Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. August 1949, betreffend den Beitritt Finnlands zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Finnlands zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 30. März 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Finnlands am 29. April 1949 wirksam geworden.
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