Hinweis des Bundeskanzleramtes betreffend Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung, die im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlautbart wurden
Präambel/Promulgationsklausel
Nachstehende Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung wurden gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 138/1997 nicht im Bundesgesetzblatt, sondern im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Nrn. 44/2002, 45/2002, 46/2002 und 47/2002, verlautbart:
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für Offiziere des höheren militärfachlichen Dienstes, VBl. I Nr. 44/2002,
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für Offiziere des höheren militärtechnischen Dienstes, VBl. I Nr. 45/2002,
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für Offiziere des militärmedizinischen Dienstes, VBl. I Nr. 46/2002,
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für Offiziere des Veterinärdienstes, VBl. I Nr. 47/2002.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.