Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Juli 1974 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 21. Juni 1961
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation haben folgende weitere Staaten das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 286/1962, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 245/1971) ratifiziert:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Bahrein 1. November 1971
Fidschi 4. April 1973
Irak 3. Oktober 1973
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