Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundene Einrichtungen (AGTC)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundene Einrichtungen (AGTC) (BGBl. Nr. 672/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 206/1996) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations-, Annahme- bzw.
Beitrittsurkunde:
Belarus 5. März 1997
Belgien 6. August 1999
Georgien 30. November 1998
Polen 22. März 2002
Türkei 4. September 1996
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.