Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und das Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn sind übereingekommen, daß das Übereinkommen vom 17. Jänner 1961 ) und das Protokoll vom 8. Juli 1968 *) zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße außer Kraft treten.
Geschehen in Wien, am 10. Dezember 1973, in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 42/1961
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 293/1968
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.