Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Juli 1988, mit der die Verordnungen betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 15 Bodensee Autobahn im Bereich der Gemeinden Hard, Lauterach, Wolfurt, Fußach und Höchst aufgehoben werden
Die Verordnungen des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. April 1975, BGBl. Nr. 227, und vom 3. September 1973, BGBl. Nr. 467, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 15 Bodensee Autobahn (seit der Bundesstraßengesetznovelle 1983, BGBl. Nr. 63: S 18 Bodensee Schnellstraße) im Bereich der Gemeinden Hard, Lauterach, Wolfurt, Fußach und Höchst werden aufgehoben.
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