Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. März 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-04-10
Letzte Aktualisierung 2026-09-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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BGBl. Nr. 129/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenteil der B 74 Sulmtal Straße von km 0,0 (alt) bis km 3,254 (alt)/8,500 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. Dezember 1976, BGBl. Nr. 4/1977, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Kaindorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO 74-02 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

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