Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2001-10-17
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurden

1.

das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den gegenseitigen Filmverkehr vom 14. September 1960 und

2.

das Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Österreich und dem Föderalen Ministerium für Forst- und Landwirtschaft der CSSR auf dem Gebiete der Landwirtschaft vom 24. März 1987

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