Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2001-03-24
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für das Königreich Dänemark, das Königreich Schweden, die Republik Finnland, die Republik Island und das Königreich Norwegen mit 25. März 2001 in Kraft gesetzt ist.

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