Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. August 1990 betreffend die Übertragung einer Teilstrecke der Bundesstraßenverbindung Westeinfahrt Wien an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-10-05
Letzte Aktualisierung 2026-08-24
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1985 betreffend die Errichtung einer Bundesstraßen-Planungs- und Errichtungsgesellschaft für Wien, BGBl. Nr. 372/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 175/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Der Bau von Lärmschutzanlagen im Zuge der Bundesstraße B 1 Wiener Straße in Wien zwischen Gustav Seidel-Gasse und Auhofstraße wird der Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft übertragen.

Die Übertragung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten.

Anlage

Bauzeit- und Kostenrahmen für den Bau von Lärmschutzanlagen im Zuge der B 1 Wiener Straße in Wien zwischen Gustav Seidel-Gasse und Auhofstraße.

Jahr Kosten
1990 2 Millionen Schilling
1991 13 Millionen Schilling
Gesamtkosten 15 Millionen Schilling

(Preisbasis 1990, brutto ohne Preisgleitung)

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