Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2002-01-09
Letzte Aktualisierung 2021-01-08
Status Aufgehoben · 2007-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 148
Änderungshistorie JSON API
a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

Anlage 3

(zu § 7a Abs. 4)

Im Datenverbund Uni und im Datenverbund PH sind je Semester folgende Daten zu verarbeiten:

1.

Einordnungsdaten

a)

meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;

b)

Bezugssemester;

c)

Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.

2.

Personendaten

a)

Vor- und Nachnamen;

b)

Geburtsdatum;

c)

Geschlecht;

d)

Staatsangehörigkeit;

e)

akademische Grade;

f)

Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

g)

E-Mail-Adresse;

h)

Matrikelnummer;

i)

Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

j)

bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

3.

Studienbeitragsdaten

a)

Studienbeitragsstatus;

b)

Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

c)

Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

d)

Auftrag für den Erlagscheindruck samt Datum;

e)

Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

f)

letztes Buchungsdatum;

g)

Studienbeitragskonto der Universität.

4.

Studiendaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

c)

Schulform, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

d)

Zulassungsstatus;

e)

Meldung der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;

f)

Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes.

5.

Studienerfolgsdaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

c)

Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

d)

erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;

e)

Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 abschließen.

6.

Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

Anlage 3

Zu § 7a Abs. 4

Im Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sind je Semester folgende Daten zu verarbeiten:

1.

Einordnungsdaten

a)

meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;

b)

Bezugssemester;

c)

Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.

2.

Personendaten

a)

Vorname(n) und Familien- bzw. Nachname;

b)

Geburtsdatum;

c)

Geschlecht;

d)

Staatsangehörigkeit;

e)

akademische Grade;

f)

Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

g)

E-Mail-Adresse;

h)

Matrikelnummer;

i)

Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

j)

bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

3.

Studienbeitragsdaten

a)

Studienbeitragsstatus;

b)

Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

c)

Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

d)

Auftrag für den Erlagscheindruck samt Datum;

e)

Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

f)

letztes Buchungsdatum;

g)

Studienbeitragskonto der Universität.

4.

Studiendaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

c)

Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

d)

Zulassungsstatus;

e)

Meldung der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;

f)

Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes.

5.

Studienerfolgsdaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

c)

Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

d)

erlangte ECTS-Credits bzw. ECTS-Anrechnungspunkte;

e)

Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 idF BGBl. I Nr. 73/2011, abschließen.

6.

Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

Anlage 3

Zu § 7a Abs. 4

Im Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sind je Semester folgende Daten zu verarbeiten:

1.

Einordnungsdaten

a)

meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;

b)

Bezugssemester;

c)

Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.

2.

Personendaten

a)

Vorname(n) und Familienname;

b)

Geburtsdatum;

c)

Geschlecht;

d)

Staatsangehörigkeit;

e)

akademische Grade;

f)

Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

g)

E-Mail-Adresse;

h)

Matrikelnummer;

i)

Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

j)

bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

3.

Studienbeitragsdaten

a)

Studienbeitragsstatus;

b)

Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

c)

Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

d)

Auftrag für den Erlagscheindruck samt Datum;

e)

Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

f)

letztes Buchungsdatum;

g)

Studienbeitragskonto der Universität.

4.

Studiendaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

c)

Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

d)

Zulassungsstatus;

e)

Meldung der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;

f)

Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes.

5.

Studienerfolgsdaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

c)

Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

d)

erlangte ECTS-Credits bzw. ECTS-Anrechnungspunkte;

e)

Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 idF BGBl. I Nr. 73/2011, abschließen.

6.

Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

Anlage 3

Zu § 7a Abs. 4

1.

Universitäten und Pädagogische Hochschulen:

1.1. Einordnungsdaten

a)

meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule;

b)

Bezugssemester;

c)

Statistikmarken für die Personen- und Studienzählung.

1.2. Personendaten

a)

Vorname(n) und Familienname;

b)

Geburtsdatum;

c)

Geschlecht;

d)

Staatsangehörigkeit;

e)

akademische Grade;

f)

Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

g)

E-Mail-Adresse;

h)

Matrikelnummer;

i)

Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

j)

bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

1.3. Studienbeitragsdaten

a)

Studienbeitragsstatus;

b)

Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

c)

Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

d)

Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

e)

letztes Buchungsdatum;

f)

Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule.

1.4. Studiendaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

c)

Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

d)

Zulassungsstatus;

e)

Meldung und Datum der Fortsetzung des Studiums bzw. der Inskription;

f)

Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes;

g)

Curriculumversion.

1.5. Studienerfolgsdaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

c)

Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

d)

erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;

e)

Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder eines Studienganges gemäß § 35 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 idF BGBl. I Nr. 73/2011, abschließen.

1.6. Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

2.

Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie Privatuniversitäten:

2.1. Einordnungsdaten

a)

meldende Erhalter von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen bzw. Privatuniversitäten;

b)

Bezugssemester.

2.2. Personendaten

a)

Vorname(n) und Familienname;

b)

Geburtsdatum;

c)

Geschlecht;

d)

Staatsangehörigkeit;

e)

akademische Grade;

f)

Anschrift am Heimatort und Zustelladresse;

g)

E-Mail-Adresse;

h)

Matrikelnummer;

i)

Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen;

j)

bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF.

3.

Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie Privatuniversitäten, die an einem gemeinsamen Studienprogramm mit österreichischen Bildungseinrichtungen bzw. an einem gemeinsam eingerichteten Studium beteiligt sind:

3.1. Studienbeitragsdaten

a)

Studienbeitragsstatus;

b)

Beträge und Valutadatum der Beitragsvorschreibung;

c)

Beträge und Valutadatum der allfälligen Nachforderung;

d)

Bezahlungsstatus und Ist-Betrag;

e)

letztes Buchungsdatum;

f)

Studienbeitragskonto des Erhalters von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen bzw. der Privatuniversität.

3.2. Studiendaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum des Studiums;

c)

Form, Datum und Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife;

d)

Zulassungsstatus;

e)

Meldung und Datum der Fortsetzung des Studiums;

f)

Art der internationalen Mobilität und Gastland des Auslandsaufenthaltes;

g)

Curriculumversion.

3.3. Studienerfolgsdaten

a)

Kennzeichnung des Studiums;

b)

Semesterstunden abgelegter Prüfungen;

c)

Semesterstunden positiv beurteilter Prüfungen;

d)

erlangte ECTS-Anrechnungspunkte;

e)

Art und Datum von erfolgreich abgelegten Prüfungen, die ein Studium oder einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums abschließen.

4.

Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge, die an einem gemeinsamen Studienprogramm mit österreichischen Bildungseinrichtungen bzw. an einem gemeinsam eingerichteten Studium beteiligt sind:

4.1. Daten zu Studienberechtigungsprüfungen

a)

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles;

b)

Kennzeichnung des Studiums bzw. der Studienrichtungsgruppe, für welches bzw. für welche die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragt wurde;

c)

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung;

d)

Datum der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung.

Tritt mit Ende des Schuljahres 2021/22 außer Kraft und ist bis zu diesem Zeitpunkt nach Maßgabe des § 24 Abs. 4 anzuwenden (vgl. BGBl. I Nr. 20/2020, § 23 Abs. 1 Z 1).

Anlage 4

Zu § 7c Abs. 4

Im Datenverbund der Schulen gemäß § 7c sind für all jene Schülerinnen und Schüler, die eine Schule verlassen, folgende für die Nachfolgeschule relevanten Daten zu verarbeiten:

1.

die Schulkennzahl der meldenden Schule,

2.

das Datum der Beendigung des Schulbesuchs an dieser Schule,

3.

die Sozialversicherungsnummer bzw. das Ersatzkennzeichen,

4.

das Geburtsdatum,

5.

das Geschlecht,

6.

die Anschrift am Heimatort,

7.

das erste Jahr der allgemeinen Schulpflicht,

8.

die Information ob nach Widerruf der vorzeitigen Aufnahme in die 1. Schulstufe bzw. Abmeldung vom Besuch der 1. Schulstufe die Vorschulstufe besucht wurde (§ 7 Abs. 11 Schulpflichtgesetz 1985),

9.

die Schulformkennzahl der zuletzt besuchten Ausbildung,

10.

die Information, ob diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und gegebenenfalls, ob damit die Voraussetzung für den Besuch bestimmter weiterer Ausbildungen erreicht wurde,

11.

bei nicht erfolgreichem Abschluss:

a)

Bildungsverlauf vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht,

b)

Schuljahr, in dem diese Ausbildung begonnen wurde,

c)

zuletzt besuchte Schulstufe,

d)

Berechtigung bzw. Nichtberechtigung zum Aufsteigen oder Wiederholen der Schulstufe,

e)

bereits in Anspruch genommene Wiederholungen von Schulstufen bzw. Modulen,

f)

bereits in Anspruch genommene Antritte zu Wiederholungsprüfungen, Semesterprüfungen, Modulprüfungen bzw. Kolloquien,

g)

noch offene Semesterprüfungen bzw. Module aus früheren Semestern,

h)

bereits in Anspruch genommene besondere Aufstiegsberechtigungen und

i)

bereits in Anspruch genommene Möglichkeit des Überspringens einer Schulstufe im betreffenden Schulstufenbereich sowie

12.

die Information über Verfahren und Maßnahmen im Zusammenhang mit Schulpflichtverletzungen gemäß dem Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985.

Anlage 5

(Anm.: Anlage 5 als PDF dokumentiert)

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