Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung der Richtlinie 2000/32/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist, und über die Veröffentlichung der Richtlinie 2000/33/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist, sowie gemeinschaftsrechtliches und innerstaatliches Inkrafttreten der Änderungen

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2000-10-07
Status Aufgehoben · 2018-07-13
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Chemikaliengesetzes 1996 (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997, in Verbindung mit § 3 Abs. 5 sowie § 4 Abs. 2 der Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999), BGBl. II Nr. 81/2000, wird kundgemacht:

I. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.

II. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/33/EG der Kommission vom 25. April 2000 zur siebenundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 90, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.

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