Internationales Übereinkommen von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Sonstige Textteile
Nachdem die Schlußakte der Internationalen Konferenz von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See: Internationales Übereinkommen 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Anlage A zur Schlußakte), dessen Art. IX lit. e verfassungsändernde Bestimmungen enthält, samt Anhang und den Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage B zur Schlußakte), welches Vertragswerk also lautet: ...
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Englisch, Französisch
Vertragsparteien
China 380/1972 Côte d’Ivoire 380/1972 Gambia 380/1972 Haiti 380/1972 Iran 380/1972 Kambodscha 380/1972 Kongo/DR 380/1972 Kuba 380/1972 Madagaskar 380/1972 Marokko 380/1972 Mauretanien 380/1972 Myanmar 380/1972 Nauru 380/1972 Neuseeland 380/1972 Nicaragua 380/1972 Paraguay 380/1972 Sambia 380/1972 Senegal 380/1972 Somalia 380/1972 Syrien 380/1972 *Vietnam 380/1972
Sonstige Textteile
Nachdem die Schlußakte der Internationalen Konferenz von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See: Internationales Übereinkommen 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Anlage A zur Schlußakte) samt Anhang und den Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage B zur Schlußakte), welches Vertragswerk also lautet: ...
Artikel 1
(Anm.: Vertrag nicht darstellbar, es wird auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)
BGBl. Nr. 380/1972
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