Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1958 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1958-07-30
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) haben bis zum 1. Juni 1958 nachstehende weitere Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten:

Bundesrepublik Deutschland, Ekuador, Frankreich, Israel, Nikaragua, Norwegen, Sowjetunion und Südafrikanische Union.

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