Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1999-10-15
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen findet auf Grund von Erklärungen des Vereinigten Königreichs und der Volksrepublik China das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1994, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 361/1996) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung.

Ferner hat Polen am 16. Oktober 1997 den anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zurückgenommen.

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