Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2020-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
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Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch .) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,

– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,

– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,

– das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist (siehe weiter unten).

Die Leistungsdifferenzierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und Individualisierung“ im dritten Teil).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den besonderen Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

– Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.

– Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:

– Laut-Buchstaben-Entsprechungen,

– Abgrenzung von Wörtern,

– Wortzusammensetzungen,

– Groß- und Kleinschreibung,

– Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Mangelnde Sprachkompetenz in der Zweitsprache Deutsch legitimiert nicht eine Zuweisung in die niedrigste Leistungsgruppe. Vor allem in Sprechen, Lesen und Schreiben erwerben Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Herkunftssprache im gemeinsamen Unterricht mit Schülern und Schülerinnen der höchsten Leistungsgruppe eine hohe Sprachkompetenz in Deutsch – vor allem aus der Sicht der sozialen Funktion des Sprachlernens.

Lehrstoff:

Kernbereich:

1.

Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

2.

Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

3.

Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben, um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

4.

Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

1.

bis 4. Klasse:

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE (alle Sprachen)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr).

Kommunikative Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtssituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen.

Sozialkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.

Erwerb von Lernstrategien

Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Allgemeine Fachziele sind

– das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit

– das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien

– der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen

– die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, dh. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form

– eine zielorientierte, dh. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.

Mensch und Gesellschaft:

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik:

Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel

Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.

Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.

Kontextualisierung von Wortschatz und Grammatik

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache

Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.

Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.

Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Differenzierung der Arbeitsformen

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.

Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts

Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.

Vorrang der Zielsprache

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen.

Reflektieren der Sprachenvergleich

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.

Zusätzliche lebende Fremdsprachen

Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der Lebenden Fremdsprache vorzunehmen.

Umgang mit Lehrmaterialien und Lernhilfen

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.

Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.

Ganzheitlich – kreatives Lernen

Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.

Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.

Einbettung von Landes- und Kulturkunde

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Förderung authentischer Begegnungen

Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers“ und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Leistungsdifferenzierung

Leistungsdifferenzierung (siehe auch den Abschnitt Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im Zweiten Teil).

Die Beschreibung des Lehrstoffes erfolgt auf der Grundlage der Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Differenzierung kann sowohl im Grad der Erreichung der einzelnen Ziele innerhalb der Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 als auch im Grad der Hilfestellung zum Ausdruck kommen. Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip: „von einfachen Aufgaben zur komplexen Aufgabenstellung“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Lernschwächere Schülerinnen und Schüler werden Lernziele häufig in einer weniger komplexen und abstrahierten Form erreichen. Dies kommt in der Fremdsprache vor allem durch einfachere Ausdrucksweise und durch Konzentration auf elementare Sprachelemente zum Tragen.

Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Stärken der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

Differenzierungsmaßnahmen sind in Bezug auf die methodische Aufbereitung des Lehrstoffes (Zugänge über mehrere Wahrnehmungskanäle), auf Abstraktionsgrad und Komplexität der Aufgabenstellung, Komplexität der sprachlichen Äußerungen und unterrichtsorganisatorische Maßnahmen (offene Lernformen) zu treffen.

Kriterien für die Planung und Durchführung der Differenzierungsmaßnahmen:

– Komplexität bzw. Verständlichkeit der Aufgabenstellung

– unterschiedliches Zeitausmaß, das von den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Erreichung der Lernziele benötigt wird (Übung und Festigung)

– Vielfalt an methodischen Zugängen mit Berücksichtigung der verschiedenen Wahrnehmungskanäle

– Umgang mit Fehlern

– Intensität der erforderlichen Betreuung bzw. der erforderlichen Hilfestellung

– Grad des Verständnisses gehörter und gelesener Texte (A2; teilweise B1)

– Komplexität der Ausdrucksmittel im rezeptiven Bereich (A2; teilweise B1)

– Komplexität der Ausdrucksmittel im mündlichen Bereich (A2)

– Komplexität der Ausdrucksmittel im schriftlichen Bereich (A2;

teilweise B1); bei lernschwachen Schülerinnen und Schülern ist die lernunterstützende Funktion des Schreibens besonders zu beachten.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen

Kompetenzniveau A1

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei helfen zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.

1.

bis 4. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1

Hören, Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2

Hören

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“

Lesen

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“

Schreiben

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.

Global – kontinental – national – regional – lokal

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst) reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Gegenwartsbezug

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Historische und politische Einsichten

Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst) reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.

Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.

Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.

Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.

Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.

Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.

2.

Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.

Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:

– Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens.

– Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur).

– Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte).

– Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).

– Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.

– Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike – Bezüge zu außereuropäischen Kulturen.

– Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen.

– Grenzen und Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.

– Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.

3.

Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

– Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus und Renaissance).

– Begegnung, Austausch und Konfrontation – Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven.

– Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.

– Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie.

– Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.

– Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress.

– Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern und heute.

– Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien.

– Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus.

– Die Habsburgermonarchie als multikulturelle Gesellschaft und supranationales Gebilde.

– Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes.

– Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche unter Berücksichtigung der Alltagskultur.

4.

Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

– Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.

– Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel).

– Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.

– Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.

– Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.

– Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.

– Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).

– Österreich – die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).

– Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.

– Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung).

– Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:

– Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.

– Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.

– Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.

– Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.

– Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft:

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik:

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze:

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

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