Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. August 1990 betreffend die Übertragung einer Teilstrecke der Bundesstraßenverbindung Westeinfahrt Wien an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1985 betreffend die Errichtung einer Bundesstraßen-Planungs- und Errichtungsgesellschaft für Wien, BGBl. Nr. 372/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 175/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Der Bau von Lärmschutzanlagen im Zuge der Bundesstraße B 1 Wiener Straße in Wien zwischen Gustav Seidel-Gasse und Auhofstraße wird der Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft übertragen.
Die Übertragung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten.
Anlage
Bauzeit- und Kostenrahmen für den Bau von Lärmschutzanlagen im Zuge der B 1 Wiener Straße in Wien zwischen Gustav Seidel-Gasse und Auhofstraße.
| Jahr | Kosten |
|---|---|
| 1990 | 2 Millionen Schilling |
| 1991 | 13 Millionen Schilling |
| Gesamtkosten | 15 Millionen Schilling |
(Preisbasis 1990, brutto ohne Preisgleitung)
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