Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR
- über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen (BGBl. Nr. 567/1988) und
- über die Beförderung von Raney-Nickel-Katalysatoren (Klasse 4.2, Ziff. 6a) in Stahlfässern (BGBl. Nr. 746/1990)
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
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