Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 und dessen Geltungsbereich

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-11-20
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1999-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß auf seiner in London am 2. Dezember 1997 stattgefundenen 76. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995 (BGBl. Nr. 564/1996) gemäß dessen Art. XXII Abs. 2 bis 30. Juni 1999 verlängert.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Argentinien 6. Jänner 1997

Frankreich 12. August 1998

Italien 20. Jänner 1998

Norwegen 30. August 1996

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.