Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter (RID); Anlage I zum Anhang B - einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) – zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Abkürzung
RID
Die Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter (RID) wurde zur Anlage zum Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), BGBl. Nr. 225/1985. Weitere Änderungen siehe BGBl. Nr. 225/1985.
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