Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. November 1970 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 22. April 1960 über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge (BGBl. Nr. 245/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 296/1967) ratifiziert:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Irland 14. September 1967
Italien 19. April 1968
Portugal 4. Juni 1968
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