Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musikerziehung).
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musikerziehung lautet:
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht an der Musikhauptschule soll durch den Klassen-, Instrumental- und Ensembleunterricht einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik vermitteln. Dieser soll unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die aktive Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen unter Einbeziehung der Medien.
Ästhetische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie Fantasie der Schülerinnen und Schüler sollen eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und - fähigkeit, Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz gefördert werden. Die Kreativität und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit soll besondere Beachtung finden. Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerische Leistungen sind zu schulen.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen - auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht - erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. Die Musikhauptschule soll dazu beitragen, das kulturelle Leben des Ortes und der Region zu bereichern und dadurch die spätere Integration der Schülerinnen und Schüler in den örtlichen und regionalen Kulturbetrieb zu ermöglichen. Konzert - und Theaterbesuche sind vorzubereiten und anzubieten, die regionale und überregionale Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Fachleuten ist zu ermöglichen. Das Erlernte soll so oft wie möglich, auch auswendig, in der Klasse, im Rahmen der Schulgemeinschaft und darüber hinaus präsentiert werden.
Der Instrumentalunterricht ist in den jeweils dem Instrument entsprechenden Gruppen ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Dabei sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des Musizierens im Solo- und Ensemblespiel zu eröffnen, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Das im Instrumentalunterricht erworbene Können der Schülerinnen und Schüler ist beim instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren im Ensemble anzuwenden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
- Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
- Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
- Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus;
Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; kognitive, emotionale und kreative Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis;
Wirkung von Medien.
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten - sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb - Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor - Musikland Österreich in Vergangenheit und Gegenwart - Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität - individuell und in Gemeinschaft; Fähigkeit zur Beurteilung von Musik auf Grund ästhetischer Kriterien; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz - emotionale Befindlichkeit mit Musik.
Gesundheit und Bewegung:
Künstlerische und gesundheitsfördernde Komponenten von Atmung und Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften - musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung - Stimulierung; Schärfung der Sinne - Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales und instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble, Instrumentalunterricht, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind auch fächerverbindende sowie fächer- und schulstufenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.
Grundlage für die Vermittlung des theoretischen Wissens soll das musikalische Handeln - auch mit improvisatorischen Mitteln - und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Bei Planung und Durchführung des Unterrichtes sind die unterschiedlichen Lernqualitäten Kennenlernen - Erfahren und Erleben - Erarbeiten und Üben - Wissen und Anwenden (kreativ, rezeptiv, reproduktiv) zielorientiert einzusetzen.
Ausgehend von den individuellen Erfahrungen und dem musikalischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen geweckt und weiterentwickelt werden.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind in vielfältiger Form in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen.
Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst und den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Im Interesse einer inhaltlichen Abstimmung soll die Planung des Instrumentalunterrichtes in ständiger Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen bzw. Lehrern für Musikerziehung und Instrumentalmusik erfolgen. Mit den didaktischen Möglichkeiten des Gruppenunterrichtes sollen im Instrumentalunterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen auch individuell gefördert werden. Die Auswahl der Spielliteratur hat sich den Gegebenheiten der einzelnen Instrumentalgruppen anzupassen und wird daher nicht immer einem stufenweisen Aufbau folgen. Eine stilgerechte Interpretation und Besetzung ist anzustreben. Der Erwerb instrumentaler Fertigkeiten und Fähigkeiten soll auch durch Singen, Bewegen, ryhthmisches Gestalten mit anderen Instrumenten und Materialien gefördert werden.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Projekte, Veranstaltungen und öffentliche Auftritte können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Regionale und überregionale kulturelle Begegnungen bereichern die Unterrichtsarbeit.
Lehrstoff:
Kernbereich:
bis 4. Klasse:
Instrumentalunterricht:
Bei der Auswahl des Lehrstoffes sind individuelle Gegebenheiten (Vorkenntnisse, unterschiedliche Begabungen, körperliche Voraussetzungen, Lernfortschritte) und organisatorische Bedingungen (Schulausstattung, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung) zu berücksichtigen.
Erwerb bzw. Erweiterung instrumentaltechnischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens; Bewusstmachen musikalischen Gestaltens in Hinblick auf Präzision, Ausdruck und Stilistik; Methoden des selbstständigen Übens; Solo- und Gruppenliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Lieder und verschiedene Formen der Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; instrumentenspezifische Möglichkeiten der melodischen, rhtyhmischen und harmonischen Improvisation; auswendiges Musizieren und Annäherung an das Blattspiel; Pflege des Instrumentes.
Gestalten:
Musikalisches und darstellendes Umsetzen von Texten, Bildern, programmatischen Themen, Stimmungen und Gefühlen; Sprachliches und Bildnerisches Gestalten zu vorgegebener Musik; Kreatives Spiel mit Geräuschen, Rhythmen, Klängen und Tönen; Gestalten vorgegebener oder selbsterfundener rhythmischer und melodischer Motive; Einsatz von Geräusch - und Klangobjekten; Kreative Nutzung von aktuellen Technologien und Medien; Gestalten von Musikstücken, Szenen und altersgemäßen Formen des Musiktheaters.
und 2. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Systematische und aufbauende Stimmbildung - individuell, in Kleingruppen und chorisch; Repertoireerwerb unter Berücksichtigung der Hörerfahrung der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung regionaler Musikkultur; Ein-und mehrstimmige Lieder und Sprechstücke in Hinblick auf musikalische Präzision; Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Stilgerechte und kreative Gestaltung mit und ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung, gestischer und szenischer Umsetzung; Experimenteller und improviatorischer Umgang mit der Sing- und Sprechstimme.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Musizieren mit Körperinstrumenten, selbst gebauten, akustischen und elektronischen Instrumenten; Klangexperimente und Gruppenimprovisation auch unter Einbeziehung von Materialien;
Rhythmische, harmonische und melodische Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; Gestaltungselemente und Musikstücke aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen;
Spiel-mit-Sätze; Musizieren in verschiedenen Notationsformen.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Körpererfahrung und Entwicklung von räumlichen, zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Elementen wie Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie, Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von Zugängen zur Musik durch bewusstes Hören und Erweiterung der Hörerfahrung; Ganzheitliches und selektives Hören ausgewählter Musikbeispiele.
Grundwissen:
Grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt und Rhythmus; musikalische Parameter; Grundlagen der Harmonielehre; Tonreihen und Tonsysteme; die menschliche Stimme; Bau, Klang, Spielweise und Funktion gebräuchlicher Instrumente; formbildende Elemente, elementare Formen und Gestaltungsprinzipien; musikalische Gattungen in verschiedenen Funktionsbereichen; exemplarische Werke im Zusammenhang mit biographischen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen; Umgang mit Medien und neuen Technologien.
und 4. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Stimmbildung, Sprechstücke und Singen ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; Repertoirefestigung und -erweiterung in Hinblick auf musikalische Präzision, Ausdrucksfähigkeit und stilgerechte Interpretation; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen; Erfinden von Begleitstimmen und rhythmischen Patterns.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Einsatz der erlernten Instrumente, auch für Lied - und Tanzbegleitung; Grundlagen der Ensembleleitung und des Partiturlesens; Literatur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen und deren Zuordnung zu den entsprechenden Funktionsbereichen; Spiel-mit-Sätze; Klangexperimente und Gruppenimprovisation.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Bewegungs- und Tanzformen kennen lernen und reproduzieren; Erfinden von Bewegungsabläufen und einfachen Choreographien; besondere Berücksichtigung von Tanzformen zu aktueller Musik; Gruppen- und Paartänze aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Gestaltungsprinzipien, Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen;
kritische Auseinandersetzung mit Musik und deren Wirkung;
Entwicklung eines emotionalen und kognitiven Bezuges zu ausgewählten Musikbeispielen.
Grundwissen:
Festigen der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; harmonische Zusammenhänge; Funktion der menschlichen Stimme; Überblick über die Entwicklung der Instrumente; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Formen und Gattungen in Hinblick auf Besetzung, Text, Funktion und Aufführungsort; exemplarische Werke in Verbindung mit musikgeschichtlicher Orientierung und im Zusammenhang mit produzierenden und reproduzierenden Künstlerinnen und Künstlern in ihrem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Musik als Wirtschaftsfaktor; Berufe im Musikbetrieb auch in Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung; kritischer und bewusster Einsatz von Medien und aktuellen Technologien; Bewerten und Beschreiben der akustischen Umwelt.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
Anlage 2
LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER
MUSISCHEN AUSBILDUNG
(MUSIKHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Siehe Anlage 1.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
```
```
Klassen und Wochenstunden *1) Summe
Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.
```
```
Religion ................. 2 2 2 2 8
Deutsch .................. 15-21
Lebende Fremdsprache ..... 12-18
Geschichte und Sozialkunde 5-10
Geographie und
Wirtschaftskunde ......... 7-12
Mathematik ............... 14-20
Geometrisches Zeichnen ... 2-6
Biologie und Umweltkunde . 7-12
Chemie ................... 1,5-4
Physik ................... 5-10
Musikerziehung ........... 20-24 *2)
Bildnerische Erziehung ... 6-12
Technisches Werken *3) ...)
Textiles Werken *3).......) 6-12
Ernährung und Haushalt ... 2-6
Bewegung und Sport ....... 12-18
```
```
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *4)
sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 29-33 30-34 31-35 32-36 127-131
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
```
```
Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)
1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe
```
```
Religion ................. 2 2 2 2 8
Deutsch .................. 4 4 4 4 16
Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14
Geschichte und
Sozialkunde .............. - 2 2 2 6
Geographie und
Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7
Mathematik ............... 4 4 4 3 15
Geometrisches Zeichnen ... - - - 2 2
Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7
Chemie ................... - - - 2 2
Physik ................... - 1 2 2 5
Musikerziehung ........... 7 6 5 5 23 *2)
Bildnerische Erziehung ... 2 2 1 1 6
Technisches Werken *3) ..)
Textiles Werken *3) .....) 2 2 1 1 6
Ernährung und Haushalt ... - - 2 2
Bewegung und Sport ....... 3 3 3 3 12
Verbindliche Übung
Berufsorientierung ....... - - x *5) x *5) x *5)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 32 33 32 34 131
```
```
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und
Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
```
```
*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Musikerziehung die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
*2) Pro Schulstunde einschließlich einer Wochenstunde
Instrumentalunterricht sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.
*3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
*4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
*5) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musikerziehung).
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musikerziehung lautet:
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht an der Musikhauptschule soll durch den Klassen-, Instrumental- und Ensembleunterricht einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik vermitteln. Dieser soll unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die aktive Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen unter Einbeziehung der Medien.
Ästhetische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie Fantasie der Schülerinnen und Schüler sollen eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und - fähigkeit, Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz gefördert werden. Die Kreativität und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit soll besondere Beachtung finden. Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerische Leistungen sind zu schulen.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen - auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht - erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. Die Musikhauptschule soll dazu beitragen, das kulturelle Leben des Ortes und der Region zu bereichern und dadurch die spätere Integration der Schülerinnen und Schüler in den örtlichen und regionalen Kulturbetrieb zu ermöglichen. Konzert - und Theaterbesuche sind vorzubereiten und anzubieten, die regionale und überregionale Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Fachleuten ist zu ermöglichen. Das Erlernte soll so oft wie möglich, auch auswendig, in der Klasse, im Rahmen der Schulgemeinschaft und darüber hinaus präsentiert werden.
Der Instrumentalunterricht ist in den jeweils dem Instrument entsprechenden Gruppen ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Dabei sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des Musizierens im Solo- und Ensemblespiel zu eröffnen, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Das im Instrumentalunterricht erworbene Können der Schülerinnen und Schüler ist beim instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren im Ensemble anzuwenden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
- Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
- Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
- Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus;
Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; kognitive, emotionale und kreative Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis;
Wirkung von Medien.
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten - sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb - Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor - Musikland Österreich in Vergangenheit und Gegenwart - Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität - individuell und in Gemeinschaft; Fähigkeit zur Beurteilung von Musik auf Grund ästhetischer Kriterien; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz - emotionale Befindlichkeit mit Musik.
Gesundheit und Bewegung:
Künstlerische und gesundheitsfördernde Komponenten von Atmung und Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften - musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung - Stimulierung; Schärfung der Sinne - Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales und instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble, Instrumentalunterricht, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind auch fächerverbindende sowie fächer- und schulstufenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.
Grundlage für die Vermittlung des theoretischen Wissens soll das musikalische Handeln - auch mit improvisatorischen Mitteln - und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Bei Planung und Durchführung des Unterrichtes sind die unterschiedlichen Lernqualitäten Kennenlernen - Erfahren und Erleben - Erarbeiten und Üben - Wissen und Anwenden (kreativ, rezeptiv, reproduktiv) zielorientiert einzusetzen.
Ausgehend von den individuellen Erfahrungen und dem musikalischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen geweckt und weiterentwickelt werden.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind in vielfältiger Form in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen.
Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst und den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Im Interesse einer inhaltlichen Abstimmung soll die Planung des Instrumentalunterrichtes in ständiger Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen bzw. Lehrern für Musikerziehung und Instrumentalmusik erfolgen. Mit den didaktischen Möglichkeiten des Gruppenunterrichtes sollen im Instrumentalunterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen auch individuell gefördert werden. Die Auswahl der Spielliteratur hat sich den Gegebenheiten der einzelnen Instrumentalgruppen anzupassen und wird daher nicht immer einem stufenweisen Aufbau folgen. Eine stilgerechte Interpretation und Besetzung ist anzustreben. Der Erwerb instrumentaler Fertigkeiten und Fähigkeiten soll auch durch Singen, Bewegen, ryhthmisches Gestalten mit anderen Instrumenten und Materialien gefördert werden.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Projekte, Veranstaltungen und öffentliche Auftritte können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Regionale und überregionale kulturelle Begegnungen bereichern die Unterrichtsarbeit.
Lehrstoff:
Kernbereich:
bis 4. Klasse:
Instrumentalunterricht:
Bei der Auswahl des Lehrstoffes sind individuelle Gegebenheiten (Vorkenntnisse, unterschiedliche Begabungen, körperliche Voraussetzungen, Lernfortschritte) und organisatorische Bedingungen (Schulausstattung, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung) zu berücksichtigen.
Erwerb bzw. Erweiterung instrumentaltechnischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens; Bewusstmachen musikalischen Gestaltens in Hinblick auf Präzision, Ausdruck und Stilistik; Methoden des selbstständigen Übens; Solo- und Gruppenliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Lieder und verschiedene Formen der Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; instrumentenspezifische Möglichkeiten der melodischen, rhtyhmischen und harmonischen Improvisation; auswendiges Musizieren und Annäherung an das Blattspiel; Pflege des Instrumentes.
Gestalten:
Musikalisches und darstellendes Umsetzen von Texten, Bildern, programmatischen Themen, Stimmungen und Gefühlen; Sprachliches und Bildnerisches Gestalten zu vorgegebener Musik; Kreatives Spiel mit Geräuschen, Rhythmen, Klängen und Tönen; Gestalten vorgegebener oder selbsterfundener rhythmischer und melodischer Motive; Einsatz von Geräusch - und Klangobjekten; Kreative Nutzung von aktuellen Technologien und Medien; Gestalten von Musikstücken, Szenen und altersgemäßen Formen des Musiktheaters.
und 2. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Systematische und aufbauende Stimmbildung - individuell, in Kleingruppen und chorisch; Repertoireerwerb unter Berücksichtigung der Hörerfahrung der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung regionaler Musikkultur; Ein-und mehrstimmige Lieder und Sprechstücke in Hinblick auf musikalische Präzision; Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Stilgerechte und kreative Gestaltung mit und ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung, gestischer und szenischer Umsetzung; Experimenteller und improviatorischer Umgang mit der Sing- und Sprechstimme.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Musizieren mit Körperinstrumenten, selbst gebauten, akustischen und elektronischen Instrumenten; Klangexperimente und Gruppenimprovisation auch unter Einbeziehung von Materialien;
Rhythmische, harmonische und melodische Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; Gestaltungselemente und Musikstücke aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen;
Spiel-mit-Sätze; Musizieren in verschiedenen Notationsformen.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Körpererfahrung und Entwicklung von räumlichen, zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Elementen wie Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie, Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von Zugängen zur Musik durch bewusstes Hören und Erweiterung der Hörerfahrung; Ganzheitliches und selektives Hören ausgewählter Musikbeispiele.
Grundwissen:
Grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt und Rhythmus; musikalische Parameter; Grundlagen der Harmonielehre; Tonreihen und Tonsysteme; die menschliche Stimme; Bau, Klang, Spielweise und Funktion gebräuchlicher Instrumente; formbildende Elemente, elementare Formen und Gestaltungsprinzipien; musikalische Gattungen in verschiedenen Funktionsbereichen; exemplarische Werke im Zusammenhang mit biographischen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen; Umgang mit Medien und neuen Technologien.
und 4. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Stimmbildung, Sprechstücke und Singen ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; Repertoirefestigung und -erweiterung in Hinblick auf musikalische Präzision, Ausdrucksfähigkeit und stilgerechte Interpretation; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen; Erfinden von Begleitstimmen und rhythmischen Patterns.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Einsatz der erlernten Instrumente, auch für Lied - und Tanzbegleitung; Grundlagen der Ensembleleitung und des Partiturlesens; Literatur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen und deren Zuordnung zu den entsprechenden Funktionsbereichen; Spiel-mit-Sätze; Klangexperimente und Gruppenimprovisation.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Bewegungs- und Tanzformen kennen lernen und reproduzieren; Erfinden von Bewegungsabläufen und einfachen Choreographien; besondere Berücksichtigung von Tanzformen zu aktueller Musik; Gruppen- und Paartänze aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Gestaltungsprinzipien, Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen;
kritische Auseinandersetzung mit Musik und deren Wirkung;
Entwicklung eines emotionalen und kognitiven Bezuges zu ausgewählten Musikbeispielen.
Grundwissen:
Festigen der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; harmonische Zusammenhänge; Funktion der menschlichen Stimme; Überblick über die Entwicklung der Instrumente; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Formen und Gattungen in Hinblick auf Besetzung, Text, Funktion und Aufführungsort; exemplarische Werke in Verbindung mit musikgeschichtlicher Orientierung und im Zusammenhang mit produzierenden und reproduzierenden Künstlerinnen und Künstlern in ihrem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Musik als Wirtschaftsfaktor; Berufe im Musikbetrieb auch in Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung; kritischer und bewusster Einsatz von Medien und aktuellen Technologien; Bewerten und Beschreiben der akustischen Umwelt.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
Anlage 2
LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNGDER MUSISCHEN AUSBILDUNG(MUSIKHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Siehe Anlage 1.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
| Klassen und Wochenstunden 1) | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | |
| Deutsch | 15-21 | |||||
| Lebende Fremdsprache | 12-18 | |||||
| Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 5-10 | |||||
| Geographie und Wirtschaftskunde | 7-12 | |||||
| Mathematik | 14-20 | |||||
| Geometrisches Zeichnen | 2-6 | |||||
| Biologie und Umweltkunde | 7-12 | |||||
| Chemie | 1,5-4 | |||||
| Physik | 5-10 | |||||
| Musikerziehung | 20-24 2) | |||||
| Bildnerische Erziehung | 6-12 | |||||
| Technisches Werken 3)Textiles Werken 3) | 6-12 | |||||
| Ernährung und Haushalt | 2-6 | |||||
| Bewegung und Sport | 12-18 | |||||
| Verbindliche Übungen | ||||||
| Berufsorientierung | - | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 4) | |
| sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 29-33 | 30-34 | 31-35 | 32-36 | 127-131 | |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
| Klassen und Wochenstunden 1) | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | 1.Kl. | 2.Kl. | 3.Kl. | 4.Kl. | ||
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | |
| Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | |
| Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 | |
| Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 2 | 2 | |
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | |
| Chemie | - | - | - | 2 | 2 | |
| Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | |
| Musikerziehung | 7 | 6 | 5 | 5 | 23 2) | |
| Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | |
| Technisches Werken 3)Textiles Werken 3) | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | |
| Ernährung und Haushalt | - | - | 2 | 2 | ||
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | |
| Verbindliche Übung | ||||||
| Berufsorientierung | - | - | x 5) | x 5) | x 5) | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 33 | 32 | 34 | 131 | |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Musikerziehung die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
2) Pro Schulstunde einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalunterricht sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
5) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musikerziehung).
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musikerziehung lautet:
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht an der Musikhauptschule soll durch den Klassen-, Instrumental- und Ensembleunterricht einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik vermitteln. Dieser soll unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die aktive Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen unter Einbeziehung der Medien. Ästhetische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie Fantasie der Schülerinnen und Schüler sollen eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und fähigkeit, Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz gefördert werden. Die Kreativität und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit soll besondere Beachtung finden. Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerische Leistungen sind zu schulen.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. Die Musikhauptschule soll dazu beitragen, das kulturelle Leben des Ortes und der Region zu bereichern und dadurch die spätere Integration der Schülerinnen und Schüler in den örtlichen und regionalen Kulturbetrieb zu ermöglichen. Konzert- und Theaterbesuche sind vorzubereiten und anzubieten, die regionale und überregionale Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Fachleuten ist zu ermöglichen. Das Erlernte soll so oft wie möglich, auch auswendig, in der Klasse, im Rahmen der Schulgemeinschaft und darüber hinaus präsentiert werden.
Der Instrumentalunterricht ist in den jeweils dem Instrument entsprechenden Gruppen ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Dabei sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des Musizierens im Solo- und Ensemblespiel zu eröffnen, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Das im Instrumentalunterricht erworbene Können der Schülerinnen und Schüler ist beim instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren im Ensemble anzuwenden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
- Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
- Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
- Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; kognitive, emotionale und kreative Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich in Vergangenheit und Gegenwart – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; Fähigkeit zur Beurteilung von Musik auf Grund ästhetischer Kriterien; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.
Gesundheit und Bewegung:
Künstlerische und gesundheitsfördernde Komponenten von Atmung und Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales und instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble, Instrumentalunterricht, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind auch fächerverbindende sowie fächer- und schulstufenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.
Grundlage für die Vermittlung des theoretischen Wissens soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Bei Planung und Durchführung des Unterrichtes sind die unterschiedlichen Lernqualitäten Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (kreativ, rezeptiv, reproduktiv) zielorientiert einzusetzen.
Ausgehend von den individuellen Erfahrungen und dem musikalischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen geweckt und weiterentwickelt werden.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind in vielfältiger Form in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst und den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Im Interesse einer inhaltlichen Abstimmung soll die Planung des Instrumentalunterrichtes in ständiger Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen bzw. Lehrern für Musikerziehung und Instrumentalmusik erfolgen. Mit den didaktischen Möglichkeiten des Gruppenunterrichtes sollen im Instrumentalunterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen auch individuell gefördert werden. Die Auswahl der Spielliteratur hat sich den Gegebenheiten der einzelnen Instrumentalgruppen anzupassen und wird daher nicht immer einem stufenweisen Aufbau folgen. Eine stilgerechte Interpretation und Besetzung ist anzustreben. Der Erwerb instrumentaler Fertigkeiten und Fähigkeiten soll auch durch Singen, Bewegen, ryhthmisches Gestalten mit anderen Instrumenten und Materialien gefördert werden.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Projekte, Veranstaltungen und öffentliche Auftritte können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Regionale und überregionale kulturelle Begegnungen bereichern die Unterrichtsarbeit.
Lehrstoff:
Kernbereich:
bis 4. Klasse:
Instrumentalunterricht:
Bei der Auswahl des Lehrstoffes sind individuelle Gegebenheiten (Vorkenntnisse, unterschiedliche Begabungen, körperliche Voraussetzungen, Lernfortschritte) und organisatorische Bedingungen (Schulausstattung, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung) zu berücksichtigen.
Erwerb bzw. Erweiterung instrumentaltechnischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens; Bewusstmachen musikalischen Gestaltens in Hinblick auf Präzision, Ausdruck und Stilistik; Methoden des selbstständigen Übens; Solo- und Gruppenliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Lieder und verschiedene Formen der Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; instrumentenspezifische Möglichkeiten der melodischen, rhtyhmischen und harmonischen Improvisation; auswendiges Musizieren und Annäherung an das Blattspiel; Pflege des Instrumentes.
Gestalten:
Musikalisches und darstellendes Umsetzen von Texten, Bildern, programmatischen Themen, Stimmungen und Gefühlen; Sprachliches und Bildnerisches Gestalten zu vorgegebener Musik; Kreatives Spiel mit Geräuschen, Rhythmen, Klängen und Tönen; Gestalten vorgegebener oder selbsterfundener rhythmischer und melodischer Motive; Einsatz von Geräusch- und Klangobjekten; Kreative Nutzung von aktuellen Technologien und Medien; Gestalten von Musikstücken, Szenen und altersgemäßen Formen des Musiktheaters.
und 2. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Systematische und aufbauende Stimmbildung – individuell, in Kleingruppen und chorisch; Repertoireerwerb unter Berücksichtigung der Hörerfahrung der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung regionaler Musikkultur; Ein-und mehrstimmige Lieder und Sprechstücke in Hinblick auf musikalische Präzision; Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Stilgerechte und kreative Gestaltung mit und ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung, gestischer und szenischer Umsetzung; Experimenteller und improviatorischer Umgang mit der Sing- und Sprechstimme.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Musizieren mit Körperinstrumenten, selbst gebauten, akustischen und elektronischen Instrumenten; Klangexperimente und Gruppenimprovisation auch unter Einbeziehung von Materialien; Rhythmische, harmonische und melodische Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; Gestaltungselemente und Musikstücke aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Spiel-mit-Sätze; Musizieren in verschiedenen Notationsformen.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Körpererfahrung und Entwicklung von räumlichen, zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Elementen wie Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie, Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von Zugängen zur Musik durch bewusstes Hören und Erweiterung der Hörerfahrung; Ganzheitliches und selektives Hören ausgewählter Musikbeispiele.
Grundwissen:
Grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt und Rhythmus; musikalische Parameter; Grundlagen der Harmonielehre; Tonreihen und Tonsysteme; die menschliche Stimme; Bau, Klang, Spielweise und Funktion gebräuchlicher Instrumente; formbildende Elemente, elementare Formen und Gestaltungsprinzipien; musikalische Gattungen in verschiedenen Funktionsbereichen; exemplarische Werke im Zusammenhang mit biographischen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen; Umgang mit Medien und neuen Technologien.
und 4. Klasse:
Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Stimmbildung, Sprechstücke und Singen ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; Repertoirefestigung und erweiterung in Hinblick auf musikalische Präzision, Ausdrucksfähigkeit und stilgerechte Interpretation; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen; Erfinden von Begleitstimmen und rhythmischen Patterns.
Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:
Einsatz der erlernten Instrumente, auch für Lied- und Tanzbegleitung; Grundlagen der Ensembleleitung und des Partiturlesens; Literatur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen und deren Zuordnung zu den entsprechenden Funktionsbereichen; Spiel-mit-Sätze; Klangexperimente und Gruppenimprovisation.
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Bewegungs- und Tanzformen kennen lernen und reproduzieren; Erfinden von Bewegungsabläufen und einfachen Choreographien; besondere Berücksichtigung von Tanzformen zu aktueller Musik; Gruppen- und Paartänze aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Gestaltungsprinzipien, Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit Musik und deren Wirkung; Entwicklung eines emotionalen und kognitiven Bezuges zu ausgewählten Musikbeispielen.
Grundwissen:
Festigen der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; harmonische Zusammenhänge; Funktion der menschlichen Stimme; Überblick über die Entwicklung der Instrumente; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Formen und Gattungen in Hinblick auf Besetzung, Text, Funktion und Aufführungsort; exemplarische Werke in Verbindung mit musikgeschichtlicher Orientierung und im Zusammenhang mit produzierenden und reproduzierenden Künstlerinnen und Künstlern in ihrem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Musik als Wirtschaftsfaktor; Berufe im Musikbetrieb auch in Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung; kritischer und bewusster Einsatz von Medien und aktuellen Technologien; Bewerten und Beschreiben der akustischen Umwelt.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil der Anlage 1).
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
Vierter und sechster Teil:
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2)
- 2000 (1. Klasse)
- 2001 (2. Klasse)
- 2002 (3. Klasse)
- 2003 (4. Klasse)
Anlage 3
LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER
SPORTLICHEN AUSBILDUNG
(SPORTHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Siehe Anlage 1.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
```
```
Klassen und Wochenstunden *1) Summe
Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.
```
```
Religion ................. 2 2 2 2 8
Deutsch .................. 15-21
Lebende Fremdsprache ..... 12-18
Geschichte und Sozialkunde 5-10
Geographie und
Wirtschaftskunde ....... 7-12
Mathematik ............... 14-20
Geometrisches Zeichnen ... 2-6
Biologie und Umweltkunde . 7-12
Chemie ................... 1,5-4
Physik ................... 5-10
Musikerziehung ........... 5-11
Bildnerische Erziehung ... 6-12
Technisches Werken *2) ...)
Textiles Werken *2) ......) 7-12
Ernährung und Haushalt ... 2-6
Leibesübungen ............ 28-30
```
```
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3)
sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
```
```
Gesamtwochenstundenanzahl 30-34 32-36 32-36 32-37 134-138
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
```
```
Klassen und Wochenstunden *1) Summe
Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.
```
```
Religion ................. 2 2 2 2 8
Deutsch .................. 5 4 4 4 17
Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14
Geschichte und Sozialkunde - 2 2 2 6
Geographie und
Wirtschaftskunde ....... 2 2 2 2 8
Mathematik ............... 4 4 4 4 16
Geometrisches Zeichnen ... - - 1 1,5 2,5
Biologie und Umweltkunde . 2 2 2 2 8
Chemie ................... - - - 2 2
Physik ................... - 2 2 2 6
Musikerziehung ........... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung ... 2 2 1 1 6
Technisches Werken *2) ...)
Textiles Werken *2) ......) 2 2 2 1 7
Ernährung und Haushalt ... - - 1,5 1,5 3
Leibesübungen ............ 8 7,5 7 7 29,5
```
```
Verbindliche Übung
Berufsorientierung ....... - - x *4) x *4) x *4)
```
```
Gesamtwochenstundenanzahl 33 34,5 34,5 36 138
```
```
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und
Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.
```
```
*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Leibesübungen die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Grunde zu legen.
*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.
*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
*4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Leibesübungen). Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Leibesübungen lautet:
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:
vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;
Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;
Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
Im Mittelpunkt stehen:
- Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung.
- Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines - vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten - Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
- Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind:
- Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens.
- Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
- Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
- Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen. Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß vorzusehen, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.
- Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann.
- Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
- Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:
Sprache und Kommunikation:
Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.
Mensch und Gesellschaft:
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.
Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.
Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.
Natur und Technik:
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.
Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.
Gesundheit und Bewegung:
Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.
Kreativität und Gestaltung:
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.
Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.
Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.
Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.
Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten.
Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
```
und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse:
```
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Vielfältige motorische An die gesteigerte
Aktivitäten. Leistungsfähigkeit angepasstes
Erweitern der vielfältigen
Verbessern der konditionellen motorischen Aktivitäten.
Fähigkeiten durch die Anwendung
von gezielten Trainingsmethoden: Weiterer gezielter Ausbau der
Schnelligkeit, Kraft (mittlere konditionellen Fähigkeiten:
und submaximale Belastungen), Schnelligkeit, Kraft (auch unter
Ausdauer (vorwiegend im aeroben maßvoller Verwendung von Geräten
Bereich), Beweglichkeit. und allenfalls Einsatz von
Fitnessgeräten), Ausdauer
Grundbegriffe des richtigen (Fortführung der Verbesserung der
Einsatzes von Stretching. allgemeinen und spezifischen
Ausdauer sowohl im aeroben
Bereich als auch im anaeroben
Bereich), Beweglichkeit.
Gezielter Ausbau des richtigen
Einsatzes von Stretching.
Verbessern der koordinativen Weiteres gezieltes Verbessern
Fähigkeiten durch die Anwendung der koordinativen Fähigkeiten
von gezielten Trainingsmethoden: (Bewegungsqualität und
Gleichgewicht, Raumwahrnehmung Bewegungsökonomie). Gewinnen
und Orientierung, reicher Bewegungserfahrung und
Rhythmusfähigkeit, von Selbstständigkeit im Lösen
Reaktionsfähigkeit und bekannter und neuer
kinästhetische unterschiedlicher
Differenzierungsfähigkeit, Bewegungsabläufe und
Gewandtheit, Geschicklichkeit. Bewegungsaufgaben mit dem Ziel
Erkennen des eigenen der Beherrschung komplexer
Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsfertigkeiten.
Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen
reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von
Selbstständigkeit im Lösen von
Bewegungsaufgaben, Erfahren
sportartenspezifischer und
biomechanischer Grundstrukturen.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Vielfältiges Bewegen und Gezielte Fortführung des
Spielen im, unter und ins Wasser; vielfältigen Bewegens und
Schwimmen können in bis zu drei Spielens im, unter und ins
Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Wasser:
Tauchen (mit und ohne
Hilfsmittel). Schnell und Kennenlernen des
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Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.