Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 15. Feber 1954 über den Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Pflanzenschutzorganisation haben bis zum 31. Dezember 1953 folgende Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention vom 6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert, beziehungsweise sind derselben beigetreten.
Ägypten, Australien, Belgien, Canada, Ceylon, Chile, Dänemark, Dominikanische Republik, El Salvador, Indien, Japan, Kambodscha, Korea, Neuseeland (einschließlich des Treuhandschaftsgebietes West Samoa- und der Cook-Inseln), Philippinen, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nord-Irland (einschließlich der Inseln Man und Jersey).
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