Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Bundesstraßenstrecken, für die erstmals eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben ist (Mautstreckenverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Es wird festgelegt, daß zusätzlich zu den bisher bereits zu bemautenden Bundesstraßenstrecken der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich von St. Michael bis Übelbach und des Bosruck-Tunnels, der A 10 Tauern Autobahn im Bereich zwischen der Anschlußstelle Flachau und der Anschlußstelle Rennweg, der A 11 Karawanken Autobahn im Bereich der Tunnelstrecke, der A 13 Brenner Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der Tunnelstrecke von St. Anton am Arlberg bis Langen am Arlberg auch für folgende Strecken die Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut erfolgt:
A 1 West Autobahn
A 2 Süd Autobahn
A 3 Südost Autobahn
A 4 Ost Autobahn
A 7 Mühlkreis Autobahn
A 8 Innkreis Autobahn
A 9 Phyrn Autobahn im Bereich der bisher noch nicht zu
A 10 Tauern Autobahn im Bereich der bisher noch nicht zu bemautenden Strecken
A 11 Karawanken Autobahn im Bereich der bisher noch nicht zu bemautenden Strecke
A 12 Inntal Autobahn
A 14 Rheintal Autobahn
A 21 Wiener Außenring Autobahn
A 22 Donauufer Autobahn mit Ausnahme der Strecke der Brigittenauer Brücke
A 23 Autobahn Südosttangente Wien
A 25 Linzer Autobahn
S 4 Mattersburger Schnellstraße
S 6 Semmering Schnellstraße
S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der bisher noch nicht zu bemautenden Strecken
S 18 Bodensee Schnellstraße
S 31 Burgenland Schnellstraße
S 33 Kremser Schnellstraße mit Ausnahme der Strecke der Kremser Donaubrücke
S 34 Traisental Schnellstraße
S 35 Brucker Schnellstraße
S 36 Murtal Schnellstraße
B 301 Wiener Südrand Straße
B 302 Wiener Nordrand Straße im Bereich der Strecke Hirschstetten (A 23, B 3d) bis zur Anbindung an die B 8 Angerner Straße (einschließlich Umfahrung Süßenbrunn)
B 315 Reschen Straße im Bereich der Südumfahrung Landeck.
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