Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 11. September 1995, GZ 920.075/7-II/A/6/95, gesetzwidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2000-02-12
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1999, V 57/99-7, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 13. Jänner 2000, ausgesprochen, dass das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 11. September 1995, GZ 920.075/7-II/A/6/95, gesetzwidrig war.

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