Hinweis des Bundeskanzleramtes betreffend Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, die im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlautbart wurde

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2000-12-06
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2003-11-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. II Nr.

518/2003).

Präambel/Promulgationsklausel

Nachstehende Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung wurde gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 138/1997 nicht im Bundesgesetzblatt, sondern im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Nr. 163/2000, verlautbart:

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.