Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2001-10-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Artikel I

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 13. August 2001 übertrage ich nach § 10 Abs. 4 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2001, dem Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Beförderung

1.

von Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zu Offizieren und

2.

von Offizieren aus der Personengruppe nach Z 1 bis einschließlich der Ebene eines Oberstleutnants in allen Verwendungen.

Artikel II

(1) Diese Entschließung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2001 tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die Ernennung von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes, BGBl. Nr. 415/1994, außer Kraft.

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