Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 und dessen Geltungsbereich
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß auf seiner in London am 2. Dezember 1997 stattgefundenen 76. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995 (BGBl. Nr. 564/1996) gemäß dessen Art. XXII Abs. 2 bis 30. Juni 1999 verlängert.
Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Argentinien 6. Jänner 1997
Frankreich 12. August 1998
Italien 20. Jänner 1998
Norwegen 30. August 1996
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