1)

8.1. Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,37% (m/m) voneinander abweichen.

8.2. Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,21% (m/m) voneinander abweichen.

8.3. Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,19% (m/m) voneinander abweichen.

8.4. Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.

9.

Bemerkungen

9.1. Wenn ein wesentlich höherer Hydrochinongehalt als 2% (m/m)

ermittelt wird und eine genaue Gehaltsbestimmung erforderlich ist, sollte die Probelösung (5.1) auf einen ähnlichen Gehalt verdünnt werden, wie er sich bei einer 2% Hydrochinon enthaltenden Probe ergeben würde, und die Bestimmung ist zu wiederholen.

(Bei hohen Hydrochinongehalten kann die Absorption außerhalb des linearen Bereiches des Detektors liegen.)

9.2. Störeinflüsse

Die beschriebene Methode ermöglicht die Bestimmung von Hydrochinon und seinen Ethern in einem einzigen isokratischen Lauf. Die Verwendung einer Phenylsäule gewährleistet eine hinreichende Retention für Hydrochinon, was bei Benutzung einer C 18-Säule mit der beschriebenen mobilen Phase nicht garantiert werden kann. Diese Methode unterliegt jedoch möglicherweise den Störeinflüssen durch eine Reihe von p-Hydroxybenzoesäureestern (Parabene). In diesen Fällen ist die Bestimmung unter Verwendung eines anderen Trennsystems (stationäre und mobile Phase) zu wiederholen. Geeignete Methoden sind (siehe die in den Fußnoten 2 und 3 angegebene Literatur):

Analytische Trennsäule (2): 4,6 mm x 25 cm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Zorbax ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Temperatur: 36 Grad C

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: für Hydrochinon: Methanol/Wasser 5+95 (V+V)

für Hydrochinonmonomethylether:

Methanol/Wasser 30+70 (V+V)

für Hydrochinonmonobenzylether:

Methanol/Wasser 80+20 (V+V)

Analytische Trennsäule (3):

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Spherisorb S5-ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: Wasser/Methanol 90+10 (V+V)

Diese Bedingungen eignen sich für Hydrochinon.


(1) ISO 5725.

(2) M. Herpol-Borremans und M. O. Masse, Identification et dosage de l'hydroquinone et ses ethers methylique et benzylique dans les produits cosmetiques pour blanchir la peau, Int. J. Cosmet. Sci 8 - 203-214 (1986).

(3) J. Firth und I. Rix, Determination of Hydroquinone in skin toning creams, Analyst (1986), 111, S. 129.

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