Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung des akademischen Grades „Master of Business Administration (10. MBA-Verordnung)“, Lehrgang „Executive Sales Management MBA Program“, Management-Seminar Sales Manager Akademie Betriebs GmbH
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2001, wird verordnet:
§ 1. Die Management-Seminar Sales Manager Akademie Betriebs GmbH, Geweygasse 4a, 1190 Wien, ist berechtigt, den Lehrgang “Executive Sales Management MBA Program” als “Lehrgang universitären Charakters” zu bezeichnen.
§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Executive Sales Management MBA Program” hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Business Administration”, abgekürzt “MBA”, zu verleihen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft.
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