Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2000-04-12
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 293/1993) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Griechenland 23. März 1995

Irland 5. August 1993

Polen 13. Juli 1995

Portugal 27. November 1995

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten Vorbehalte erklärt:

Griechenland:

Vorbehalt hinsichtlich der Anwendung von Art. 9 Abs. 1 lit. b.

Portugal:

a)

Die in Art. 4 Abs. 1 vorgesehene Befreiung findet auf EUTELSAT im Rahmen ihrer offiziellen Aktivitäten Anwendung und bezieht sich auf ihr Einkommen und ihr Vermögen, welche den Weltraumsektor von EUTELSAT umfassen; was die Einkommenssteuer und Vermögenssteuer anbelangt, liegt es an Portugal, die diesbezügliche Einstufung vorzunehmen.

b)

Die in Art. 9 Abs. 2 vorgesehene Befreiung schließt weder mit Pensionen und Renten vergleichbare Leistungen oder Vergünstigungen ein noch die Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Portugal.

c)

Art. 18 ist auf Streitigkeiten, welche in den Aufgabenbereich von für Steuersachen zuständigen portugiesischen Gerichten fallen, nicht anwendbar.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.