Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehrbetreffend jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehrmit Österreich erhoben haben

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1999-04-10
Status Aufgehoben · 2002-10-08
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

gegenstandslos gemäß BGBl. II Nr. 374/2002

gegenstandslos gemäß BGBl. II Nr. 374/2002

Gemäß § 13 Abs. 5 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999, wird kundgemacht, dass folgende Staaten Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben:

Burundi

Ghana

Indonesien

Irak

Kiribati

Kongo

Myanmar

Niger (ausgenommen mit Sondergenehmigung)

Phoenix Inseln

Saudi-Arabien

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.