Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Mai 1961 über den Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention
Nach Mitteilung der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) sind seit der Kundmachung BGBl. Nr. 168/1959 folgende Staaten der Internationalen Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, beigetreten:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Finnland 22. Juni 1960
Bolivien 27. Oktober 1960
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