Drittes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Hamburg, 27. Juli 1984)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen wird genehmigt:
Drittes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift Postanweisungs- und Postreisegutscheinabkommen samt Ausführungsvorschrift
Postscheckabkommen samt Ausführungsvorschrift Postnachnahmeabkommen samt Ausführungsvorschrift Postauftragsabkommen samt Ausführungsvorschrift und Postzeitungsabkommen samt Ausführungsvorschrift.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die angeführten Staatsverträge dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsicht bei
dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
den Post- und Telegraphendirektionen sowie
den Postämtern
aufgelegt werden.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.