Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. April 1961, betreffend den Beitritt weiterer Staaten zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat nach der Kundmachung, BGBl. Nr. 57/1961, mitgeteilt, daß folgende weitere Staaten dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944, BGBl. Nr. 97/1949, beigetreten sind:
Datum der Hinterlegung Datum des
Staaten: der Beitrittsurkunde: Inkrafttretens:
Elfenbeinküste 31. Oktober 1960 30. November 1960
Mali 8. November 1960 8. Dezember 1960
Senegal 11. November 1960 11. Dezember 1960
Nigeria 14. November 1960 14. Dezember 1960
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